1 Tat, mehrere Beschuldigte; Anklage / in dubio?

Hallo und guten Abend liebe Kundige! :smile:

Nehmen wir einmal an, 3 Personen werden beschuldigt eine Straftat begangen zu haben. Mittäterschaft und Beihilfe etc. scheiden aus.
Aus den Aussagen der Beschuldigten und der Zeugen ergibt sich, dass einer der drei mit Sicherheit der Täter ist. Wer es aber ist, kann den Aussagen nicht entnommen werden (A sagt: Ich war’s nicht. B sagt, ich war’s nicht, sag euch aber auch nicht wer es war. C sagt: ich hab zwar was gemacht, aber nicht das, was ihr mir hier zur Last legt)

Was wäre hier nun durch den Staatsanwalt zu tun?

Meine Überlegungen:

Möglichkeit 1:

C wegen dem anklagen, was er gestanden hat. Im Übrigen Verfahren einstellen (in dubio?)

Möglichkeit 2:

A, B und C anklagen wegen der „beschuldigten Tat“.
Hier sehe ich nur das Problem, das es ja nur einer ganz sicher war. Kann man dann die anderen einfach mitanklagen??

Würd mich freuen, wenn mich da einer erleuchten könnte :smile:

Danke im voraus!!

Gruß Flo

Moin,

diese Frage klingt sehr nach einer juristischen Hausarbeit.
Hausarbeiten werden aber nicht ohne erkennbaren Vorleistungen behandelt.

Ein schönes WE und Gruß Volker

[Mod] Eher nicht
Das halte ich angesichts der Fragestellungen für unwahrscheinlich.

Hallo,

Möglichkeit 2:

A, B und C anklagen wegen der „beschuldigten Tat“.
Hier sehe ich nur das Problem, das es ja nur einer ganz sicher
war. Kann man dann die anderen einfach mitanklagen??

Anklage kann man gegen alle 3 erheben, sofern die Sachlage dies zulässt. Eine Anklage heißt ja nicht, dass alle auch verurteilt werden. Ob die Beweislage ausreicht, den oder die Täter zu überführen, wird sich im Prozess klären.

Es gab gerade einen Prozess, wo genau das zutraf.

http://www.welt.de/regionales/hamburg/article1061349…

Alle drei Angeklagten wurden freigesprochen. Nicht nur, weil die Beweislage nicht reichte, sondern auch, weil man bei besserer Beweislage keinem der drei die Täterschaft hätte zuordnen können.

Sippenhaft gibt es in Deutschland nicht. Wäre ja auch fatal, wenn man einfach die ganze Gruppe verurteilen würde, nur weil man einem einzelnen nichts beweisen kann.

Gruß

S.J.

Anklage kann man gegen alle 3 erheben, sofern die Sachlage
dies zulässt.

Und wann lässt die Sachlage das zu?

Es gab gerade einen Prozess, wo genau das zutraf.

http://www.welt.de/regionales/hamburg/article1061349…

Dort wäre womöglich eine Mittäterschaft in Betracht gekommen. Weißt du zufällig, wie die Anklage lautete? Hierin liegt ja gerade der Unterschied zu dem zur Diskussion gestellten Fall.

Anklage kann man gegen alle 3 erheben, sofern die Sachlage
dies zulässt.

Und wann lässt die Sachlage das zu?

Wenn hinreichender Tatverdacht besteht.

Es gab gerade einen Prozess, wo genau das zutraf.

http://www.welt.de/regionales/hamburg/article1061349…

Dort wäre womöglich eine Mittäterschaft in Betracht gekommen.
Weißt du zufällig, wie die Anklage lautete? Hierin liegt ja
gerade der Unterschied zu dem zur Diskussion gestellten Fall.

Die Anklage lautetet Brandstiftung. Aufgrund der Beweislage war aber relativ schnell klar, dass von den drei Angeklagten eine/r als Täter nicht in Betracht kam.

Gruß

S.J.

Und wann lässt die Sachlage das zu?

Wenn hinreichender Tatverdacht besteht.

Na ja, die Antwort ist ja nun noch unvollständig. Ich weiß das, und ich weiß auch, was man darunter zu verstehen hat. Und du weißt, dass ich das weiß. Ich weiß, dass du das weißt. Aber was weiß der Fragesteller?

Die Anklage lautetet Brandstiftung. Aufgrund der Beweislage
war aber relativ schnell klar, dass von den drei Angeklagten
eine/r als Täter nicht in Betracht kam.

Nein, ich meinte, ob die Beschuldigten als Mittäter angeklagt wurden.

Wenn hinreichender Tatverdacht besteht.

Na ja, die Antwort ist ja nun noch unvollständig. Ich weiß
das, und ich weiß auch, was man darunter zu verstehen hat. Und
du weißt, dass ich das weiß. Ich weiß, dass du das weißt. Aber
was weiß der Fragesteller?

Was der Fragesteller weiß, mag ich nicht zu beurteilen. In einfachen Worten: Wenn genug Anhaltspunkte vorhanden sind, dass jemand eine Straftat begangen hat, kann es zur Anklage kommen.

Die Anklage lautetet Brandstiftung. Aufgrund der Beweislage
war aber relativ schnell klar, dass von den drei Angeklagten
eine/r als Täter nicht in Betracht kam.

Nein, ich meinte, ob die Beschuldigten als Mittäter angeklagt
wurden.

Nein. Alle drei als Täter.

S.J.

Wenn genug Anhaltspunkte vorhanden sind,
dass jemand eine Straftat begangen hat, kann es zur Anklage
kommen.

Okay, das kürze ich jetzt mal eben ab:

http://de.wikipedia.org/wiki/Tatverdacht#Hinreichend…

Nein. Alle drei als Täter.

Nebentäter? Mittäter? Um diesen Aspekt geht es doch in diesem Thread gerade.

Hi,

ich fass dann mal zusammen:

Anklage nur bei hinreichendem Tatverdacht (die voraussetzung war dem fragensteller, also mir ^^, übrigens durchaus bekannt *g*).

Aber wie nun, wenn A, B und C keine Mittäter etc. sind? Dann hat ja nur einer sicher was gemacht, ergo bestünde gegen die anderen 2 kein hinreichender Tatverdacht.

Kann man die dann trotzdem alle anklagen und schreiben:
Entweder war’s A oder B oder C…? Das klingt für mich krumm…

Wärs denn wohl pragmatisch denkbar, dass man die Verfahren gegen A und B einstellt (170 II StPO), C wegen dem gestandenen Delikt anklagt und A und B hier dann als Zeugen hört und notfalls vereidigt?? Dann müsste B (der ja weiß wer es war, es aber als Beschuldigter net sagen wollte) ja aussagen, sofern er sich nicht selbst belasten müsste… Und danach würd man halt mal gucken, ob man die Ermittlungen gegen A oder B halt wieder aufnimmt?!?

Danke :smile:

Gruß und gute Nacht Flo

P.S.: Ist in der Tat keine Hausarbeit - Den Fall hat mir eine Freundin geschildert, die schon im Ref. ist. Leider (bisher) ohne Lösung… ^^ Mal gucken, wer schneller ist :smile:

Hallo,

Wärs denn wohl pragmatisch denkbar, dass man die Verfahren
gegen A und B einstellt (170 II StPO), C wegen dem gestandenen
Delikt anklagt und A und B hier dann als Zeugen hört und
notfalls vereidigt?? Dann müsste B (der ja weiß wer es war, es
aber als Beschuldigter net sagen wollte) ja aussagen, sofern
er sich nicht selbst belasten müsste… Und danach würd man
halt mal gucken, ob man die Ermittlungen gegen A oder B halt
wieder aufnimmt?!?

solche linken Nummern sind eigentlich nicht Stil der deutschen Justiz. Eine vorübergehende Einstellung nach 170 StPO, nur um den vermeintlichen Täter als Zeuge vor Gericht zu zerren und dann wieder erneut anzuklagen dürfte rechtsmissbräuchlich und somit Rechtsbeugung sein.Zudem ist das bloße Verweigern der Aussage um sich nichts selbst zu belasten kein Beweis für die Täterschaft. Es dürfte jedem Juristen sogar völlig klar sein, dass ein Zeuge, gegen den in der selben Sache bereits ermittelt wurde, aus absolut nachvollziehbaren Gründen die Aussage zu bestimmten Dingen verweigern wird. Das kann dem Zeugen nicht negativ ausgelegt werden. Zwar mag für viele Laien ein Schweigen einem Schuldeingeständnis gleichkommen. Ist es aber nicht. Ein Zeuge oder Angeklagter, der seine Rechte in Anspruch nimmt, in dem er seine Aussage verweigert, darf dafür nicht sanktioniert werden.

S.J.

1 „Gefällt mir“

Klingt nachvollziehbar *g*

Daher hatte ich ja noch folgende Frage vorangestellt:

Kann man die dann trotzdem alle anklagen und schreiben:
Entweder war’s A oder B oder C…? Das klingt für mich krumm…

Oder hat „die Justiz“ in dem Fall einfach „Pech“ gehabt, weil sie net sauber ermittelt hat? :smile:
Kämen A, B und C dann mit nem blauen Auge davon, obwohl aufgrund der einen Aussage sicher ist, dass es einer von ihnen war?

Gruß Flo

Re^10: Zusammenfassung und Nachhaken :smile:
Hallo,

Oder hat „die Justiz“ in dem Fall einfach „Pech“ gehabt, weil
sie net sauber ermittelt hat? :smile:

das hat nicht unbedingt was damit zu tun, wie ermittelt wurde.

Kämen A, B und C dann mit nem blauen Auge davon, obwohl
aufgrund der einen Aussage sicher ist, dass es einer von ihnen
war?

Grundsätzlich kann man nur jemanden verurteilen, wenn man ihm eine Tat nachweisen kann. Kann man das nicht, lautet der Grundsatz „in dubio pro reo/Im Zweifel für den Angeklagten“.

Es gab da den sensationellen Fall des KaDeWe. Am Tatort wurden DNA Spuren sichergestellt. Diese waren Zwillingsbrüdern zuzuordnen. Da man aber nicht nachweisen konnte, wer es von den beiden war, sah die Justiz in die Röhre…

http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/kadewe-einbr…

Gruß

S.J.

Danke
Danke für die Antworten! :smile:

Die Freundin schilderte inzwischen, das -nach ihrem StA- im zugrunde liegenden Fall Anklage gegen den C erhoben werden sollte.

Whatever ^^

Danke jedenfalls für die weiterhelfenden Antworten! :smile: