1 St. Rohr reinigen 1000 Mark - OK?

Hallo,

kann es eigentlich in Ordnung sein, dass ein Rohrreinigungsdienst für 60 Minuten Arbeit mit zwei Monteuren anrückt und folgendes berechnet:

Arbeitszeit je angefangene Monteurstunde: EUR 52.-
Arbeitszeit je weiterer Monteur: EUR 52.-
Wegezeit je angefange 15 Min. pro Monteur 
achtmal 15 min à EUR 12.-: EUR 96.-
Fahrzeugkostenpauschale: EUR 30.-
Spezialmotorspirale pro Meter (10 m): EUR 190.-
Summe: EUR 420.-
16% Steuern EUR 67.20
Endbetrag: EUR 487.-

Die Firma ist am selben Ort ansässig. Sie hatte vorher einen auswärtigen Einsatz (Entfernung ca. 25 km) und stellt uns dann die Anfahrt für zwei Personen teuer in Rechnung.

Ich finde das extrem teuer und bitte um Kommentare.

Gruss,
Hans W. Walther

Hallo Hans W.,

leider ist eine Rechnung in dieser Höhe üblich, an Wochenenden teilweise noch viel höher. Hier einfach mal abfragen bei entsprechenden Unternehmen, was durchschnittlich so etwas kostet, um in der Zukunft gerüstet zu sein. Und Dienste die meist mit auf der ersten Seite im Telefonbuch stehen, zuerst nach den genauen Preisen abfragen.

kann es eigentlich in Ordnung sein, dass ein
Rohrreinigungsdienst für 60 Minuten Arbeit mit zwei Monteuren
anrückt und folgendes berechnet:

Arbeitszeit je angefangene Monteurstunde: EUR 52.-
Arbeitszeit je weiterer Monteur: EUR 52.-
Wegezeit je angefange 15 Min. pro Monteur
achtmal 15 min à EUR 12.-: EUR 96.-
Fahrzeugkostenpauschale: EUR 30.-
Spezialmotorspirale pro Meter (10 m): EUR 190.-
Summe: EUR 420.-
16% Steuern EUR 67.20
Endbetrag: EUR 487.-

Unkorrekt in der Rechnung kann sein, wenn die Anfahrt nicht vom Sitz des Unternehmens, sonderen von der anderen Einsatzstelle aus berechnet wird. Voraussetzung ist aber, dass der anderen Seite auch die Gesamtkosten berechnet werden. Es dürfte nur schwierig sein, dies zu beweisen.

Gruss Günter

Moien!

Es ist natürlich Blödsinn, daß dir die Firma die Anfahrtskosten vom wasweissichwo berechnet bzw. berechnen darf. Diesen Posten würde ich entsprechend kürzen bei der Bezahlung.
Ferner habe ich gehört (kann es aber net versichern), daß eine Fahrkostenpauschale dann nicht mehr statthaft ist - könnte man bei der Bezahlung erstmal streichen.
Die Bezahlung von Arbeitsmaterial ist zwar teilweise „normal“ aber die Höhe wundert da schon…

Du könntest nu versuchen die Handwerkskammer einzuschalten und die Rechnung prüfen zu lassen bzw. einen Schlichter einzuschalten.

Auf jeden Fall würde ich die Rechnung nicht komplett bezahlen und die Firma weiterempfehlen ;o))

Bernd

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Hans,

wenn Du Bedenken mit der Rechnung hast, dann kann ich Dir folgende Empfehlung geben.

  1. SCHRIFTLICH an die Firma wenden und um eine Erklärung der Höhe der einzelnen Positionen bitten.

  2. Anschließend mit dieser schriftlichen Erklärung, wenn sie Dir keine gegeben haben, dann dieses von Dir vermerken (nach dem Motte, dieFirma ist angeschrieben worden am…mit der Bitte um…hat sich aber nach Ablauf von XXX Tagen nicht gemeldet) und sich dann an die Schlichtungsstelle der örtlichen Innung wenden.

Gruß
Karl-Heinz

den Innungsmeister wenden

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

mit so einer Rechnung würde ich auf jeden Fall zur Handwerkskammer gehen (wenn es ein Kammerbetrieb ist, sonst zur IHK). Sowohl der Stundensatz ist mehr als saftig, als auch bei einigen anderen Positionen gibt es Auffälligkeiten. So frage ich mich, woher 8*15Min für Anfahrtszeiten kommen sollen. Berechnet werden darf nur tatsächlcihe Fahrzeit, und zwar von der Postadresse des Unternehmens aus. Auch die Fahrzeugkostenpauschale ist so nicht drin. Es darf nur nach tatsächlichen Kosten abgerechnet werden. Dickstes Ding ist aber die angebliche Spezialmotorspirale. Es handelt sich hier um ein ganz normales und übliches Rohrreinigungsgerät. Dies extra in Rechnung zu stellen wäre so, als wenn ein Maurer seine Kelle extra ansetzen würde.

Diese Rechnung stammt ganz offensichtich von einem schwarzen Schaf der Branche und sollte so auf keinen Fall akzeptiert werden. Wenn Du eine Rechtschutzversicherung hast, frage einmal einen Anwalt.

Gruß vom Wiz

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Also, Leute, ich schule um auf „Rohrreiniger“ *gg

Nein, im Ernst, Du solltest zunächst keine Rechnung, bei der dir irgend etwas spanisch vorkommt, bezahlen, auch nicht gekürzt (!!!).

Innerhalb einer angemessenen Frist Widerspruch einlegen ( also ich würde das binnen 14 Tagen nach Zugang tun ), mit der Begründung, dass dies, das und jenes aus deiner Sicht anzuzweifeln ist. Nun gibt es zwei Möglichkeiten. 1. Die Firma beginnt , sich mit ihrer Rechnungslegung in Zusammenarbeit mit dir auseinanderzusetzen ( der Ausgang dieser Auseinandersetzung steht dann wiederum auf einem anderen Blatt ) oder 2. Die Firma lässt dir 1…2 Mahnungen zustellen und droht den Erlass eines gerichtlichen Mahnbescheides an. Ich hoffe, du hast eine private Rechtsschutzversicherung, die Vertragsrecht beinhaltet. Wird der Mahnbescheid erlassen ( auch das Gericht prüft nicht, ob die Forderungen des Antragstellers zu Recht bestehen !), solltest du dringend die Möglichkeit nutzen, gegen diesen auch wiederum Widerspruch einzulegen; Gründe hierfür sind deinerseits ja vorlegbar. Danach kommt es i.d.R. zu einer Verhandlung. Hierbei prüft der Richter die streitgegenständlichen Forderungen und wird sich ggfls vermittels eines Gutachters Klarheit über ortsübliche Stundenverrechnungssätze und Fahrtkostenpauschalen sowie sonstige aufgeführte Posten verschaffen. Natürlich wird dabei auch die Gegenpartei gehört, die den Fall aus ihrer Sicht schildern möchte ! Sodann wird vom Gericht festgelegt, in welcher Höhe Forderungen erhoben werden dürfen, die du dann freilich zahlen musst. Allerdings muss die Klagepartei für Mahn- und Gerichtskosten in Vorleistung treten, und da wird, sofern es sich bei der Firma um ein solches Schmusetierchen handelt, schwarzen Schafen in der Regel die Luft knapp = die werden es kaum zu einer Verhandlung kommen lassen.

Doch wenn es zu einem Streit auf Gerichtsebene ausufert, sei dir über Folgendes im Klaren: Jeder hat aus seiner Sicht Recht, und wer es zugesprochen bekommt, steht oftmals unserem laienhaften Rechtsempfinden „quer“, möglicherweise werden auch aus den einen oder anderen Gründen die Gerichtskosten geteilt, etwa, weil die Firma nunmehr gerichtlich festgestellten Anspruch auf Entschädigung in Höhe von 400 DM hat ( Beispiel !!! ), insofern könnte das Gericht die Kosten im Verhältnis 60/40 teilen, also du für deine 40% Gerichtskosten und Auslagen nebst Zinsen aufkommen musst. Freilich muss nicht sein, dass es genauso abläuft, aber für mich ist das nach aller Erfahrung durchaus vorstellbar.

Noch etwas zum Thema Schwarze Schafe. In aller Regel sind diese nicht Mitglied der Innungen, es gibt keine Pflichtmitgliedschaft. Wohl aber müsste die Firma der HWK angehören, oder auch u.U. der IHK ( handwerksähnliches Gewerbe ?). Nachfrage bei diesen Institutionen würde Klarheit verschaffen. Aber auch diese können sich allenfalls vermittelnd verwenden und keinesfalls eine Bereinigung des Ganzen zwingend herbeiführen.

Viel Erfolg, und lass mal hören, was dabei herausgekommen ist.

HM

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo

Da ich ja selber Rohrreiniger bin und auch die üblichen Preise in etwa kenne kann ich dir nur ausrechnen wie teuer es bei uns gewesen wäre.
Das Problem bei der ganzen sache ist das viele Firmen hingehen und berechnen erstmal alles nach dem Motto : „Mann kann es ja mal versuchen“. Das heisst : „Kein kläger, kein Richter“.
Die Firma darf nicht alles auf die Rechnung stellen. Also wenn er Motorspirale aufschreibt darf er zb.den 2. Monteur berechnen aber nicht den ersten weil im Meterpreiß ist der erste Monteur schon mit drin.Genaue Berechnung unten.

kann es eigentlich in Ordnung sein, dass ein
Rohrreinigungsdienst für 60 Minuten Arbeit mit zwei Monteuren
anrückt und folgendes berechnet:

Ja, das kann passieren wenn zb. nicht nach Std. berechnet wird sondern nach meter, und die Monteure schaffen zb. in einer Std. 100m Kanal zu spülen würde das ja bei 7,50 €/ m = 750€ kosten.
Das liegt am ermessen der Firma ob er das vertreten kann. Es ist wohl am fairsten gegenüber dem Kunden wenn alles in std. berechnet wird.Das wird aber von vielen Firmen anders gehandhabt. Informiere dich mal beim VDRK - www.vdrk.de
(Verband Deutscher Rohr- und Kanaltechnik-Unternehmen e.V.). Da findest du den richtigen Ansprechpartner. Vielleicht ist dieser Firma ja auch da Mitglied was ich mir eigentlich nicht vorstellen kann, weil diese Verband eigentlich alles aus Seriöse Firmen besteht aber Ausnahmen können auch hier der Fall sein.

Die Firma ist am selben Ort ansässig.

Das hat nichts zu sagen weil der Name es schon sagt : „FahrkostenPAUSCHALE“ also wenn der bei deinem Nachbar gearbeitet haben und kommen zu dir ist dieses Anfahr fällig. Das ist aber nicht unüblich ua. auch bei andere Branchen.

Sie hatte vorher einen

auswärtigen Einsatz (Entfernung ca. 25 km) und stellt uns dann
die Anfahrt für zwei Personen teuer in Rechnung.

Das wiederum ist unüblich weil diese Aussage : "Fahrzeit ist Arbeitszeit nur für Fahretn gilt die vom Kunden aus gemacht werden. zb. MAterialbesorgung.)Dei Fahrzeit vom letzten Kunden zu dir ist die sache und Problem der Firma.

Ich finde das extrem teuer und bitte um Kommentare.

…siehe Preistabelle

10m Rohreinigung a 7,50 € = 75,00 €
1 Std. Monteur (2. Monteur) 45,00 € = 45,00 €
1* Anfahrt 25,00 € = 25,00 €
_______________________________

77,50 €

  • 16 % Mwst 12,40 €
    _______________________________

89,90 €

Stundenberechnung statt Meterberechnung würden kosten :

45,00 € * 2 = 90,00 € ( 2*Monteure a 45,00 € )
45,00 € (pro Std. Maschieneneinsatz)
25,00 €
_______________________

160,00 €

  • 16 % Mwst 25,60 €
    _______________________

185,60 €

Das sind unsere Preise was immerhin mindestens 50 % billiger ist als die Firma die du beazftragt hast.
Jetzt siehst du die Differenz zwischen Std. und Meter Berechnung.
Das sind unsere Preise was nicht heisst das alle die Preise haben müssen. Es spielt auch eine rolle ob es im Notdienst gewesen ist. Falls ja darf die Firma auch nur auf die Monteur kosten aber nicht auf die Maschienen kosten Notdienstzuschlag erheben. Schliesslich ist es der Maschiene egal ob er am Dienstag morgen oder Sonntag abend arbeiten muss. Ich hoffe das dieses für dich Hilfreich gewesen ist.

ps: Ich würde dich mal bitten mir per Mail mitzuteilen welcher Firma in welcher Stadt, die besagte Rohrreinigungsfirma zu finden ist.
Auch andere Leute die dazu noch fragen haben können mir schreiben.

[email protected]

Arbeitszeit je angefangene Monteurstunde: EUR 52.-
Arbeitszeit je weiterer Monteur: EUR 52.-
Wegezeit je angefange 15 Min. pro Monteur
achtmal 15 min à EUR 12.-: EUR 96.-
Fahrzeugkostenpauschale: EUR 30.-
Spezialmotorspirale pro Meter (10 m): EUR 190.-
Summe: EUR 420.-
16% Steuern EUR 67.20
Endbetrag: EUR 487.-

Hallo

Hi Trooper !
Mit allem gebotenen Respekt:

Da ich ja selber Rohrreiniger bin und auch die üblichen Preise
in etwa kenne kann ich dir nur ausrechnen wie teuer es bei uns
gewesen wäre.

Wie willst du das beurteilen ? Du kennst weder den tatsächlichen Aufwand, den die Arbeiter hatten noch die Kalkulationsgrundlage dieser Firma, die sich von der Deinigen erheblich unterscheiden kann.

Das Problem bei der ganzen sache ist das viele Firmen hingehen
und berechnen erstmal alles nach dem Motto : „Mann kann es ja
mal versuchen“. Das heisst : „Kein kläger, kein Richter“.
Die Firma darf nicht alles auf die Rechnung stellen.

So ist´s eigentlich auch nicht richtig. Eine Firma darf allen entstandenen Aufwand in Rechnung stellen, freilich auf Grundlage der oben angesprochenen kalkulation, die natürlich stets und für jedermann nachvollziehbar sein und auf Wunsch erläutert werden muss !

Also wenn

er Motorspirale aufschreibt darf er zb.den 2. Monteur
berechnen aber nicht den ersten weil im Meterpreiß ist der
erste Monteur schon mit drin.Genaue Berechnung unten.

Ja, wieso ? Das war vielleicht bei Deiner Firma so, aber hier bei der besprochenen sind die Verhältnisse anders, so dass dies berücksichtigt werden muss ? Und wieso Meterpreis ? Die Firma hat doch nach Zeitaufwand abgerechnet !

kann es eigentlich in Ordnung sein, dass ein
Rohrreinigungsdienst für 60 Minuten Arbeit mit zwei Monteuren
anrückt und folgendes berechnet:

Ja, das kann passieren wenn zb. nicht nach Std. berechnet wird
sondern nach meter, und die Monteure schaffen zb. in einer
Std. 100m Kanal zu spülen würde das ja bei 7,50 €/ m = 750€
kosten.
Das liegt am ermessen der Firma ob er das vertreten kann. Es
ist wohl am fairsten gegenüber dem Kunden wenn alles in std.
berechnet wird.

Findest Du wirklich ? Ist nicht ein Pauschalpreis, gemessen an den Außmaßen des zu bearbeitenden Gegenstandes, mehr angemessen ? Was kann Lotte Schmidt dafür, dass die Arbeit bei ihr ( gleiche Verhältnisse vorausgesetzt ) 30 Minuten länger dauert als bei ihrer Nachbarin Herta Lehmann ? Es bedarf der Definition des Wortes „fair“. Einigen wir uns mal lieber auf angemessen - die ausführende Firma darf einen angemessenen Werklohn verlangen und der Auftraggeber darf mit nicht mehr als ortsüblich unter Berücksichtigung des tatsächlichen und belegbaren Aufwandes belastet werden.

Das wird aber von vielen Firmen anders

gehandhabt. Informiere dich mal beim VDRK - www.vdrk.de
(Verband Deutscher Rohr- und Kanaltechnik-Unternehmen e.V.).
Da findest du den richtigen Ansprechpartner. Vielleicht ist
dieser Firma ja auch da Mitglied was ich mir eigentlich nicht
vorstellen kann, weil diese Verband eigentlich alles aus
Seriöse Firmen besteht aber Ausnahmen können auch hier der
Fall sein.

Die Firma ist am selben Ort ansässig.

Das hat nichts zu sagen weil der Name es schon sagt :
„FahrkostenPAUSCHALE“ also wenn der bei deinem Nachbar
gearbeitet haben und kommen zu dir ist dieses Anfahr fällig.

Kann ich so nicht nachvollziehen. Ein Fahrzeug braucht dieselbe Menge an Betriebsstoffen und laufenden Kosten wenn es beim vorher bedienten Auftraggeber losfährt wie , als würde es in der Firma / Niederlassung starten. Pauschalen sind insofern schon zulässig, als dass sie den Durchschnitt des für einen Auftrag notwendigen Aufwandes repräsentieren, basierend auf Entfernungskilometern und der mit der Anfahrt verbundenen Arbeitszeit ( sofern nicht als Wegezeit gesondert auf der Rechnung aufgeführt ). Für keinem Betrieb ist zumutbar, die tatsächlichen Fahrtkosten für jeden einzelnen Fall neu zu kalkulieren, etwa unter Berücksichtigung von Stau/Nichtstau, Berufsverkehr, Umleitungen, Wievielekundenaufdergleichenstrecke usw usf…! Aber in jedem Fall müssen auch diese Kosten angemessen sein, wobei wie gesagt die Höhe natürlich unterschiedlich ist. In einer Großstadt wie Frankfurt /M. wird man für die Fahrstrecke von 5 km u.U. das 10-fache an Zeit (und erheblich mehr Kraftstoff ) benötigen wie für die gleichgroße Entfernung von Kleinkleckersdorf nach Hinterschildbürghausen.

Das ist aber nicht unüblich ua. auch bei andere Branchen.

Sie hatte vorher einen

auswärtigen Einsatz (Entfernung ca. 25 km) und stellt uns dann
die Anfahrt für zwei Personen teuer in Rechnung.

Das wiederum ist unüblich weil diese Aussage : "Fahrzeit ist
Arbeitszeit nur für Fahretn gilt die vom Kunden aus gemacht
werden. zb. MAterialbesorgung.)Dei Fahrzeit vom letzten Kunden
zu dir ist die sache und Problem der Firma.

Nee nee !
Was die erneuten Fahrten, etwa für die Hinzuholung besonderer Arbeits- und Hilfsmittel betrifft, wird auch hier das Gericht unter Berufung auf einen Gutachter die Notwendigkeit feststellen, schließlich gibt es für jeden Beruf typische Arbeitsmittel, die bei einem Außenauftrag grundsätzlich erforderlich sind. Welche nicht darunter fallen, also nur selten benötigt werden könnten, können wir hier wohl nicht so eindeutig unterscheiden. Und: Wenn die Angestellten auf dem Bock sitzen und eine halbe Stunde Fahrtzeit bis zur dir brauchen, ist es deren Arbeitszeit, die sie vom AG vergütet haben möchten ? Oder meinst du etwa, sie sollten die ihnen redlich zustehenden Pausen für Fahrten zum Kunden benützen ? Unabhängig davon, ob eine weitere Fahrt in die Firma für Beschaffungen nun angemessen ist zu berechnen oder nicht.

Ich finde das extrem teuer und bitte um Kommentare.

Dazu würde ich mir erst ein Urteil bilden, wenn ich die Gegenseite gehört habe, und deren Arbeit und Aufwand unter Anwendung von Sachkenntnis begutachtet / begutachten lassen habe. Wie kannst du den tatsächlichen Aufwand beurteilen ? Warst du etwa dabei ?

…siehe Preistabelle

10m Rohreinigung a 7,50 € = 75,00 €
1 Std. Monteur (2. Monteur) 45,00 € = 45,00 €
1* Anfahrt 25,00 € = 25,00 €
_______________________________

77,50 €

  • 16 % Mwst 12,40 €
    _______________________________

89,90 €

Stundenberechnung statt Meterberechnung würden kosten :

45,00 € * 2 = 90,00 € ( 2*Monteure a 45,00 € )
45,00 € (pro Std. Maschieneneinsatz)
25,00 €
_______________________

160,00 €

  • 16 % Mwst 25,60 €
    _______________________

185,60 €

Das sind unsere Preise was immerhin mindestens 50 % billiger
ist als die Firma die du beazftragt hast.

Ja, wo hat denn deine Firma ihren Sitz ? Ist die Region mit der des anfragenden Auftraggebers vergleichbar ? Sind die entstehenden Gemein- und Lohnkosten gleich ? Die Mieten für Geschäftsräume ? München z.B. ist was Anderes als die Magdeburger Börde !

Jetzt siehst du die Differenz zwischen Std. und Meter
Berechnung.
Das sind unsere Preise was nicht heisst das alle die Preise
haben müssen. Es spielt auch eine rolle ob es im Notdienst
gewesen ist. Falls ja darf die Firma auch nur auf die Monteur
kosten aber nicht auf die Maschienen kosten Notdienstzuschlag
erheben. Schliesslich ist es der Maschiene egal ob er am
Dienstag morgen oder Sonntag abend arbeiten muss. Ich hoffe
das dieses für dich Hilfreich gewesen ist.

ps: Ich würde dich mal bitten mir per Mail mitzuteilen welcher
Firma in welcher Stadt, die besagte Rohrreinigungsfirma zu
finden ist.

Und wem sollte das nützen, wenn ich mal höflichst anfragen darf ?

Auch andere Leute die dazu noch fragen haben können mir
schreiben.

[email protected]

-) Sei mir nicht bös, ich wollte dich hiermit nicht in Grund und Boden stampfen. Vielmehr wollte ich ein Beispiel dafür geben, wie die Gegenseite argumentieren könnte ! Denn wie schon in meinem Beitrag unten gesagt: Recht hat jeder, aber eben nur aus seiner Sicht !

Gruß !HM

Arbeitszeit je angefangene Monteurstunde: EUR 52.-
Arbeitszeit je weiterer Monteur: EUR 52.-
Wegezeit je angefange 15 Min. pro Monteur
achtmal 15 min à EUR 12.-: EUR 96.-
Fahrzeugkostenpauschale: EUR 30.-
Spezialmotorspirale pro Meter (10 m): EUR 190.-
Summe: EUR 420.-
16% Steuern EUR 67.20
Endbetrag: EUR 487.-

Hallo

hallo

Wie willst du das beurteilen ?

ich kann das ganz wohl beurteilen ob die jungs für ein stunde arbeit mit 2 personen die Zeit berechnen + die länge des rohres die gereinigt worden ist also 10m die mit 190 € in rechnung gestellt worden ist.

Du kennst weder den

tatsächlichen Aufwand, den die Arbeiter hatten

stimmt aber die waren ja nunmal in einer stunde fertig , das ist der „tatsächliche“ aufwand.

noch die
Kalkulationsgrundlage dieser Firma, die sich von der Deinigen
erheblich unterscheiden kann.

stimmt. und deswegen habe ich geschrieben , zitat :

„“""„Das sind unsere Preise was nicht heisst das alle die Preise haben müssen. Es spielt auch eine rolle ob es im Notdienst gewesen ist. Falls ja darf die Firma auch nur auf die Monteur kosten aber nicht auf die Maschienen kosten Notdienstzuschlag erheben. Schliesslich ist es der Maschiene egal ob er am Dienstag morgen oder am sonntag abend arbeitet.“"""""

So ist´s eigentlich auch nicht richtig. Eine Firma darf allen
entstandenen Aufwand in Rechnung stellen, freilich auf
Grundlage der oben angesprochenen kalkulation, die natürlich
stets und für jedermann nachvollziehbar sein und auf Wunsch
erläutert werden muss !

stimmt auch aber die betonung lautet auf : „“"„die natürlich
stets und für jedermann nachvollziehbar sein und auf Wunsch
erläutert werden muss !“""

aber ich bezweifele halt wie eine firma es erläutern kann das eine arbeit doppelt abgerechnet wird.
ich würde sagen liess dir die rechnung nochmal durch was gestellt worden ist.

Ja, wieso ? Das war vielleicht bei Deiner Firma so, aber hier
bei der besprochenen sind die Verhältnisse anders, so dass
dies berücksichtigt werden muss ? Und wieso Meterpreis ? Die
Firma hat doch nach Zeitaufwand abgerechnet !

ja haben die auch Zeitaufwand + Spezialmotorspirale (10m)
…hier der abschnitt vom original rechnungsstellung von der Firma XY :

Arbeitszeit je angefangene Monteurstunde: EUR 52.-
Arbeitszeit je weiterer Monteur: EUR 52.-

Spezialmotorspirale pro Meter (10 m): EUR 190.-

ich habe darauf aufmerksam gemacht das es wo anders halt andere preise geben kann die preisse die ich genannt habe sind allgemein gängige preise im raum : Düsseldorf + Krefeld + Mönchengladbach + Neuss und umkreiss von ca. 100 km

Findest Du wirklich ? Ist nicht ein Pauschalpreis, gemessen an
den Außmaßen des zu bearbeitenden Gegenstandes, mehr
angemessen ? Was kann Lotte Schmidt dafür, dass die Arbeit bei
ihr ( gleiche Verhältnisse vorausgesetzt ) 30 Minuten länger
dauert als bei ihrer Nachbarin Herta Lehmann ?

ja und wie findest du das ich in einer stunde 150 meter rohr bei dir mit Hochdruck spüle und dir pro meter 7,50 € in rechnung stelle ? fragst du mich nicht was für ein stundenlohn denn ich habe oder ob der preiss (1125 € + Mwst) oder halt wie in diesem beispiel + monteur (am besten 2 mann + dies + jenes unterm strich etwa 1500 € gerechtfertigt ist ?
nein sicher nicht , du würdest die rechnung sofort begleichen !!!
da bin ich mir ziemlich (un)sicher !!!

Es bedarf der
Definition des Wortes „fair“. Einigen wir uns mal lieber auf
angemessen -

OK angemessen hört sich besser an - kein problem !!!

die ausführende Firma darf einen angemessenen

definition „“„Angemessen“"" ???

Werklohn verlangen und der Auftraggeber darf mit nicht mehr
als ortsüblich unter Berücksichtigung des tatsächlichen und
belegbaren Aufwandes belastet werden.

so ist es richtig !!!

Kann ich so nicht nachvollziehen. Ein Fahrzeug braucht
dieselbe Menge an Betriebsstoffen und laufenden Kosten wenn es
beim vorher bedienten Auftraggeber losfährt wie , als würde es
in der Firma / Niederlassung starten.

habe ich auch so ähnlich gemeinnt wie bei der beispiel mit dem auftrag beim nachbar.

Pauschalen sind insofern
schon zulässig, als dass sie den Durchschnitt des für einen
Auftrag notwendigen Aufwandes repräsentieren, basierend auf
Entfernungskilometern und der mit der Anfahrt verbundenen
Arbeitszeit ( sofern nicht als Wegezeit gesondert auf der
Rechnung aufgeführt ). Für keinem Betrieb ist zumutbar, die
tatsächlichen Fahrtkosten für jeden einzelnen Fall neu zu
kalkulieren, etwa unter Berücksichtigung von Stau/Nichtstau,
Berufsverkehr, Umleitungen,
Wievielekundenaufdergleichenstrecke usw usf…! Aber in
jedem Fall müssen auch diese Kosten angemessen sein, wobei wie
gesagt die Höhe natürlich unterschiedlich ist.

gegen eine pauschaliesierung wie zb: unmittelbarer nachbarschaft und der rest hat ja auch keiner . du musst davon ausgehen das wenn eine firma irgendwo wirbt am besten noch eine telefonnummer besitzt mit dem vorwahl des ortes wo er wirbt also so tut als ob er in direkter nachbarschaft ist aber in wirklichkeit 50 km anfahrt hat ? und dieses auch extra in rechnung stellt ? dass kann es ja wohl nicht sein oder ?

In einer
Großstadt wie Frankfurt /M. wird man für die Fahrstrecke von 5
km u.U. das 10-fache an Zeit (und erheblich mehr Kraftstoff )
benötigen wie für die gleichgroße Entfernung von
Kleinkleckersdorf nach Hinterschildbürghausen.

wenn es eine gesonderte anfahrtstarif berechnung stattfindet muss der firma dem kunden am telefon davon informieren , den meisstens weiss der kunde doch gar nicht wo der firma den sitz hat, wie oben mit dem vorwahlen beschrieben. du kannst anrufen von wo du auch willst landest schliesslich an ein undselben zentrale.

Nee nee !
Was die erneuten Fahrten, etwa für die Hinzuholung besonderer
Arbeits- und Hilfsmittel betrifft, wird auch hier das Gericht
unter Berufung auf einen Gutachter die Notwendigkeit
feststellen, schließlich gibt es für jeden Beruf typische
Arbeitsmittel, die bei einem Außenauftrag grundsätzlich
erforderlich sind.

soweit richtig aber von mir als rohrreiniger kann keiner erwarten das ich eine Wc- becken im auto habe, wenn ich dem kunden darauf hinweise das sein Wc total inkrustiert ist und ihm empfehle das er es auswechseln lässt. er bittet mich es sofort zu tun und ich sage ihm das ich es beim grosshändler besorgen müsste, der kunde sagt ja und ich fahre und setze die fahrzeit als arbeitszeit in rechnung. was ist hier verkehrt ?
ich kann dem kunden keine fahrzeit in rechnung stellen wenn ich in der firma eine Kanal-Tv anlage holen muss weil ich ja sowas im auto haben muss. es sei denn ich brauche eine 6mm kamera von dem wir nur ein stck. haben, dann wiederum setze ich die zeit wieder als arbeitzeit in rechnung.

Welche nicht darunter fallen, also nur
selten benötigt werden könnten, können wir hier wohl nicht so
eindeutig unterscheiden.

siehe oben

Und. Wenn die Angestellten auf dem
Bock sitzen und eine halbe Stunde Fahrtzeit bis zur dir
brauchen, ist es deren Arbeitszeit, die sie vom AG vergütet
haben möchten ? Oder meinst du etwa, sie sollten die ihnen
redlich zustehenden Pausen für Fahrten zum Kunden benützen ?

Die fahrt zum kunden ist nicht das problem vom der kunde.
was kann der dafür wenn ich 1 stunde im stau stehe weil irgendwo ein unfall passiert ist oder weil er gerade neben dem stadion wohnt und eben sit das fusballspiel zu ende und ich komme nicht vorwärts. sicherlich gibt es branchen wo dieser zeit voll in die rechnung aufgenommen wird aber rohreinigung zählt nunmal nicht dazu auch wenn es von vielen firmen gerne benutzt wird.

Dazu würde ich mir erst ein Urteil bilden, wenn ich die
Gegenseite gehört habe, und deren Arbeit und Aufwand unter
Anwendung von Sachkenntnis begutachtet / begutachten lassen
habe. Wie kannst du den tatsächlichen Aufwand beurteilen ?
Warst du etwa dabei ?

Ich glaube das ich nach 10 jahren berufserfahrung schon sagen kann das ich mit berufspezifischen arbeitsgängen vertraut bin und auch beurteilen kann ohne es gesehen zu haben wie die arbeits ablaufvorgänge vom auftragsannahme , auftragsabwicklung , einsatzplanung bis auftagsdurchführung genug weiss um hier mitreden zu können.

Ja, wo hat denn deine Firma ihren Sitz ?

In dem oben genannten kreiss. ich habe hier auch nicht vor werbung zu machen , ich habe schliesslich nichts davon ausser arbeit *gg*

Ist die Region mit
der des anfragenden Auftraggebers vergleichbar ?

Ja sind vergleichbar weil Düsseldor wo wir nunmal auch arbeiten gemessen im bundesdurchschnitt in allen preislagen ganz vorne mitmischt.egal ob es sich da um sprit handelt oder handwerkerdienste oder aber auch werkstattkosten.

Sind die
entstehenden Gemein- und Lohnkosten gleich ? Die Mieten für
Geschäftsräume ? München z.B. ist was Anderes als die
Magdeburger Börde !

ich wette fast ohne überheblich klingen zu wollen das die jungs von diesem beispiel genauso viel wenn nicht weniger verdienen werden als ich selber es tue. die bezahlungsmoral ist leider in dem job nicht so toll das ich jungs kenne die für 800 € im monat arbeiten.ich finde das das arbeiten an abwassersystemen noch unterbezahlt werden und viele sich die taschen voll machen ohne den jungs die diesen harten und nicht immer angenehmen job machen angemessen zu entlohnen.

schliesslich hätte ich auch „meine“ kollegen schützen und es gerechtfertigen können, und das würde mir auch nicht mal schwer fallen , glaube mir aber ich habe hier versucht eine objektive schilderung durchzuführen und dem kunden bisschen im vordergrund zu stellen.
ich bin der meinnung das wir uns gegenseitig brauchen und uns nicht gegenseitig vergraulen sollten.
ich möchte auch nicht das, das beruf rohrreiniger (den es „noch“ nicht als lehrberuf gibt)schlecht gemacht wird, die nur wegen einige schwarze schafe die leider überall zu finden sind im verruf geraten.

Und wem sollte das nützen, wenn ich mal höflichst anfragen
darf ?

mir , weil wir uns nicht als konkurrenten ansehen sondern als mitanbieter , wehren wir uns auch gegenüber „wucherfirmen“ genauso gegen „billig“ anbieter. beides ist nicht gerade hilfreich um nicht zu sagen schadhaft für den glaubwürdigkeit und dem vertrauen den man beim kunden hat.

-) Sei mir nicht bös, ich wollte dich hiermit nicht in Grund und Boden stampfen. Vielmehr wollte ich ein Beispiel dafür geben, wie die Gegenseite argumentieren könnte ! Denn wie schon in meinem Beitrag unten gesagt: Recht hat jeder, aber eben nur aus seiner Sicht !

ich bin dir ganz und gar nicht böse und fühle mich auch nicht in grund und boden gestampft. weil ich denke das solche foren die richtige stelle ist meinungen auszutauschen , zu diskutieren und missverständnisse aus dem weg zu räumen ist.aber bitte alles in angemessenen ton ohne sein gegenüber zu beleidigen was wiederum ganz schnell zur einsamkeit führen kann.
das alles habe ich bei dir NICHT gesehen , ich glaube wir sind auf dem richtigen weg wo man auf dem gleichen nenner kommen kann.

Gruß !HM

gruss

Ertan

2 Like

Zusatz: Firma verlangte Zahlung nach Arbeitsende

Hallo,

betr. Zahlung: Die Firma verlangte sofortige Bezahlung nach getaner Arbeit. Sie war gerüstet, um Zahlungen per EC-Karte oder Kreditkarte anzunehmen.

Gruss,
Hans W. Walther

das muss ich nu mal loswerden
Hallo Herr Meyer, schießen wir gerade etwas über das Ziel hinaus? Immerhin war das eine ziemlich gute Antwort

Da ich ja selber Rohrreiniger bin und auch die üblichen Preise
in etwa kenne kann ich dir nur ausrechnen wie teuer es bei uns
gewesen wäre.

Wie willst du das beurteilen ? Du kennst weder den
tatsächlichen Aufwand, den die Arbeiter hatten noch die
Kalkulationsgrundlage dieser Firma, die sich von der Deinigen
erheblich unterscheiden kann.

Eben das sagt er, er macht nur seine Preise fest.

Das Problem bei der ganzen sache ist das viele Firmen hingehen
und berechnen erstmal alles nach dem Motto : „Mann kann es ja
mal versuchen“. Das heisst : „Kein kläger, kein Richter“.
Die Firma darf nicht alles auf die Rechnung stellen.

So ist´s eigentlich auch nicht richtig. Eine Firma darf allen
entstandenen Aufwand in Rechnung stellen, freilich auf
Grundlage der oben angesprochenen kalkulation, die natürlich
stets und für jedermann nachvollziehbar sein und auf Wunsch
erläutert werden muss !

Wenn dieser entstandener Aufwand unverhältnismäßig hoch gegenüber vergleichbarer anderer Firmen ist, so fällt dieses unter Wucher (o.k. in diesem Fall wahrscheinlich noch nicht), aber eine interne Kostenkontrolle ist hier, wenn es denn tatsächliche Kosten sind, sinnvoll.

Also wenn

er Motorspirale aufschreibt darf er zb.den 2. Monteur
berechnen aber nicht den ersten weil im Meterpreiß ist der
erste Monteur schon mit drin.Genaue Berechnung unten.

Ja, wieso ? Das war vielleicht bei Deiner Firma so, aber hier
bei der besprochenen sind die Verhältnisse anders, so dass
dies berücksichtigt werden muss ? Und wieso Meterpreis ? Die
Firma hat doch nach Zeitaufwand abgerechnet !

siehe oben, was ist in dieser Region üblich

kann es eigentlich in Ordnung sein, dass ein
Rohrreinigungsdienst für 60 Minuten Arbeit mit zwei Monteuren
anrückt und folgendes berechnet:

Ja, das kann passieren wenn zb. nicht nach Std. berechnet wird
sondern nach meter, und die Monteure schaffen zb. in einer
Std. 100m Kanal zu spülen würde das ja bei 7,50 €/ m = 750€
kosten.
Das liegt am ermessen der Firma ob er das vertreten kann. Es
ist wohl am fairsten gegenüber dem Kunden wenn alles in std.
berechnet wird.

Findest Du wirklich ? Ist nicht ein Pauschalpreis, gemessen an
den Außmaßen des zu bearbeitenden Gegenstandes, mehr
angemessen ? Was kann Lotte Schmidt dafür, dass die Arbeit bei
ihr ( gleiche Verhältnisse vorausgesetzt ) 30 Minuten länger
dauert als bei ihrer Nachbarin Herta Lehmann ? Es bedarf der
Definition des Wortes „fair“. Einigen wir uns mal lieber auf
angemessen - die ausführende Firma darf einen angemessenen
Werklohn verlangen und der Auftraggeber darf mit nicht mehr
als ortsüblich unter Berücksichtigung des tatsächlichen und
belegbaren Aufwandes belastet werden.

Das Wort „ortsüblich“ gefällt mir (s. o.)

Das wird aber von vielen Firmen anders

gehandhabt. Informiere dich mal beim VDRK - www.vdrk.de
(Verband Deutscher Rohr- und Kanaltechnik-Unternehmen e.V.).
Da findest du den richtigen Ansprechpartner. Vielleicht ist
dieser Firma ja auch da Mitglied was ich mir eigentlich nicht
vorstellen kann, weil diese Verband eigentlich alles aus
Seriöse Firmen besteht aber Ausnahmen können auch hier der
Fall sein.

Die Firma ist am selben Ort ansässig.

Das hat nichts zu sagen weil der Name es schon sagt :
„FahrkostenPAUSCHALE“ also wenn der bei deinem Nachbar
gearbeitet haben und kommen zu dir ist dieses Anfahr fällig.

Kann ich so nicht nachvollziehen. Ein Fahrzeug braucht
dieselbe Menge an Betriebsstoffen und laufenden Kosten wenn es
beim vorher bedienten Auftraggeber losfährt wie , als würde es
in der Firma / Niederlassung starten. Pauschalen sind insofern
schon zulässig, als dass sie den Durchschnitt des für einen
Auftrag notwendigen Aufwandes repräsentieren, basierend auf
Entfernungskilometern und der mit der Anfahrt verbundenen
Arbeitszeit ( sofern nicht als Wegezeit gesondert auf der
Rechnung aufgeführt ). Für keinem Betrieb ist zumutbar, die
tatsächlichen Fahrtkosten für jeden einzelnen Fall neu zu
kalkulieren, etwa unter Berücksichtigung von Stau/Nichtstau,
Berufsverkehr, Umleitungen,
Wievielekundenaufdergleichenstrecke usw usf…! Aber in
jedem Fall müssen auch diese Kosten angemessen sein, wobei wie
gesagt die Höhe natürlich unterschiedlich ist. In einer
Großstadt wie Frankfurt /M. wird man für die Fahrstrecke von 5
km u.U. das 10-fache an Zeit (und erheblich mehr Kraftstoff )
benötigen wie für die gleichgroße Entfernung von
Kleinkleckersdorf nach Hinterschildbürghausen.

Dafür gibt es unter anderem gesetzliche Pauschalen pro Kilometer (als Richtlinie, immerhin wurde die Fahrtzeit extra berechnet). Relevant für mich als Auftraggeber ist jedoch der Standort der Firma und wenn diese Pauschale unverhältnismäßig hoch gegenüber der tatsächlichen Fahrleistung ist, so würde ich mich wehren. Und das als Landkind, der mehr als ausserhalb gewohnt hat.

Das ist aber nicht unüblich ua. auch bei andere Branchen.

Sie hatte vorher einen

auswärtigen Einsatz (Entfernung ca. 25 km) und stellt uns dann
die Anfahrt für zwei Personen teuer in Rechnung.

Das wiederum ist unüblich weil diese Aussage : "Fahrzeit ist
Arbeitszeit nur für Fahretn gilt die vom Kunden aus gemacht
werden. zb. MAterialbesorgung.)Dei Fahrzeit vom letzten Kunden
zu dir ist die sache und Problem der Firma.

siehe oben

Nee nee !
Was die erneuten Fahrten, etwa für die Hinzuholung besonderer
Arbeits- und Hilfsmittel betrifft, wird auch hier das Gericht
unter Berufung auf einen Gutachter die Notwendigkeit
feststellen, schließlich gibt es für jeden Beruf typische
Arbeitsmittel, die bei einem Außenauftrag grundsätzlich
erforderlich sind. Welche nicht darunter fallen, also nur
selten benötigt werden könnten, können wir hier wohl nicht so
eindeutig unterscheiden. Und: Wenn die Angestellten auf dem
Bock sitzen und eine halbe Stunde Fahrtzeit bis zur dir
brauchen, ist es deren Arbeitszeit, die sie vom AG vergütet
haben möchten ? Oder meinst du etwa, sie sollten die ihnen
redlich zustehenden Pausen für Fahrten zum Kunden benützen ?
Unabhängig davon, ob eine weitere Fahrt in die Firma für
Beschaffungen nun angemessen ist zu berechnen oder nicht.

Mein Problem kann nicht der vorherige Kunde sein!!!

Das sollte ein Handwerksunternehmen in seiner Kostenkalkulation enthalten sein, oder wie finanziert dieses Unternehmen sein Backoffice?

Ich finde das extrem teuer und bitte um Kommentare.

Dazu würde ich mir erst ein Urteil bilden, wenn ich die
Gegenseite gehört habe, und deren Arbeit und Aufwand unter
Anwendung von Sachkenntnis begutachtet / begutachten lassen
habe. Wie kannst du den tatsächlichen Aufwand beurteilen ?
Warst du etwa dabei ?

Ich spreche dem Trooper eine gewisse Fachkenntniss zu, die er durch seine Antworten gegeben hat.

…siehe Preistabelle

10m Rohreinigung a 7,50 € = 75,00 €
1 Std. Monteur (2. Monteur) 45,00 € = 45,00 €
1* Anfahrt 25,00 € = 25,00 €
_______________________________

77,50 €

  • 16 % Mwst 12,40 €
    _______________________________

89,90 €

Stundenberechnung statt Meterberechnung würden kosten :

45,00 € * 2 = 90,00 € ( 2*Monteure a 45,00 € )
45,00 € (pro Std. Maschieneneinsatz)
25,00 €
_______________________

160,00 €

  • 16 % Mwst 25,60 €
    _______________________

185,60 €

Das sind unsere Preise was immerhin mindestens 50 % billiger
ist als die Firma die du beazftragt hast.

Ja, wo hat denn deine Firma ihren Sitz ? Ist die Region mit
der des anfragenden Auftraggebers vergleichbar ? Sind die
entstehenden Gemein- und Lohnkosten gleich ? Die Mieten für
Geschäftsräume ? München z.B. ist was Anderes als die
Magdeburger Börde !

Jetzt siehst du die Differenz zwischen Std. und Meter
Berechnung.
Das sind unsere Preise was nicht heisst das alle die Preise
haben müssen. Es spielt auch eine rolle ob es im Notdienst
gewesen ist. Falls ja darf die Firma auch nur auf die Monteur
kosten aber nicht auf die Maschienen kosten Notdienstzuschlag
erheben. Schliesslich ist es der Maschiene egal ob er am
Dienstag morgen oder Sonntag abend arbeiten muss. Ich hoffe
das dieses für dich Hilfreich gewesen ist.

ps: Ich würde dich mal bitten mir per Mail mitzuteilen welcher
Firma in welcher Stadt, die besagte Rohrreinigungsfirma zu
finden ist.

Und wem sollte das nützen, wenn ich mal höflichst anfragen
darf ?

Auch andere Leute die dazu noch fragen haben können mir
schreiben.

[email protected]

-) Sei mir nicht bös, ich wollte dich hiermit nicht in Grund und Boden stampfen. Vielmehr wollte ich ein Beispiel dafür geben, wie die Gegenseite argumentieren könnte ! Denn wie schon in meinem Beitrag unten gesagt: Recht hat jeder, aber eben nur aus seiner Sicht !

Gruß !HM

Da will ich mal ganz erheblich widersprechen: Recht hat nicht jeder, und besonders in diesem Fall, wie auch in vielen anderen Fällen würde ich manche Opfer (von was auch immer) gern besonders auffordern, sich zu wehren, weil einfach zu viele Menschen/Firmen/Rechnungssteller einfach mal probieren, ob sie mit einem Versuch durchkommen. Um dieses nochmal zu betonen, ich will nicht sämtliche Gerichte noch mehr in die Arbeit stürzen, aber leider gibt es (fast ausschließlich bei der Rechnungsstellung) immer noch zuviel schwarze Schafe.

Ich will nicht eine Rebellion gegen das Handwerk entzünden, aber nur ein Vergleich, am besten vorher, schützt vor überhöhten Preisen von jedem, der Geld gegen Leistung nimmt.

Soweit das Wort zum Mittwoch

Gruß

ALex

2 Like

was habe ich für 500 € alles gemacht
hallo nochmal

Erst neulich habe ich einen Auftrag gehabt wo ich 500 € kassiert habe.
Ich habe eine Hauptgrundleitung vom Revisionsschacht im Haus bis in den Strassenkanal die totatl verschlammt und verwurzelt war gereinigt,mit der Schleuderkette die Wurzeln entfernt, die Leitung mehrmals mit Tv untersucht. Tv untersuchung nach der reinigung, vor dem wurzelschnitt (die mit dem kunden abgesprochen und im auftrag gegeben wurde), beim Wurzelschnitt (die mehrmals nach jeder Meter schnitt zur Kontrolle gemacht wurde) und nach abschluss der arbeiten und alles in anwesenheit vo´r dem Kunden.

Arbeitsaufwand 4 stunden, davon ca. 2 Stunden für die reinigung und ca. 1,5 Stunden für Tv Untersuchung.
Arbeiten mit 2 Monteure inkl. Kontroll und Montagearbeiten (vorher und nachher), inkl. Anfahrt und Mwst alles drum und dran 500 €.

bye

Ertan

MOD streiche meine Antwort, Trooper ist besser
der Mann weiss, wovon er spricht

…danke
hallo

danke für die unterstützung :wink:)
ich glaube einige (nicht der auf mein beitrag geantwortet hat)hätten lieber gesehen wie ich die branche auf teufel komm raus verteidige damit die auf mich sturm laufen können aber so bleibts ja gottseidank ruhig ;=)

cu

Ertan

Hallo,

Hallo

betr. Zahlung: Die Firma verlangte sofortige Bezahlung nach
getaner Arbeit. Sie war gerüstet, um Zahlungen per EC-Karte
oder Kreditkarte anzunehmen.

Das ist aber leider heutzutage nötig. die zahlungsmoral allgemein im handwerk sinkt vom tag zu tag. allgemein herrscht der gedanke : mir wurde ja geholfen ,
mit dem zahlen…schauen wir mal (kaiser lässt grüssen).
Wenn uns Kunden zum ersten mal anrufen kassieren wir auch nach der Arbeit aber beim wiederholten arbeiten an einem Objekt „riskieren“ wir schonmal wie das mit dem Rechnung so klappt , falls alles glatt läuft ist ja alles in ordnung wenn nicht…kriegt der auch nicht mehr unsere dienste, so einfach ist das.
Wenn ich irgendwo was kaufe muss ich alles sofort bezahlen.
Anders ist das leider nicht zu bewältigen.

Gruss,

Gruss

Hans W. Walther

Ertan

  1. Zusatz: Firmensitz, etc.

Hallo,

Ausführendes Unternehmen:
Abfluss_Aahl Ltd.
Vicarage House Suite 44
58-60 Kensington Church Street
London, W8 4DB

Verwaltung:
Berliner Straße
Postfach 100 146
63001 Offenbach
Fax (0190 8) 72 140 (EUR 1.68/min)

Gruss,
Hans W. Walther

Hallo,

Aahl hätte für das Durchspülen mit dem Hochdruckreiniger nochmal weitere EUR 25.-/m (also mindestens EUR 250.-), sowie für die TV-Untersuchung zusätzliche EUR 30.-/m (also mindestens EUR 300.-) kassiert!! Nicht zu vergessen, daß dies nochmal Zeit gebraucht hätte, die ebenfalls zweimal EUR 52.-/h gekostet hätte!!!

Erst neulich habe ich einen Auftrag gehabt wo ich 500 €
kassiert habe.
Ich habe eine Hauptgrundleitung vom Revisionsschacht im Haus
bis in den Strassenkanal die totatl verschlammt und verwurzelt
war gereinigt,mit der Schleuderkette die Wurzeln entfernt, die
Leitung mehrmals mit Tv untersucht. Tv untersuchung nach der
reinigung, vor dem wurzelschnitt (die mit dem kunden
abgesprochen und im auftrag gegeben wurde), beim Wurzelschnitt
(die mehrmals nach jeder Meter schnitt zur Kontrolle gemacht
wurde) und nach abschluss der arbeiten und alles in
anwesenheit vo´r dem Kunden.

Arbeitsaufwand 4 stunden, davon ca. 2 Stunden für die
reinigung und ca. 1,5 Stunden für Tv Untersuchung.
Arbeiten mit 2 Monteure inkl. Kontroll und Montagearbeiten
(vorher und nachher), inkl. Anfahrt und Mwst alles drum und
dran 500 €.

bye

Ertan

Hallo,

Hallo

Ausführendes Unternehmen:
Abfluss_Aahl Ltd.
Vicarage House Suite 44
58-60 Kensington Church Street
London, W8 4DB

Unternehmen in London/UK mit einer filiale in offenbach
kaum auszudenken wenn die anfahrt aus london berechnen würden ! *gg*

Verwaltung:
Berliner Straße
Postfach 100 146
63001 Offenbach
Fax (0190 8) 72 140 (EUR 1.68/min)

Du hast doch nicht etwa eine 0190 8… nummer gewählt um diese Auftrag zu erteilen ?

Das ist ja’n ding , das habe ich noch nie gesehen

Gruss,

Gruss

Hans W. Walther

Ertan

Cool bleiben, Leute !!!
Alex und Trooper !

Ihr habt doch absolut Recht !!!
Allerdings vorausgesetzt, dass der Herr Walter die Angelegenheit wahrheitsgemäß schilderte und weder etwas weglies noch hinzufügte. Urteile sollte man erst nach Anhörung beider Seiten vornehmen :smile:

Anscheinend ist mein Ansinnen, einmal augenzwinkernd den Standpunkt der Firma zu vertreten, etwas misslungen. Warum wurde mein Satz

"Sei mir nicht bös, ich wollte dich hiermit nicht in Grund und Boden stampfen. Vielmehr wollte ich ein Beispiel dafür geben, wie die Gegenseite argumentieren könnte ! Denn wie schon in meinem Beitrag unten gesagt: Recht hat jeder, aber eben nur aus seiner Sicht !

Gruß !HM"

kursiv gedruckt, als gehöre er zum bezogenen Textteil ?
Das war vielleicht die Ursache des Missverständnis. Sorry für meine provokative Fragestellung. Und: Trooper: Du tust absolut richtig daran, dein Handwerk zu verteidigen und die Leute zu sensibilisieren, zu erkennen, was seriöse Betriebe und was schwarze Schafe sind. Ich für meine Branche tue nichts anderes :smile:

Viele Grüße und nen schönen Tag !

HM

Nein, im Ernst, Du solltest zunächst keine Rechnung, bei der
dir irgend etwas spanisch vorkommt, bezahlen, auch nicht
gekürzt (!!!).

Mit Verlaub. Das ist Unsinn.
Die beauftragte Firma hat eine Leistung erbracht, daher steht dieser eine angemessene Entlohnung zu.

Doch wenn es zu einem Streit auf Gerichtsebene ausufert, sei
dir über Folgendes im Klaren: Jeder hat aus seiner Sicht
Recht, und wer es zugesprochen bekommt, steht oftmals unserem
laienhaften Rechtsempfinden „quer“, möglicherweise werden auch
aus den einen oder anderen Gründen die Gerichtskosten geteilt,
etwa, weil die Firma nunmehr gerichtlich festgestellten
Anspruch auf Entschädigung in Höhe von 400 DM hat ( Beispiel
!!! ), insofern könnte das Gericht die Kosten im Verhältnis
60/40 teilen, also du für deine 40% Gerichtskosten und
Auslagen nebst Zinsen aufkommen musst. Freilich muss nicht
sein, dass es genauso abläuft, aber für mich ist das nach
aller Erfahrung durchaus vorstellbar.

Das wird genau so sein, da doch wohl unzweifelhaft ein Anspruch besteht. Den mußt du auf jeden Fall zahlen.

Die gesamten Verfahrenskosten werden dem Urteil entsprechend geteilt.
Zahlst du einen Teilbetrag, ist nur dieser strittig und wird verhandelt. Auch wenn du ann noch ein paar € nachzahlen müßtest, ist die Kostenteilung für dich wesentlich günstiger.

Wie hoch dürfte denn die Rechnung sein? 50% der geforderten Summe? Dann bist du mit der Hälfte dabei. Dann kannst du dir das Theater sparen, und gleich zahlen. :frowning:
Daher ist es wichtig den Angemessenen Betrag möglichst genau zu treffen, dann wird der Kläger die gesamten kosten übernehmen dürfen, da du ja nicht zu einer Zahlung verurteilst wirst.
Und noch eine Kleinigkeit:
Zahlst du den Betrag den du für angemessen erachtest, signalisierst du, nicht zuletzt dem zuständigen Richter Zahlungsbereitschaft. Du bist also nicht in der Rolle des Bösen, der die arme Firma um ihren gerechten Lohn prellen will, sondern stehst dort als jemand der ehrlich seine Rechnungen bezahlt, sich aber nicht berumsen lassen will.
Ist eine völlig andere Ausgangslage vor Gericht.
Richter sind auch nur Menschen.

Viele Grüße aus Göttingen

Uwe