1% Regelung für Außendienstmitarbeiter

Hallo zusammen,

ich habe mich jetzt durch mehrere Beiträge in diesem und diversen anderen Foren gelesen, komme aber nicht auf ein sicheres Ergebnis. Anscheinend gab es hier in 2015 eine Umstellung, die Beiträge sind aber oft viel älter. Deshalb traue ich mich hier zum 1.000 mal die Frage der Versteuerung eines Dienstwagens zu stellen smile

Angenommen die Situation wäre folgende:

AN hat einen Vertrag als Außendienstmitarbeiter für ein Gebiet in D und AT. Im Vertrag ist geschrieben, dass seine Bürotätigkeit im Homeoffice macht. Besuche in der über 300 km entfernten Firmenzentrale sind eher sporatisch und max alle 6-8 Wochen zu erwarten.

Gehe ich nun recht in der Annahme, dass hier ausschließlich die 1% vom Listenpreis als GwV versteuert werden müssen oder fällt hier irgendein Arbeitsweg an (fahrt zum ersten Kunden oder sowas)? Vermutlich würde im ersten Jahr parallel noch ein Fahrtenbuch geführt werden um sich die Option offen zu lassen (wenn es sich finanziell lohnt) hierüber zu versteuern.

Vielen Dank für Eure Antworten!
Mike

Hi! Lade dir mal das Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 24.10.2014 runter.

Textziffer 8 beschreibt den Fall in zwei Beispielen in denen die Versteuerung von einer Zuordnung des Arbeitgebers abhängig gemacht wird.

Auch Textziffer 25 folgende greifen den Fall auf.

Das oben genannten Schreiben ist die genauere Auslegung der gesetzlichen Vorgaben durch die Finanzverwaltung.

Gruß DS

Super! Vielen Dank, dass ist eindeutig. Solange keine regelmäßigen Besuche in der Firmenzentrale vertraglich vereinbart sind oder nachweislich angewiesen wurden vom AG, muss kein Arbeitsweg versteuert werden. D.h. wenn im Vertrag Home-Office verankert ist, ist kein GwV für den Arbeitsweg zu entrichten.

Dankeschön
Mike