1-%-Regelung und langer Anfahrtsweg

Hallo!

Angenommen, ein Geschäftsführer einer Ein-Mann-GmbH plant die Anschaffung eines Firmenwagens (20.000 € Bruttolistenpreis). Seine Firma befindet sich in München, er arbeitet aber wegen seiner Kinder häufig im Home-Office 300 km entfernt und fährt nur selten zur tatsächlichen Arbeitsstelle. Nun möchte er den Firmenwagen nach der 1-%-Regelung versteuern. Wäre folgende Berechnung des monatlichen geldwerten Vorteils korrekt?

1 % von 20.000 € = 200 €
dazu kommen 0,002 % von 300 km, also 0,6 %
das ergibt einen zusätzlichen geldwerten Vorteil von 120 €
zusammen also: 320 € mtl.

Er fährt weniger als 15 Tage pro Monat ins Büro, daher 0,002 % statt wie sonst 0,03 %. Ist das hier anwendbar? Andernfalls wäre die monatliche Besteuerung bei 300 km Anfahrtsweg ja unfassbar hoch (sofern ich keinen Denkfehler habe).

Viele Grüße
Matt

Hallo,

0,002% von 20.000€ ergeben 0,40€ pro Entfernungskilometer und Fahrt zur Arbeit.
Pro Tag mit Anfahrt zur Dienststelle also 120€, die du als geldwerten Vorteil für 600km Autofahrt versteuern musst.

Jetzt entescheidest DU, ob es preiswerter wäre, wenn du einen eigenen PKW vorhältst und damit die 600km fährst. Du bist nicht gezwungen, das Angebot der GmbH, dir ein Auto zu überlassen, anzunehmen.

Die 0,002-%-Tagespauschale muss doch zusätzlich zur 1-%-Monatspauschale versteuert werden, oder nicht?

Ja.
Wenn derartige Pauschalregelungen unvorteilhaft sind, wird man mal über ein Fahrtenbuch nachdenken.

Wobei ich aus persönlicher Anschauung weiß, dass mit der 1% Regel so mancher PKW „auffe Firma läuft“, der so gut wie gar nicht gewerblich genutzt wird. Bei 300km Entfernung zur Firma und vorwiegender Home-Office Tätigkeit könnte man fast denken, dass man schwerlich über 50% kommt. Man sollte sich gute Argumente für den Betriebsprüfer überlegen.

Kundenbesuche und Außendienst statt Homeoffice wären eben das Argument.