Hallo!
Angenommen, ein Geschäftsführer einer Ein-Mann-GmbH plant die Anschaffung eines Firmenwagens (20.000 € Bruttolistenpreis). Seine Firma befindet sich in München, er arbeitet aber wegen seiner Kinder häufig im Home-Office 300 km entfernt und fährt nur selten zur tatsächlichen Arbeitsstelle. Nun möchte er den Firmenwagen nach der 1-%-Regelung versteuern. Wäre folgende Berechnung des monatlichen geldwerten Vorteils korrekt?
1 % von 20.000 € = 200 €
dazu kommen 0,002 % von 300 km, also 0,6 %
das ergibt einen zusätzlichen geldwerten Vorteil von 120 €
zusammen also: 320 € mtl.
Er fährt weniger als 15 Tage pro Monat ins Büro, daher 0,002 % statt wie sonst 0,03 %. Ist das hier anwendbar? Andernfalls wäre die monatliche Besteuerung bei 300 km Anfahrtsweg ja unfassbar hoch (sofern ich keinen Denkfehler habe).
Viele Grüße
Matt