Ich hätte mal eine Frage,
wir haben gestern die Flugzeiten für unsere gebuchte 6 tägige Pauschalreise in die Türkei bekommen und fliegen Montag 22:05 Uhr ab, dass heißt wir landen Dienstag 2:30 Uhr in der Türkei haben aber 6 Tage ( Montag bis Sonntag ) gebucht, ist dies rechtens, weil wir ja den 1.Tag noch nicht mal in der Türkei sind & erst Dienstag früh dort landen ?
Dass ist doch ungerecht somal die Reise mit 700 Euro pro Person nicht billig ist und wir letzten Endes ja nur 5 Tage haben.
Bitte um Antwort, vielen Dank !
Sicherlich nicht glücklich - keine Frage, jedoch korrekt. Bei der Reiseauswahl empfehle ich die vorgesehenen Flugzeiten in der Planung zu berücksichtigen.
cu Christian
leider waren die Flugzeiten zur Zeit der Buchung "noch nicht bekannt ", trotzdem vielen lieben Dank !
Hallo,
die Flugzeiten sind immer wieder ein Problem für die Kunden da Veranstalter gerne ungünstige Flugzeiten wählen, da sie einfach günstiger im Einkauf sind. Auch wenn der Ärger verständlich ist, so hat man als Kunde keine großen Rechte in dieser Sache. Die Rechtssprechung sagt ganz klar, das der Anreise- und Abreisetag nicht als Urlaubstag mitgezählt werden, dh hier kann der Kunde nicht erwarten das er schon Mittags am Strand liegt.
In Ihrem Fall ist das ganze natürlich sehr extrem. Aber auch hier muss man die Zeiten erstmal so hinnehmen. Ungünstige Flugzeiten berechtigen nicht zu einem kostenfreien Storno. Man kann sich nur nach der Reise beschweren (da die Flugzeiten sich ja noch ändern könnten macht vor Abreise kein Veranstalter was) mit der Begründung, das man ja von der bezahlten Nacht nicht viel hatte (am besten von der Reiseleitung vor Ort die Ankunftszeit bestätigen lassen). Viele Veranstalter offerieren zumindest eine kleine Erstattung oder einen Gutschein, wenn man erst weit nach Mitternacht im Hotel ist.
Für wann genau ist die Reise gebucht? Für die nächsten Wochen oder erst nach Oktober? Zum 01.11.2011 stellen die Airlines ihre Flüge auf den Winterflugplan um, dass heißt die Flugzeit könnte sich noch mal ändern.
Ansonsten kann ich nur den Tipp geben, bei der nächsten Buchung nach den Flugzeiten vorab zu fragen. Diese sind zwar immer unverbindlich, aber man kann sich schon mal daran orientieren. Die Reisebüros/Veransalter sind nicht verpflichtet, den Kunden auf ungünstige Flüge hinzuweisen wenn er nicht dannach fragt.
Vielen Dank für die ausführliche Antwort.
Die Flugzeiten standen bei Reisebuchung angeblich noch nicht fest.
Die Reise erfolgt vom 17.10.-23.10.2001 also wird sich wahrscheinlich am Flug leider nichts ändern, trotzdem vielen,lieben Dank !
Hallo Urlauberin,
ich kann die Frage nur soweit beantworten wie ich die Fakten kenne: Die Flugzeiten stehen meistens bei Abschluss des Reisevertrages fest. Ich gehe mal davon aus, dass es sich um einen Reisevermittler/ Reisebüro handelt und nicht um eine onlinebuchung?
Man sollte immer alles genau lesen bevor man unterschreibt und damit die Reisebedingungen und auch die weniger günstigen Flugzeiten, akzeptiert. Da kann man im nachhinein nicht mehr viel machen. Die Übernachtungen gelten immer pro Nacht im gebuchten Hotel egal um welche Uhrzeit man anreist. In der Tat hat man in diesem Fall zwar nicht mehr viel vom ersten Tag, weil man ja mitten in der Nacht ankommt, aber dieses ist insofern nicht gesetztwidrig, als das man es ja durch Unterschrift akzeptiert hat.
Soweit mir bekannt ist, kommt es eher selten vor, dass Flugzeiten kurzfristig geändert werden, sollte dies allerdings der Fall sein, muss der Veranstalter dem Reisenden die Möglichkeit geben von der Reise zurückzutreten. Man muss also die geänderten Flugzeiten nicht immer akzeptieren. Dies sollte aber dann sobald man über die Änderung informiert wird geschehen.
Dies gilt nur als Information, da jeder Fall im Detail verschieden sein kann.
Ich hoffe die Antwort hat geholfen.
-Busybee
Pauschalreise in die Türkei und fliegen Montag 22:05
Uhr ab, dass heißt wir landen Dienstag 2:30 Uhr in der Türkei
haben aber 6 Tage ( Montag bis Sonntag ) gebucht, ist dies
rechtens, weil wir ja den 1.Tag noch nicht mal in der Türkei
sind & erst Dienstag früh dort landen ?
Es besteht ein Anspruch auf Minderung wegen „Abflugverzögerung“ und Störung der Nachtruhe.
Die Urteile zur „Abflugverzögerung“ und das entsprechende „Anspruchsmeldung wegen Flugverspätung“ mit den genauen Ansprüchen findest Du im reiserechts-register.de unter den Stichwörtern.
Vielen, lieben Dank, es war eine Onlinebuchung aber bei Buchung standen die Flugzeiten „angeblich“ noch nicht fest, trotzdem danke & liebe Grüße…
Nun gut wenn Dienstag als erster Urlaubstag zählt, so ist Sonntag der sechste. Es sind also 5 Übernachtungen, demnach sechs Tage. Oder nehmen wir es mal anders herum und zählen ab Abflug jeweils 24 Stunden… dann sind wir am Sonntag im sechsten Tag. sorry aber meiner Meinung nach ist das schon OK, 6 Tage, 5 Übernachtungen! Die Kosten der Reise kann ich leider nicht kommentieren, da ich die gebotenen Leistungen dahinter nicht kenne. Aber 700,- bei HP im 5*Htl. Side o.ä ist durchaus in der Hauptsaison üblich und „nicht teuer“
Trotzdem Schönen Urlaub, MB
Vielen Dank !
Sonntag ist der 6. Tag aber wir reisen vormittags wieder ab, es ist ein 4 Sterne Hotel aber egal, vielen Dank & liebe Grüße…
ich hab da mal 'ne Antwort,
nein-das ist nicht ungerecht! (höchstens ärgerlich)
Der Anreisetag ist immer kostenlos, - (den bezahlt Ihr nicht)! Deswegen kann man da auch nichts geltend machen. Ein Anreisetag zählt nicht als Urlaubstag!
Nix für ungut
mfg
Hallo Annett,
Du hast Dich für einen Flug entschieden, der spät abends beginnt und in der Nacht des Folgetages endet und dafür einen stolzen Preis bezahlst; für Nachtflüge in die Türkei würde ich nicht so viel Geld ausgeben.
Das Reisebüro kann m.E. schon so rechnen. Beginn der Reise ist der Montag, obgleich der Tag fast schon zu Ende ist. Man rechnet von Montag auf Dienstag, auf Mittwoch usw. und kommt dann eben auf die sechs Tage.
Tut mir leid, dass ich so spät antworte, aber ich war auch ein paar Tage weg.
Gruß
Charly-Heinz