1% Regelung muß der Betrag zum Einkommen

… dazu, oder nur UST versteuern? Habe 2009 den Betrag 4116 zum Einkommen dazu gezählt, da ich 2 Auto geschäftlich als Handelsvertretung für mich und meinen Mann als 1% Regelung privat versteuert habe (625,00 € Umsatzsteuer bezahlt) Aber dadurch wird noch EST auch berechnet, ist das überhaupt richtig?? Fahrtenbuch habe ich nicht geführt. Leider.
Wer hat da Erfahrung?
Gruß

Hallo silverrose11,
Einkommensteuerlich soll die 1%-Regelung den Vorteil desjenigen abschmälern, der die Möglichkeit hat, einen Dienstwagen auch privat zu nutzen, zu jemandem, der diese Möglichkeit nicht hat. Denn wer einen Dienstwagen nutzt, kann die gesamten Kosten von der Steuer absetzen. In diesem Betrag sind dann ja auch Privatfahrten enthalten. Damit nun der „Dienstwagennutzer“ nicht besser als ein Privatmann ohne Dienstwagen gestellt wird, muss der Privatanteil versteuert werden.
Dies sowohl mit USt, als auch mit ESt. Das passiert dann im Rahmen der Gewinnermittlung.
Als Betriebsausgaben sind alle angefallenen Kosten abziehbar. Um den Privatanteil zu ermtteln, gibt der Gesetzgeber 2 Mögichkeiten vor:

  1. Fahrtenbuch - damit lässt sich dann genau der Anteil der Kosten ermitteln, der auf die private Nutzung enfällt, oder
  2. 1%-Regelung - hier hat der Gesetzgeber den sog. Eigenverbrauch pauschaliert.

Pauschal lässt sich aber nicht sagen, was nun günstiger ist. Das hängt ab von der Fahrleistung, dem Neupreis und noch einigen anderen Faktoren.
Würde deshalb vorschlagen, dazu mal eine Profi zu befragen.

Viele Grüße
hjs

Hallo hjs,
danke für die schnelle Antwort. Habs mir fast schon gedacht, ich muß den Betrag z.UST und zum Einkommen zählen und dazu die EST zahlen.
Nun noch eine Frage: Das FA will aus einem Unfallschaden dessen Re. ich eingereicht habe, einen Nachweis, ob der Unfall auf einer Geschäftsfahrt entstanden ist. Ich könnte sonst den Betrag nicht absetzen, so der Steuerbeamte. Ich habe auf dem Heimweg abends, es war dunkel (Januar) meinem Zaun beim Einfahren in die Garageneinfahrt gestreift. Die Türe und der hintere Kotflügel war ziemlich beschädigt. (Kosten ca 1500 €)Der StBeamte wollte einen Polizeibericht, aber das war kein Fall für die Polizei, erklärte ich. Nun kann ich nur hoffen, daß mir der gesamte Betrag bei den Kosten anerkannt wird. Ich habe die 1% Regelung und meines Wissens kann ich doch alle Kosten absetzen, egal ob privat oder geschäftlich, oder liege ich falsch? Was soll ich dem FA nun erklären? Gibt es ein Gesetz oder § darüber?
Danke im voraus für die Antwort.
silverrose11

Hallo Silverrose11,

Nachzulesen unter (R 8.1 Abs. 9 LStR):

Hier die Erläuterung anhand von Beispielen:

Die 1%Regel ist eine Versteuerung für die Fahrten zu „Tante Olga, Einkaufen, etc.“ Noch zu beachten sind die Fahrten Wohnung zur Arbeitsstätte.
Ausserdem muss das Kfz zu mindstens 50% betrieblich genutzt sein, damit es überhaupt ein Firmen Kfz ist. Betriebliche Nutzung ist auch Fahrt Wohnung-Arbeitsstätte.

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Die 1 % Regelung für Unternehmer läuft folgendermaßen:

Kfz für 50.123,- € (=inkl. Steuer zum Neupreis des Kfz)

  • Abrunden auf volle 100,- €

1% vom Bruttolistenpreis x Anzahl der Monate
1% v. 50.000 € x 12 Monate

= 6.000,- unentgeltliche Wertabgabe
(Privater Nutzungsanteil)

  • 1.200,00 € für 20% Umsatssteuerfreie Kosten
    (wie z.B. Steuer und Versicherung)

= 4.800,- Privater Nutzungsanteil
(ohne Umsatzsteuer)

  • 912,00 zuzüglich gesetzliche Umsatzsteuer
    (derzeit 19%)

= 5.712,- Privater Nutzungsanteil (inkl. Umsatzsteuer)

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Für jeden Kilometer Wohnung-Arbeitsstätte

0,03% des Bruttolistenpreises x Entfernungs-km x Tage (bei 5-Tage-Wo können 20Tg verwendet werden).

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Bei Mitarbeitern ist nur 1 % des Bruttolistenpreises als Lohn pauschal in der Lohnabrechnung zu besteuern.

Mit freundlichen Grüßen
Evelyn

DER USER IST ZUR ZEIT NICHT ERREICHBAR. ABER…
WER EIN GEWERBE BETREIBT ZAHLT EINKOMMENSTEUER
VOM…„ZU VERSTEUERNDEN EINKOMMEN“ UND …
ER ZAHLT EINE UMSATZSTEUR AUF GETÄTIGTE UMSÄTZE UND…
KANN, WENN ER EINEN ENTSPRECHENDEN GEWERBWEBETRIEB
BETREIBT BEI DER UST AUCH VORSTEUER ABSETZEN; SO DASS DANACH ABEI DER UST-ERKLÄRUNG DIE DIFFERENZ ALS ZAHLLAST ANFÄLLT. IM NORMALFALL IMMER ETWAS ANS FA
ZU ZAHLEN.

LIEBE GRÜSSE. DER USER SELBST IST AM WOCHENENDE WIEDER
ERREICFHBA%R.

GGF. DANN NOCHMAL NACHFRAGEN.

1 % vom Listen Einkaufspreis & USt.

Die USt ist zu zahlen, der Nettobetrag gehört zum Gewinn und ist Ertragsteuerlich zu erfassen

Hallo silverrose11,

soweit ich weiß, gibt es zu diesem speziellen Punkt keine rechtliche Grundlage. Meiner Meinung nach gehören die Unfallkosten jedoch zu den lfd PKW-Kosten (hier Reparaturkosten) und wären somit abziehbar.
Ich würde jedoch dringend empfehlen, sich hierbei fachkundigen Rat einzuholen.

Viele Grüße
hjs

Hallo,

das kann auf diesem Wege nicht korrekt beantwortet werden. Ich empfehle entspr. fachlichen Rat einzuholen.
Gruß
Dieter

Liebe Silverrose,
es tut mir leid, aber da muss ich einpassen. Die von Dir erwähnte 1 % - Regelung ist mir als einfacher Einkommensteuerzahler nicht bekannt.

Alles Gute für Dich und Deine Lieben

Wilhelm

Hallo Silverrose11,
haben Sie einen Firmenwagen den
sie auch privat nutzen, dan muß für die privaten Fahrten
(privaten Vorteile) eine Nutzungswert besteuern. Das
heißt wie du dies richtig gemacht hast fällt die MWST
an und für den Nutzungswert auch die Einkommensteuer.
Das ist somit richtig, es fällt auch Einkommensteuer an.

Grüße tilgba

Hallo EMH-Muc und alle,
danke für die ausführliche Antwort! Ich bin überrascht wie gut man hier Hilfe bekommt. Aber genauso bin ich bei meiner Steuererklärung vorgegangen. Es ändern sich aber ständig Gesetze und als Handelsvertreter mit geringen Provisionseinnahmen, kann ich mir keinen StBer.leisten, deshalb wende ich mich hier an die Mitglieder und wie ich sehe sind auch nette Experten hier, die gut beraten können. Ich sehe es aber auch so, wenn ich schon die 1% Regelung mache, sollten auch Unfallkosten, entstanden auf dem Heimweg vom Kunden, als Ausgaben anerkannt werden. Vorallem für 2009, denn soviel mir bekannt ist, gibt es 2011 eine Änderung für Unfallkosten. Ich werde mich mit dem FA nochmals auseinander setzen, vorher noch einen Rat einholen.
Danke an alle, die mir antworten.
Mit lieben Grüßen
silverrose
+x+x+x+x+x+x+x+x+x+x+x+x+x+x+x+x+x+x+x+x+x

Bin im Ausland z Zt. kann keine Antwort geben