Hallo, mein Hund ist bei einem metallic-BMW an einer Seite mit seinen Pfoten an die Türen gekommen. Ganz leichte Kratzspuren waren zu sehen. Bekam nun die Rechnung für Neulackierung etc. der beiden Türen: 550 Euro. Nun die Frage: Kann er den Schaden nicht auch seiner Vollkasko anzeigen und nun 2mal kassieren? Ist der Autohalter verpflichtet, mir seine Versicherung mitzuteilen?
Gruß Fritz
Hallo Fritz,
ich denke nicht, dass er verpflichtet ist, Dir die Versicherung mitzuteilen. Sollte er aber den Schaden seiner Vollkasko melden, so besteht a) das Risiko, dass ein Gutachter vorbei kommt (OK - bei der Geringfügigkeit wohl eher nicht - aber dennoch…) und b) verliert er seinen Schadenfreiheitsrabatt. Rechnerisch macht er dann bestimmt keinen Gewinn, insbesondere, wenn man es über mehrere Jahre betrachtet.
Gruß, Jürgen
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Hallo,
für gewöhnlich benötigen die Versicherungen Rechnungen zur Schadenregulierung. Es kann hier nur eine geben.
Andreas
hast Du einen Anhaltspunkt
Hi,
… für das, was Du dem KHFZ-Halter unterstellst?
Wenn ja: Erstatte Strafanzeige.
Wenn nein: Was geht Dich seine Vollkasko an?
Ciao Rossi
Hallo,
es war nur eine Frage. Durch die Rückstufung seines Schadensfreiheitsrabatts hat sich das wohl erledigt.
Gruß Fritz
Hallo Fritz,
zum hauptthema ist genug gersagt worden.
Doch noch etwas: waren die Kratzer nur auf einer Tür? Dann hat er Glück, wenn die Versicherung die Lakierung beider Türen bezahlt.
Die Lakiertechnik ist heute so gut, dass nur das beschädigte Teil lakiert werden muss.
Grüße
Raimund
Hallo Fritz,
Doch noch etwas: waren die Kratzer nur auf einer Tür? Dann hat
er Glück, wenn die Versicherung die Lakierung beider Türen
bezahlt.
Hallo Raimund,
die Kratzer waren bei beiden Türen, aber fast unsichtbar. Das ist es ja, was mich ärgert. Er würde wohl kaum die 550 Euro für die Reparatur hinblättern, wenn er es aus eigener Tasche bezahlen müßte. Meine Versicherung zahlt ja.
Gruß Fritz
P.S.: Gibt es wirklich nichts, um die Metallic-Partikel zu verreiben und die Kratzer abzudecken?
es gäbe schon was… nur hat er Anrecht auf eine Lackierung!
Sch****
Grüße
Raimund
Hallo Fritz,
es ist ja festzuhalten, dass der Hund eine Sachbeschädigung begangen hat, was Du ja auch nicht bestreitest. Auch wenn die Kratzer noch so unauffällig sind - sie waren vorher nicht da und da hat der Kfz-Besitzer natürlich das Recht, Entschädigung zu verlangen. Ob er die Türen wirklich lackieren läßt oder diese nur mit Autopolitur bearbeitet und sich die 550 EUR des Kostenvoranschlages ausbezahlen läßt, bleibt ihm überlassen. Da kann man nichts machen.
Gruß, Jürgen
Hallo Raimund,
die Kratzer waren bei beiden Türen, aber fast unsichtbar. Das
ist es ja, was mich ärgert. Er würde wohl kaum die 550 Euro
für die Reparatur hinblättern, wenn er es aus eigener Tasche
bezahlen müßte. Meine Versicherung zahlt ja.
Gruß Fritz
P.S.: Gibt es wirklich nichts, um die Metallic-Partikel zu
verreiben und die Kratzer abzudecken?