Ja, schon … ABER
Nein, im Ernst, Du solltest zunächst keine Rechnung, bei der
dir irgend etwas spanisch vorkommt, bezahlen, auch nicht
gekürzt (!!!).Mit Verlaub. Das ist Unsinn.
Die beauftragte Firma hat eine Leistung erbracht, daher steht
dieser eine angemessene Entlohnung zu.
Indem man eine Rechnung ZAHLT, erkennt man diese und die zugehörige Leistung AN - Das Werk gilt als ABGENOMMEN !
HM
Doch wenn es zu einem Streit auf Gerichtsebene ausufert, sei
dir über Folgendes im Klaren: Jeder hat aus seiner Sicht
Recht, und wer es zugesprochen bekommt, steht oftmals unserem
laienhaften Rechtsempfinden „quer“, möglicherweise werden auch
aus den einen oder anderen Gründen die Gerichtskosten geteilt,
etwa, weil die Firma nunmehr gerichtlich festgestellten
Anspruch auf Entschädigung in Höhe von 400 DM hat ( Beispiel
!!! ), insofern könnte das Gericht die Kosten im Verhältnis
60/40 teilen, also du für deine 40% Gerichtskosten und
Auslagen nebst Zinsen aufkommen musst. Freilich muss nicht
sein, dass es genauso abläuft, aber für mich ist das nach
aller Erfahrung durchaus vorstellbar.Das wird genau so sein, da doch wohl unzweifelhaft ein
Anspruch besteht. Den mußt du auf jeden Fall zahlen.Die gesamten Verfahrenskosten werden dem Urteil entsprechend
geteilt.
Zahlst du einen Teilbetrag, ist nur dieser strittig und wird
verhandelt. Auch wenn du ann noch ein paar € nachzahlen
müßtest, ist die Kostenteilung für dich wesentlich günstiger.Wie hoch dürfte denn die Rechnung sein? 50% der geforderten
Summe? Dann bist du mit der Hälfte dabei. Dann kannst du dir
das Theater sparen, und gleich zahlen.
Daher ist es wichtig den Angemessenen Betrag möglichst genau
zu treffen, dann wird der Kläger die gesamten kosten
übernehmen dürfen, da du ja nicht zu einer Zahlung verurteilst
wirst.
Und noch eine Kleinigkeit:
Zahlst du den Betrag den du für angemessen erachtest,
signalisierst du, nicht zuletzt dem zuständigen Richter
Zahlungsbereitschaft. Du bist also nicht in der Rolle des
Bösen, der die arme Firma um ihren gerechten Lohn prellen
will, sondern stehst dort als jemand der ehrlich seine
Rechnungen bezahlt, sich aber nicht berumsen lassen will.
Ist eine völlig andere Ausgangslage vor Gericht.
Richter sind auch nur Menschen.Viele Grüße aus Göttingen
Uwe