1 St. Rohr reinigen 1000 Mark - OK?

Ja, schon … ABER

Nein, im Ernst, Du solltest zunächst keine Rechnung, bei der
dir irgend etwas spanisch vorkommt, bezahlen, auch nicht
gekürzt (!!!).

Mit Verlaub. Das ist Unsinn.
Die beauftragte Firma hat eine Leistung erbracht, daher steht
dieser eine angemessene Entlohnung zu.

Indem man eine Rechnung ZAHLT, erkennt man diese und die zugehörige Leistung AN - Das Werk gilt als ABGENOMMEN !

HM

Doch wenn es zu einem Streit auf Gerichtsebene ausufert, sei
dir über Folgendes im Klaren: Jeder hat aus seiner Sicht
Recht, und wer es zugesprochen bekommt, steht oftmals unserem
laienhaften Rechtsempfinden „quer“, möglicherweise werden auch
aus den einen oder anderen Gründen die Gerichtskosten geteilt,
etwa, weil die Firma nunmehr gerichtlich festgestellten
Anspruch auf Entschädigung in Höhe von 400 DM hat ( Beispiel
!!! ), insofern könnte das Gericht die Kosten im Verhältnis
60/40 teilen, also du für deine 40% Gerichtskosten und
Auslagen nebst Zinsen aufkommen musst. Freilich muss nicht
sein, dass es genauso abläuft, aber für mich ist das nach
aller Erfahrung durchaus vorstellbar.

Das wird genau so sein, da doch wohl unzweifelhaft ein
Anspruch besteht. Den mußt du auf jeden Fall zahlen.

Die gesamten Verfahrenskosten werden dem Urteil entsprechend
geteilt.
Zahlst du einen Teilbetrag, ist nur dieser strittig und wird
verhandelt. Auch wenn du ann noch ein paar € nachzahlen
müßtest, ist die Kostenteilung für dich wesentlich günstiger.

Wie hoch dürfte denn die Rechnung sein? 50% der geforderten
Summe? Dann bist du mit der Hälfte dabei. Dann kannst du dir
das Theater sparen, und gleich zahlen. :frowning:
Daher ist es wichtig den Angemessenen Betrag möglichst genau
zu treffen, dann wird der Kläger die gesamten kosten
übernehmen dürfen, da du ja nicht zu einer Zahlung verurteilst
wirst.
Und noch eine Kleinigkeit:
Zahlst du den Betrag den du für angemessen erachtest,
signalisierst du, nicht zuletzt dem zuständigen Richter
Zahlungsbereitschaft. Du bist also nicht in der Rolle des
Bösen, der die arme Firma um ihren gerechten Lohn prellen
will, sondern stehst dort als jemand der ehrlich seine
Rechnungen bezahlt, sich aber nicht berumsen lassen will.
Ist eine völlig andere Ausgangslage vor Gericht.
Richter sind auch nur Menschen.

Viele Grüße aus Göttingen

Uwe

Nein, im Ernst, Du solltest zunächst keine Rechnung, bei der
dir irgend etwas spanisch vorkommt, bezahlen, auch nicht
gekürzt (!!!).

Mit Verlaub. Das ist Unsinn.
Die beauftragte Firma hat eine Leistung erbracht, daher steht
dieser eine angemessene Entlohnung zu.

Indem man eine Rechnung ZAHLT, erkennt man diese und die
zugehörige Leistung AN - Das Werk gilt als ABGENOMMEN !

HM

Das Werk selber ist doch auch nicht zu beanstanden. Rohr ist doch frei, oder?
Es wird doch die Rechnung nicht wegen mangelhafter Ausführung gekürzt.
Es geht eindeutig um die Beanstandung der Richtigkeit der Rechnung.
Und diesen Mangel zeigt man doch deutlich durch das kürzen der Selben, sowie der dazugehörigen Begründung an. Der Sachverhalt ist dadurch klar und eindeutig ausgedrückt.

Viele Grüße aus Göttingen

Uwe

Lieber Uwe, ich hab nun keine Lust, mich mit dir herumzustreiten :smile: Wenn ich eine Rechnung bezahle, habe ich erkannt, dass nicht nur die Leistungen, die diese begründen, ordnungsgemäß sind, sondern auch, dass die Bestandteile dieser rechtens sind *. Rechnung kürzen geht ja nun in diesem Fall nicht, da der Herr ja schon gezahlt hat. Er hätte dies - wenn er schon dazu gedrängt worden war - unter Vorbehalt tun können. Zum Beweis seiner Zahlungswilligkeit hätte er einen Überweisungsavis ( er muss ja nicht zugeben , dass er im Besitz von EC-Karten u.s. ist ) ausfertigen können, im Buchungstext hätte dann erscheinen sollen „ZAHLUNG UNTER VORBBEHALT“. Es entzieht sich meiner Kenntnis ob er dann im Streitfalle größere Chancen hat (?). Auf jeden Fall ist das Kindlein hier schon kopfüber in den Brunnen gefallen.

Gruß HM

* Enge Verwandte sind in einem Streitfall vor Gericht arg auf die Schnauze gefallen. Sie mussten den Vorwurf erdulden, mit der Bezahlung der Rechnung diese anerkannt und das Werk somit abgenommen zu haben ( vorbehaltlich verborgener Mängel - wegen derer es diesen Rechtsstreit im Nachgang gab ) und somit einen Teil der Gerichtskosten tragen, wenngleich auch einen vergleichsweise kleinen. Der beklagten Partei wurde zu Gute gehalten, dass insgesamt das Werk ja zumindest benutzbar war ( es handelte sich um eine Bauleistung ) und die Kläger seit Fertigstellung nicht etwa in einer fremden Mietwohnung o.ä. hätten leben müssen. Trotzdem das Werk, gutachterlich festgestellt, erhebliche Mängel aufwies ! Das war nur mal ein kleiner Exkurs in Sachen „Praxis“ zum Thema „Zahlen oder nicht ?“.
Aus einem anderen Fall weiß ich, dass auch durch Kürzen eines Rechnungsbetrages um x % der Rechnungssumme die Rechnung dennoch als anerkannt gilt.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

…bin ich doch :wink:
hallo

Ihr habt doch absolut Recht !!!

du ja auch in einigen dingen, das habe ich nicht bestritten :wink:

Allerdings vorausgesetzt, dass der Herr Walter die
Angelegenheit wahrheitsgemäß schilderte

davon gehen wir doch erstmal voraus aber auch so wäre das für mich kein neuland.

und weder etwas
weglies noch hinzufügte. Urteile sollte man erst nach Anhörung
beider Seiten vornehmen :smile:

klar aber ich werde keinen zu rechenschaft ziehen wollen und können und auch kein lust dazu haben weil eh gerade von der arbeit zürück und noch nichts gegessen…bla bla bla…na du weisst schon :wink:

Anscheinend ist mein Ansinnen, einmal augenzwinkernd den
Standpunkt der Firma zu vertreten, etwas misslungen. Warum
wurde mein Satz

naja ist doch nicht so schlimm , ich jedenfalls habe ganz genau verstanden was du sagen wolltest und habe auch betont das ich NICHT das gefühl habe von dir „fertig“ gemacht worden zu sein , ist doch alles in ordnung bin aich nicht beleidigt (habe ich gar kein grund dazu)
wir sind doch alle menschen und können miteinander reden/tippen. jeder hat für sich recht, und hat auch das recht seine meinung zu äusern und auch zu verteidigen.

"ich könnte glatt denken das du selbstst. rohrreiniger bist "
:wink:)))

keep cool and take it easy

kursiv gedruckt, als gehöre er zum bezogenen Textteil ?
Das war vielleicht die Ursache des Missverständnis. Sorry für
meine provokative Fragestellung.

brauchst dich nicht zu entschuldigen weil gar kein missverständniss meinerseits.

Und: Trooper: Du tust absolut

richtig daran, dein Handwerk zu verteidigen und die Leute zu
sensibilisieren, zu erkennen, was seriöse Betriebe und was
schwarze Schafe sind. Ich für meine Branche tue nichts anderes

-)

richtig so…bevor ich vergesse zu fragen :
deine branche ?

Viele Grüße und nen schönen Tag !

gruss (schönen tag hatten wir schon) schönen abend.

Ertan

ps: sorry leuts aber ich habe absolut kein lust irgendwie auf rechtschreibung zu achten und schreibe mal alles klein ist zu spät zum denken , muss noch duschen , essen usw.

byeeee

  1. Zusatz: Weiteres Vorgehen

Hallo,

1.: Industrie-Und Handelskammer Offenbach stuft den Betrieb als unlauter ein.
2.: Der Verband der Rohr- und Kanalreiniger (VDRK e.V.) stuft den Betrieb als illegal ein. Noch ist er Mitglied dieses Verbandes; am 16. März wird er rausgeworfen. Man hat mir empfohlen, das Geld zurückzuholen (VISA-Postbank weiß bereits Bescheid) und Strafanzeige zu stellen (das geschieht in Kürze).

Ergo: Vorsicht vor Abfluß A.A.H.L. / AAHL / Aal!!
Folgende Telefonnummern in Sperrliste aufnehmen:
06151/667848, 06150/186657, 06155/869498, 06157/987750, 06150/186895, 06154/693661, 06071/737252

Rohr verstopft? - Auf keinen Fall zu diesem Betrieb!!

Ausführendes Unternehmen:
Abfluss_Aahl Ltd.
Vicarage House Suite 44
58-60 Kensington Church Street
London, W8 4DB

Verwaltung:
Berliner Straße
Postfach 100 146
63001 Offenbach
Fax (0190 8) 72 140 (EUR 1.68/min)

Gruss,
Hans W. Walther