1. Steuererklärung, wenn ich eh ins Ausland gehe?

Hey Leute,
ich hab bis vor kurzem studiert, hab seit juni 2010 gehalt bekommen und gehe Anfang Mai nach Neuseeland auf unbestimmt Zeit. Ich habe bisher noch keine Steuererklärung gemacht und würde jetzt ca. 250 Euro für Juni bis Dez. wieder bekommen.
Das Geld wäre natürlich ganz nett, aber muss ich dann jährlich eine Steuererklärung machen auch wenn ich im Ausland bin und mich in Deutschland abgemeldet habe?
Muss ich meine ausländischen Steuern dann auch dort aufführen?

Danke für eure Hilfe.

LG Katrin

Hallo Katrin, du wirst Steuern in dem Land bezahlen, in dem Du arbeitest. der deutsche Staat wird dich im Regelfall nicht mehr belangen. Der deutsche Staat ist nur für deutsche Steuern zuständig.
Gruss Hermann

Hallo Hermann,
ja das ist wohl wahr, aber bin ich nicht dazu verpflichetet jedes jahr eine Steuererklärung zu machen, wenn ich einmal angefangen habe? Das will ich halt nicht…

LG Katrin

Hallo Katrin,

zunächst ein kleiner Denkanstoß:

Niemand geht für immer nach Neuseeland, obwohl viele Menschen sich das hier so schön ausmalen.

Ich kenne das Land sehr gut (und auch die lokalen Gesetze) und rate dir zur Vorsicht.

Für einen Auslandsaufenthalt ist es unbedingt notwendig, dass man seinen Status in Fragen der arbeitsrechtlichen Bedingungen und für die anstehende Steuerpflicht genau unter die Lupe nimmt. Daran sind schon viele Menschen gescheitert, vor allem junge Leute, die vom fernen Land total begeistert waren und hinterher einen Schock bekamen.

Leider hast du nicht geschrieben, ob du bereits über eine Arbeitserlaubnis verfügst oder ggf. für ein deutsches Unternehmen als Expatriate entsandt werden wirst.

Du kannst nicht einfach in NZ eine Arbeit aufnehmen und dort auf unbestimmte Zeit im Land bleiben, das weisst du hoffentlich.

Vor allem Studis spinnen sich gegenseitig in den Foren die tollsten Szenarien vor, wie man die Gesetze im Land ignorieren oder umgehen kann. Der Immigration Act und die damit verbundenen Vorschriften für ausländische Arbeitnehmen werden in NZ sehr eng und streng durchgesetzt.

Zurück zu deiner eigentlichen Frage:

Sofern du bislang keine Steuererklärung in Deutschland abgegeben hast, bist du zu einer Steuererklärung momentan nicht verpflichtet. Der Verzicht auf einen Lohnsteuerjahresausgleich wäre aber dumm, denn die Rückerstattung der Steuer steht dir schliesslich zu. Warum also darauf verzichten? Es hat ja keine negativen Auswirkungen.

Für dein Vorhaben der Arbeitsaufnahme in NZ ist es jedoch sehr wichtig, dass dein Status im Vorfeld geklärt wird.

Hier eine Vorabinformation über NZ:

Leider wird man auch am anderen Ende der Welt nicht vom Finanzamt verschont! In Neuseeeland ist das die IRD ( Inland Revenue Department ). Wenn man in Neuseeland arbeiten oder ein eigenes Unternehmen betreiben will, benötigt man eine IRD Nummer, die 8- oder 9-stellige Steuernummer.Diese kann direkt bei der IRD beantragt werden, die notwendigen Formulare findet man hier: http://www.ird.govt.nz/how-to/irdnumbers/ Die IRD benötigt etwa 8-10 Tage für die Abwicklung.

Die zur Zeit geltenden Steuersätze für Arbeitnehmer sind nach meinem letzten Kenntnisstand:

$0-14,000 - 12.5%

$14,001-48,000 - 21 %

$48,001-70,000 - 33 %

ab $70,001 - 38 %

(aktuelle Sätze musst du beschaffen)

Ein Beispiel:

Katrin verdient brutto $72,000 pro Jahr, sie zahlt Steuer wie folgt:

bis 14,000 $ - 1,750

14,001 bis 48.000 $ 7,140

48,001 bis 70,000 $ 7,260

70,001 bis 72,000 $ 760

Gesamt $16,910

Eine Gehaltserhöhung führt also nicht wie von Deutschland her gewohnt zu einer höheren Besteuerung des Gesamt- Einkommens, wenn man in eine höhere Steuerklasse rutscht, lediglich das Mehreinkommen wird entsprechend höher besteuert.

In Neuseeland muss lt. Beispiel jegliches Einkommen ab dem ersten Kiwi-Dollar versteuert werden, denn anders als in Deutschland gibt es hier keinen Freibetrag. Es ist auch egal, ob man das Einkommen in Neuseeland oder im Ausland bezieht (world-wide income).

Für Saisonarbeiter und eine befristete Tätigkeit wird die Steuer wie in Deutschland direkt vom Arbeitslohn abgezogen (15-33%), trotzdem muss vor Ausreise eine Steuererklärung abgegeben werden.

Die günstigste Variante ist meistens die Anwendunmg des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA), welches auch zwischen Deutschland und NZ besteht.

Bei einem Aufenthalt von über 183 Tagen im Jahr, werden die Einkünfte für Expatriates nach geltendem DBA nur noch in einem Land steuerpflichtig.

Dazu musst du allerdings in Deutschland weiterhin ansässig bleiben und den Antrag beim zuständigen Finanzamt stellen.

Deine Einkünfte bleiben nach dem DBA für die Dauer des Auslandseinsatzes in Deutschland steuerfrei, was dich allerdings nicht von der Steuererklärung in NZ befreit.

Wenn du weitere Fragen haben solltest, schreibe mir.

Viel Spaß und Erfolg!

Steve-HH

Das gibt dir eine Vorstellung über die Vorschriften in NZ, du musst jedoch wissen, dass

Hallo Steve,
ich danke dir für die ausführliche Antwort. Das hilft wirklich schon sehr weiter.
Ich war bisher nur zum Studieren und arbeiten im Ausland (Südafrika, Chile, Spanien, Frankreich) aber immer nur für einige Monate.
Vielleicht kannst du mir noch ein paar Tipps zu Neuseeland geben. Ich werde dort mit meinem Freund für ca. 2-3 Jahre leben (deshalb auf unbestimmte Zeit) da es vom Job etc. abhängt. Wir reisen mit dem Work & Travel Visum ein und sind bereits auf Jobsuche. Da wird direkt nach Christchurch gehen, haben uns die Firmen informiert, dass das Bewerbungsverfahren in den April verschoben wird… Ich will Richtung Tourismus/Online Marketing und mein Freund ist Zahntechniker. Sobald wir einen Job haben, werden wir uns um das richtige Arbeitsvisum kümmern. Das wurde mir so von einem Freund empfohlen, der es auch so gemacht hat.
Ich gehe davon aus, dass wir die ersten 2-3 Monate vor Ort erst so richtig auf Jobsuche gehen können.

Was hälst du von diesem Ablauf? Wir wollen halt nicht nur Jobben sondern richtig arbeiten…

Daaanke für deine Hilfe!
Katrin

hallo,

solange du nicht selbständig oder freiberufler bist, miet- oder pachteinkünfte erzielst, irgendwelche abschreibungen nutzt oder das fa dich nicht aufgefordert hat, eine steuererklärung abzugeben, steht dir jedes jahr aufs neue frei, eine steuererklärung abzugeben oder nicht.
das ist auch ganz unabhängig davon, ob du für 2010 eine abgibst oder nicht.

saludos, borito

Hallo Katrin,

erstmal Glückwunsch zu dem Job im Ausland, wer von uns würde nicht gerne nach Neuseeland :wink:
Also ich selbst (Studentin)und mein Mann haben auch nach Eheschließung und der Geburt unseres Kindes zwei Steuererklärungen in D gemacht, da es doch einiges abgeworfen hat…

Mittlerweile arbeiten wir beide in Luxembourg und haben nun keine Steuererklärung mehr gemacht. Es steht uns frei, ob wir eine machen wollen, da die Pflicht wohl erst ab gewissen Einnahmen gegeben ist und es steh uns auch frei, in welchem Land wir diese machen möchten.

Ich hoffe diese Antwort hilft dir weiter und wünsche dir noch ein närrisches Treiben und natürlich eine schöne Zeit in Neuseeland.

LG, Caro

Hallo Kathrin,
Du bist nur verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben, wenn Du einen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte hast eintragen lassen oder du eine sogenannte Lohnersatzleistung (Arbeitslosengeld, u.a) bezogen hast.
Die einbehaltenen Steuern sind immer zugunsten des Staates kalkuliert, daß heisst im Regelfall bekommt der Steuerzahler Geld zurück, wenn er eine Steuererklärung macht. Aber Vater Staat und die anderen Steuerzahler haben nätürlich nichts gegen Bürger die Vater Staat was schenken, so brauchen vielleich keine Steuern erhöht werden!
Gruss Hermann

Hallo Katrin,
ich bin mir nicht ganz sicher, aber ich denke das keine Erklärung gmemacht wird, wenn man im Ausland arbeitet. Dann werden ja in Deutschland keine Steuern u.ä. fällig.
Viele Grüße Sylke

hallo cherriez13,

grundsätzlich musst du deine steuern immer dort abführen wo du sie gezahlt hast…also in deinem falle deutschland…
ansonsten gibt es mit verschiedenen ländern ein doppelbesteuerungsabkommen…das besagt, daß du in diesem land, wo du dich am meisten aufhältst…also 181 tage…das wiederum müsste dir das finanzamt sagen können, ob neuseeland auch dazu gehört.aber dies gilt nur wenn du ein gewerbe hast.

Hallo,

das weiß ich leider nicht.

Viele Grüße

Paola

Hallo,

sobald sie nicht mehr in dtl gemeldet sind und ihr lohn im ausland versteuert wird, müssen sie hier auch keine steuererklärung mehr abgeben. aber warum dem fiskus was schenken?
Gruß und viel spaß in australien!
Katrin