Hallo,
ich bin Selbständig und nutze meinen privaten PKW seit Jahren über die 30 Cent Kilometergeld Abrechnung. Nun bin ich 2008 und 2009 mehr als 50% der gef. Km dienstlich gefahren. 2010 und 2011 bin ich wenig dienstl Km gefahren und wieder unter die 50% gewerbliche Nutzung gekommen. Kann das Finanzamt nun verlangen, dass ich für die zwei Jahre den PKW in das Betriebsvermögen überführen muß…obwohl jetzt die Kriterien dafür nicht mehr vorliegen? Außerdem hätte ich ja das Problem, Tankbelege, Reparaturkosten etc. vorzulegen. Abgesehen davon, wird das doch ein Durcheinander wegen der Abschreibung (war ein gebrauchter PKW-wie lang ist da die Abschreibung)
Vielen Dank für eine Antwort.
Wolfgang
Sorry da kenn ich mich nicht aus 
Hallo,
es spielt keine Rolle, wieviel Km Sie dienstlich mit Ihrem privaten Fahrzeug gefahren sind. Theoretisch könnten Sie auch 100% dienstlich fahren. Es gibt keinen Zwang das Fahrzeug zu „aktivieren“.
Zudem, woher sollte das Finanzamt wissen, wieviel Sie mit ihrem privaten PKW insgesamt gefahren sind? Haben Sie ein Fahrtenbuch geführt, in dem auch die privaten Kilometer stehen? Dies wäre kein Zwang, denn Sie müssen lediglich die dienstlichen Kilometer aufführen.
Hallo,
Danke für die Antwort…aber ganz so einfach ist das wohl nicht. Sobald man irgend etwas zu mehr als 50% dienstlich nutzt - wird das „gewillkürtes Betriebsvermögen“. Die Prüferin des FA wollte den Kaufvertrag vom PKW sehen und hat sich den aktuellen Tachostand angeschaut und mit meinen 0,30 Cent abgerechneten Km verglichen und da bin ich ja auch tatsächlich ein Jahr sehr viel dienstlich gefahren. In den Folgejahren allerdings nicht mehr. Nun ist die Frage, ob ich den PKW für das eine Jahr in das BV nehmen muß und die 1% Regelung anwende und im Folgejahr den PKW wieder ins Privatvermögen übertrage. Das FA will die 1% Regelung.
Hier noch ein Link zu der Richlinie R 4.2 Abs. 1 EStR 2008
http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Dow…
Hallo,
leider kann ich hier nicht weiterhelfen.
Gruß Brendon
Hallo,
da haben Sie einen Fehler gemacht. Das Finanzamt hatte kein Recht den Tachostand anzusehen. Dies hätte man verweigern sollen. Wahrscheinlich haben Sie immer das Autokennzeichen bei den 30 Cent-Abrechnungen angegeben?
Wenn nicht,dann besteht die Möglichkeit, dass Sie z.B. ein anderes Fahrzeug genommen haben, z.B. das Ihrer Lebenspatnerin (Trick). Sie haben einfach eine zeitlang die Fahrzeuge getauscht.
Der Sachverhalt ist in sich recht kompliziert und ich empfehle Ihnen einen „guten“ Steuerberater, da dieser Sachverhalt wenn er nicht umgangen werden kann doch etwas intensivere Betrachtung erfordert. Das Problem ist, dass wenn Sie um die 1% Versteuerung nicht herumkommen, man sich die Frage stellen muss: Wenn das Fahrzeug Betriebsvermögen darstellt, dann können Sie auch die Kosten hierfür geltend machen. Dies bedeutet, dass Sie auch für die privat gefahrenen Kilometer die Kosten ansetzen dürfen, etc.