1. Staatsexamen in der Medizin-arbeitsfähig

Guten Tag,
nach dem 1.bestandenen Staatsexamen der Medizin,ist man dann bereits arbeitsfähig oder müssen die Eltern weiterhin Unterhalt zahlen ? Und wenn Ja bis zu welchem Abschluss bzw. bis zu welchem Alter ?
Danke für die Auskünfte.

hi

das ist ja per se keine medizinische frage. also zum einen hat das bestandene erste staatsexamen (das ja jetzt das physikum ist!, das erste staatsexamen der alten studienordnung nach dem 6. semester gibt es ja nicht mehr)hat nichts mit arbeitsfähigkeit zu tun. du kannst ja schließlich auch vorher schon als „aushilfe“ in jeglichen jobs arbeiten. auch nach dem ersten staatsexamen darfst du natürlich keine ärztlichen tätigenkeiten übernehmen, sondern lediglich als student beschäftigt werden.
wie lange die eltern unterhaltspflichtig sind richtet sich nach alter und einkommen. ich glaube so lange es kindergeld gibt (25.LJ)müssen die eltern unterhalt zahlen (außer man erfüllt die kriterien für bafög), auch so lange du nichts verdienst, werden deine eltern per se unterhalt bezahlen müssen. letztendlich ist das aber doch eine sehr individuelle entscheidung die zwischen kind und eltern getroffen wird und das nicht eingeklagt wird (in der regel).
lg
yve

Was heißt hier „Erstes Staatsexamen“ ? Der „Erst Abschnitt der Ärztlichen Prüfung“
befähigt und berechtigt nicht zur Ausübung des Ärztlichen Berufs, sondern ist
lediglich eine Studienzwischenprüfung. Wenn als das gemeint ist nach drei
Studienjahren, müssen die Eltern weiter zahlen, weil die Berufsausbildung zum
Arzt noch nicht abgeschlossen ist. Nach einem abgeschlossenen Medizinstudium
mit Berechtigung zur Approbation besteht die Verpflichtung der Eltern (zeitlich
unbegrenzt !) zur Finanzierung eines weiteren Studiums oder einer anderen
Berufsausbildung grundsätzlich nur dann, wenn die Ausübung des ärztlichen
Berufs objektiv unmöglich ist (Erblindung, beidseitige Bein- und einseitige
Armamputation) und nur in einem anderen Beruf eine eigene Erwerbstätigkeit
begründet werden kann. Haben die Eltern EIN Studium oder EINE den Begabungen,
Neigungen und Fähigkeiten des Kindes entsprechende Ausbildung bis zum
berufsausübungsberechtigenden anerkannten Abschluß finanziert, sind sie
ansonsten „frei“ von der Verpflichtung, weitere Berufsausbildungen zu bezahlen,
wenn nicht zwingende objektive Gründe die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit
unmöglich machen. Anders wenn jemand zunächst z.B. eine Ausbildung zur
Krankenschwester machte, währenddessen in Abendkursen das Abitur nachholte
und eine Zulassung zum Medizinstudium bekommt. Dann sind die Eltern nochmal
„dran“, weil nur das Studium -nachgewiesen durch das Abendschulabitur- eine
den Fähigkeiten des Kindes angemessene Ausbildung darstellt. Alles klar ?

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guten tag

da ich nicht medizin studiert hab und erst jetzt mit über 30 angefangen habe zu studieren, weiss ich über Unterhaltsfragen nicht bescheid. sorry

frohes neues jahr

Hallo Angela,

meiner Meinung musst Du weiterhin unterstützt werden.
Davon abgesehen wäre es nicht schlecht finanziellauf eigenen Füssen zu stehen, wenn dies möglich ist :smile:.
Bitte lies unter folgender URL, wo eine ähnliche Anfrage gestellt wurde:
http://www.frag-einen-anwalt.de/Unterhalt-nach-Studi…

Weiterhin viel Erfolg im Studium

Detlef

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Hallo Angela

Leider kann ich Dir dazu keine Auskunft geben.
Herzliche Grüsse

Jacqueline

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Kann ich leider nichts zu sagen, sorry!
kuli47

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