Hallo Katrin,
zunächst ein kleiner Denkanstoß:
Niemand geht für immer nach Neuseeland, obwohl viele Menschen sich das hier so schön ausmalen.
Ich kenne das Land sehr gut (und auch die lokalen Gesetze) und rate dir zur Vorsicht.
Für einen Auslandsaufenthalt ist es unbedingt notwendig, dass man seinen Status in Fragen der arbeitsrechtlichen Bedingungen und für die anstehende Steuerpflicht genau unter die Lupe nimmt. Daran sind schon viele Menschen gescheitert, vor allem junge Leute, die vom fernen Land total begeistert waren und hinterher einen Schock bekamen.
Leider hast du nicht geschrieben, ob du bereits über eine Arbeitserlaubnis verfügst oder ggf. für ein deutsches Unternehmen als Expatriate entsandt werden wirst.
Du kannst nicht einfach in NZ eine Arbeit aufnehmen und dort auf unbestimmte Zeit im Land bleiben, das weisst du hoffentlich.
Vor allem Studis spinnen sich gegenseitig in den Foren die tollsten Szenarien vor, wie man die Gesetze im Land ignorieren oder umgehen kann. Der Immigration Act und die damit verbundenen Vorschriften für ausländische Arbeitnehmen werden in NZ sehr eng und streng durchgesetzt.
Zurück zu deiner eigentlichen Frage:
Sofern du bislang keine Steuererklärung in Deutschland abgegeben hast, bist du zu einer Steuererklärung momentan nicht verpflichtet. Der Verzicht auf einen Lohnsteuerjahresausgleich wäre aber dumm, denn die Rückerstattung der Steuer steht dir schliesslich zu. Warum also darauf verzichten? Es hat ja keine negativen Auswirkungen.
Für dein Vorhaben der Arbeitsaufnahme in NZ ist es jedoch sehr wichtig, dass dein Status im Vorfeld geklärt wird.
Hier eine Vorabinformation über NZ:
Leider wird man auch am anderen Ende der Welt nicht vom Finanzamt verschont! In Neuseeeland ist das die IRD ( Inland Revenue Department ). Wenn man in Neuseeland arbeiten oder ein eigenes Unternehmen betreiben will, benötigt man eine IRD Nummer, die 8- oder 9-stellige Steuernummer.Diese kann direkt bei der IRD beantragt werden, die notwendigen Formulare findet man hier: http://www.ird.govt.nz/how-to/irdnumbers/ Die IRD benötigt etwa 8-10 Tage für die Abwicklung.
Die zur Zeit geltenden Steuersätze für Arbeitnehmer sind nach meinem letzten Kenntnisstand:
$0-14,000 - 12.5%
$14,001-48,000 - 21 %
$48,001-70,000 - 33 %
ab $70,001 - 38 %
(aktuelle Sätze musst du beschaffen)
Ein Beispiel:
Katrin verdient brutto $72,000 pro Jahr, sie zahlt Steuer wie folgt:
bis 14,000 $ - 1,750
14,001 bis 48.000 $ 7,140
48,001 bis 70,000 $ 7,260
70,001 bis 72,000 $ 760
Gesamt $16,910
Eine Gehaltserhöhung führt also nicht wie von Deutschland her gewohnt zu einer höheren Besteuerung des Gesamt- Einkommens, wenn man in eine höhere Steuerklasse rutscht, lediglich das Mehreinkommen wird entsprechend höher besteuert.
In Neuseeland muss lt. Beispiel jegliches Einkommen ab dem ersten Kiwi-Dollar versteuert werden, denn anders als in Deutschland gibt es hier keinen Freibetrag. Es ist auch egal, ob man das Einkommen in Neuseeland oder im Ausland bezieht (world-wide income).
Für Saisonarbeiter und eine befristete Tätigkeit wird die Steuer wie in Deutschland direkt vom Arbeitslohn abgezogen (15-33%), trotzdem muss vor Ausreise eine Steuererklärung abgegeben werden.
Die günstigste Variante ist meistens die Anwendunmg des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA), welches auch zwischen Deutschland und NZ besteht.
Bei einem Aufenthalt von über 183 Tagen im Jahr, werden die Einkünfte für Expatriates nach geltendem DBA nur noch in einem Land steuerpflichtig.
Dazu musst du allerdings in Deutschland weiterhin ansässig bleiben und den Antrag beim zuständigen Finanzamt stellen.
Deine Einkünfte bleiben nach dem DBA für die Dauer des Auslandseinsatzes in Deutschland steuerfrei, was dich allerdings nicht von der Steuererklärung in NZ befreit.
Wenn du weitere Fragen haben solltest, schreibe mir.
Viel Spaß und Erfolg!
Steve-HH
Das gibt dir eine Vorstellung über die Vorschriften in NZ, du musst jedoch wissen, dass