Hallo ich hab im september 1 tag für eine zeitarbeits firmagearbeitet, musste es aber nach krankheit wieder beenden.Nun habe icherfahren das ich den 1 tag nicht bezahlt kriege ohne wirklichengrund, ist das rechtens?Und was kann ich dagegen unternehmen?Danke im voraus
Hallo,
das ist eine schwierige Sache und ich kenne den genauen Hintergrund nicht.
Waren Sie für die Krankmeldung schon an dem Tag beim Arzt, an dem Sie gearbeitet haben? Dann hat er Sie auch sicher schon für diesen Tag krankgeschrieben. In dem Fall würde die Krankenkasse die Bezahlung übernehmen. Setzen Sie sich doch mit der einmal in Verbindung.
Freundliche Grüße
St. Selmer
Hallo,
Viele Firmen in allen Branchen rechnen diesen Tag als Schadenersatz, bzw. als unbezahlten Probetag. Üblicherweise wird da nichts bezahlt. Sieht man doch im Allgemeinen das Nichterscheinen des neuen Mitarbeiters am zweiten Tag als extreme Unlust.
Kein Kunde zahlt der Zeitarbeitsfirma eine Vergütung, wenn der Zeitarbeitnehmer nur einen Tag da war. Meistens oder oft verlieren die Zeitarbeitsfirmen dann sogar einen Auftrag, damit entsteht ein wirtschaftlicher Schaden. Diesen Schaden noch mit einer Gehaltszahlung, mit einer Abrechnung, etc. zusätzlich aufzustocken, haben wenige Arbeitgeber eine gesteigerte Lust.
Eine Arbeitsunfähigkeit in den ersten Tagen egal in welchem Arbeitsverhältnis ist ein absolut No go. Sie können natürlich dagegen vor dem Arbeitsgericht vorgehen, und dort den Tag einklagen. Das ist die rechtliche Seite. Ob moralisch ok, müssen Sie selber entscheiden.
Hallo ich hab im september 1 tag für eine zeitarbeits
firmagearbeitet, musste es aber nach krankheit wieder
beenden.Nun habe icherfahren das ich den 1 tag nicht bezahlt
kriege ohne wirklichengrund, ist das rechtens?Und was kann ich
dagegen unternehmen?Danke im voraus
Hallo,
Hier ist erstmal wichtig was im AV steht bzw. im Tarifvertrag. Abgesehe davon ist mir nicht bekannt das ein solcher Abzug OK ist. Hier sollte ein RA gefragt werden.
VG
wenn du einen arbeitsvertrag hattest musst du auch bezahlt werden. wenn du am ersten tag krank geschrieben warst, übernimmt die krankenkasse in den ersten 6 wochen nach arbeitsbeginns diesen part. also entweder bei der krankenkasse fragen oder den vertrag nochmal genauer anschauen.
es ist leider aus der anfrage nicht genau zu erkennen.
Hallo,
jeder gearbeitete Tag muss bezahlt werden.
Es sei denn, du hast ein einfühlungsverhältnis unterschrieben. Das ist quasi ein Praktikum welches nicht bezahlt ist. Das steht aber dann drin.
Hast du den Tag Vollzeit gearbeitet bzw. die Stunden des Arbeitsvertrages erfüllt?
Es ist immer schwer wenn sich ein MA nach dem ersten Tag krank meldet. Ist der Vertrag aufgehoben worden? oder bist du gekündigt worden? Es fehlen für eine ganz sichere Antwort noch ein par nebeninformationen.
ok vielen dank für die antwort
konnte ich denn jetzt helfen?
also ist die krankenkasse der träger der krankheit-oder?
ok vielen dank für die antwort
ja sie konnten mir helfen danke.Ich werde mich am montag mit der krankenkasse in verbindung setzen.
Hallo
ja ich wurde dan gekündigt und im vertrag steht nichts das der erste tag ein probetag wäre.Ja habe vollzeit gearbeitet.
mfg
hi xxxx99!
in aller regel ist gerad der erste tag bei zeitarbeitsfirmen oft ein probearbeitstag - heißt bei eignung und weiterbeschäftigung auch bezahlt, bei keiner weiterbeschäftigung unbezahlt.
das sollte aber in deinem vertrag, (eintrittsdatum) stehen!
gruß wurzel77
Hallo,
Sie haben Anspruch auf Ihren bezahtlen Arbeitstag. Haben Sie für diesen Tag einen Stundennachweis - wenn nicht gehen Sie zur Kundenfirma und lassen Sie sich die gearbeiteten Stunden bestätigen, schriftlich und fordern Sie das Gehalt dementsprechend ein.
Sie hatten doch sicher einen unterschriebenen Arbeisvertrag wie wurde dieser beendet? Haben Sie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, wenn ja bekommen Sie diese Zeit von der Krankenkasse bezahlt.
Alles Gute
L.G.
Hallo ich hab im september 1 tag für eine zeitarbeits
firmagearbeitet, musste es aber nach krankheit wieder
beenden.Nun habe icherfahren das ich den 1 tag nicht bezahlt
kriege ohne wirklichengrund, ist das rechtens?Und was kann ich
dagegen unternehmen?Danke im voraus
soweit ich das beurteilen kann, steht ihnen der Lohn für die geleisteten Stunden zu. Sprechen sie den Arbeitgeber darauf an oder holen sich hilfe beim Arbeitsamt.
Viel Glück.
Hallo,
eigentlich ist es nicht möglich, ohne einen triftigen Grund die Zahlung bereits geleisteter Stunden zu verweigern. Dies ginge nur, wenn Sie einen Stundennachweis nicht ordentlich abgegeben haben, d. h. ohne Unterschrift des Kunden.
LG
Hallo,
zunächst sorry für die verspätete Antwort. Ich war in Urlaub und hatte keinen Zugriff. Ich denke jedoch, dass Du mittlerweile Antwort bekommen hast! Wenn nicht, melde Dich gerne wieder.
Gruß marineblau
Moin,
sorry die verspätete Antwort.
Rechtens ist es wohl nicht, den Tag nicht zu bezahlen, menschlich jedoch nachvollziehbar.
Gruss marineblau
Das ist schwierig. Da die Zeitarbeitsfirma den 1 Tag sicherlich nicht beim Kunden abrechnen kann, bleibt sie auf den Kosten sitzen. Hast du Interesse über die Zeitarbeitsfirma noch einen anderen Job zu bekommen, würde ich den Kompromiss eingehen und auf den 1 Tag verzichten, dann aber lieber den Arbeitsvertrag zurücknehmen lassen, da sonst das Arbeitsamt Stress machen kann. Rein rechtlich hättest du aber natürlich Anspruch auf die Bezahlung, außer es wurde vertraglich anders vereinbart (Probetag o.ä.).
Hallo xxxx99,
Ihnen müssten zumindest die Stunden bezahlt werden, die sie tatsächlich gearbeitet haben, bevor Sie krank wurden. Wenn der Kunde aber sagt, dass Sie nichts gemacht haben und nach 60min wieder nach Huse gegangen sind, bekommen Sie kein geld dafür.
Zudem waren Sie dann ja noch in der Probezeit, die ersten 4 Wochen wird Krankheit von der Krankenkasse bezahlt.
Viele Grüße,
Paula
Hallo,
wenn du gearbeitest hast, dann kannst du dich nur ans arbeitsgericht wenden, um den lohn für diesen 1 Tag einzuklagen, denn grundsätzlich gilt: da wo kein kläger, da kein richter.
Und KRANKENGELD wäre dann bei der krankenkasse einzufordern, wenn die arbeistunfähigkeit innerhalb der 1. 4 wochen des arbeitsrechtsverhältnisses
war.
Mit freundlichen Grüßen
Wenn gearbeitet wurde und ein Stundenzettel vorliegt müssen die Stunden auch ausbezahlt werden.
Weigert sich der AG nützt nur der Gang zum Arbeitsgericht etwas.