1% - Regelung für Selbständige

Hallo zusammen,

ich habe einige Fragen zu der 1%-Regelung für Selbständige. Es wäre sehr nett, wenn mir jemand die Fragen versucht zu beantworten.

Wir gehen mal davon aus, dass ein selbständiger jährlich 50.000 km beruflich mit dem privaten Fahrzeug (Listenpreis 20.000 Euro) fährt.
Privat wird der Wagen max. 1000 km im Jahr gefahren.

Wenn man hier die 1%-Regelung macht, dann kann man keine Betriebsausgaben geltend machen, im Gegenteil. Man kommt noch mit einem Gewinn raus und kann daher die Betriebsausgaben nicht mehr geltend machen.

Ist es in diesem Fall ratsamer auf die 1%-Regelung zu verzichten, wenn man den Wagen fast nur beruflich fährt und privat kaum fährt?

Was haltet ihr davon:Übrigens entsteht dieses Phänomen, das man 0€ Betriebsausgaben ansetzen darf, fasst immer, wenn man den PKW zu sehr hohem Prozentsatz beruflich nutzt und die 1% Regel inkl. 0,03% Fahrten zur Betriebsstätte anwendet.

Darf man Betriebsausgaben mit 0 Euro ansetzen und berechnet nur die Fahrten zur Einsatzstelle mit der Entfernungspauschale von 30 Cent/km?

Somit hat man duch seinen Gewinn in der EÜR reduziert.

Bin dankbar für hilfreiche Antworten.

MfG

Melisa

Wir gehen mal davon aus, dass ein selbständiger jährlich
50.000 km beruflich mit dem privaten Fahrzeug (Listenpreis
20.000 Euro) fährt.
Privat wird der Wagen max. 1000 km im Jahr gefahren.

Dann ist der PKW zwingend Betriebsvermögen

Wenn man hier die 1%-Regelung macht, dann kann man keine
Betriebsausgaben geltend machen, im Gegenteil. Man kommt noch
mit einem Gewinn raus und kann daher die Betriebsausgaben
nicht mehr geltend machen.

Wer behauptet denn so einen Quatsch?

Ist es in diesem Fall ratsamer auf die 1%-Regelung zu
verzichten, wenn man den Wagen fast nur beruflich fährt und
privat kaum fährt?

Kann man nur, wenn man ein ORDNUNGSGEMÄSSES Fahrtenbuch führt!

Was haltet ihr davon:Übrigens entsteht dieses Phänomen, das
man 0€ Betriebsausgaben ansetzen darf, fasst immer, wenn man
den PKW zu sehr hohem Prozentsatz beruflich nutzt und die 1%
Regel inkl. 0,03% Fahrten zur Betriebsstätte anwendet.

Auch Quatsch.
Dieses Phänomen entsteht dann, wenn der PKW sehr geringe Kosten verursacht (weil zB bereits abgeschrieben) aber einen sehr hohen bruttoloistenneupreis hat.

Darf man Betriebsausgaben mit 0 Euro ansetzen und berechnet
nur die Fahrten zur Einsatzstelle mit der Entfernungspauschale
von 30 Cent/km?

Wenn der PKW zu unter 50% betrieblich genutzt wird-ja!

Guten Morgen Clematis,

vielen Dank für Ihre Antwort.

So ein Quatsch ist es doch nicht, dass man in dem unteren Fall und mit den Zahlen eher Minus als Plus hat.

Könnten Sie mal für diesen unteren Fall eine Berechnung machen und mir zeigen.

Mich interessiert auch die Umsatzsteuerberechnung.

Würd mich sehr freuen, wenn ich eine Beispielberechnung zu sehen bekomme.

MfG

Melisa

Hallo,

So ein Quatsch ist es doch nicht, dass man in dem unteren Fall
und mit den Zahlen eher Minus als Plus hat.

ein „Minus“ kann durch die 1%-Regelung nie entstehen, da die Privatanteile aufgrund der 1%-Regelung immer maximal die Höhe der Betriebsausgaben haben können. Dies nennt man Kostedeckelung.

Gruß
Lawrence

Hallo zusammen,

hat jemand ein Rechenbeispiel für mich, damit ich das dann besser sehen kann?

Würd mich freuen über eine Beispielsberechnung.

MfG

Melisa

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Ganz einfach:

Privatanteil nach der 1%-Regel sei 3000
Gesamtkosten PKW sei 2500

Privatnutzung = 2500

kann mir bitte jemand für diesen Fall die 1%-Regel-Berechnung mal vor rechnen und auch das mit der Umsatzsteuer ausweisen?

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Auf speziellen Wunsch…

Also man nehme einen Brutolistenpreis in Höhe von 50.000 € (inklusive USt 19%), davon berechne man die 1%, macht 500 €. Für volle 12 MOnate ergibt dies dann einen GesamtNETTObetrag in Höhe von 6000 €.

6.000 € abzgl. 20%-Abschlag für nicht vorsteuerbehaftete Betriebsausgaben (KFZ-Steuer/ -versicherung) macht einen Rest von 4800 €. Zzgl. 19% USt ergibt dies eine Privatentnahme in Höhe von 5712 € BRUTTO.

Fertig!

Vielen Dank erstmal.

Nun meine gezielten Fragen.

Was ist mit den 0,03% für Fahrten zur Einsatzstelle?

Wieviel Umsatzsteuer muss man zahlen?

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Archiv
Moin,

bitte mal im Archiv stöbern. Da dieses Thema in all seinen individuellen Variationen mindestens einmal die Woche diskutiert wird, wird sich dort bestimmt auch eine Antwort finden.

Schöne Grüße
e

ich habe wirklich im ganzen Netz durchsucht aber nichts finden können.

bin ja auch kurz davor.

bitte meine letzten Fragen noch beantworten.

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Ich sprach ja auch vom Archiv und nicht vom WWW…

Aber das kann man auch im Netz finden:

http://www.steinbau.net/iris/pdf/pdf_zu_seite_213_sc…

Stets zu Ihren Diensten
e

ist die Tabelle noch aktuell?

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Mal ehrlich…
… das ist jetzt nicht dein Ernst, oder?

Natürlich ist sie das!

End of transmission
e

Guten Morgen zusammen,

habe jetzt erstmal nur noch eine Frage, was die KM betrifft, die man von zu hause zur Einsatzstelle macht.

Folgender Fall:

Montag, Mittwoch, Freitag: 50 km hin, 50 km zurück.
Dienstag, Donnerstag: 1 km hin, 1 km zurück.
Freitag zusätzlich noch: 100 km hin, 100 km zurück (anderer Einsatzort)
Samstag: 200 km hin, 200 km zurück.

welche km setzt man da in die 1%-Regel-Berechnung rein?

nicht einen einzigen Kilometer…

Vielleicht liest du dir noch mal sämtliche Antworten durch, denn du scheinst es noch nicht verstanden zu haben…

nicht einen einzigen Kilometer…

Vielleicht liest du dir noch mal sämtliche Antworten durch,
denn du scheinst es noch nicht verstanden zu haben…

gehts bitte etwas genauer?

hier wird doch nach den gefahrenen Kilometern gefragt:

http://www.steinbau.net/iris/pdf/pdf_zu_seite_213_sc…

bei mir gehts auch mit um die Umsatzsteuer.