1 und 1 nimmt einschreiben nicht an

hallo

angenommen jemand kündigt bei 1&1 sein DSl vertrag. er muss dazu den vorgedruckten bogen ausfüllen und an 1&1 per post oder fax schicken.

die person entscheidet sich für post. der brief wird per einschreiben an 1&1 geschickt.

nun kommt der brief zurück weil er nicht angenommen wurde und 1&1 macht die kündigung nach 7 tagen rückgängig.

was kann man nun tun ? ist 1&1 nicht verpflichtet briefe anzunehmen ? grade wenn sie auf postweg dazu aufrufen zu kündigen ?

mfg

Hallo,

was kann man nun tun ? ist 1&1 nicht verpflichtet briefe
anzunehmen ? grade wenn sie auf postweg dazu aufrufen zu
kündigen ?

Man kann es per fax schicken, am besten mehrmals. Jede Post bietet diesen Service an. Einfach das schreiben der Dame am Schalter geben und sie bitten es an die Nummer zu faxen und dir die Sendebericht zu geben.

Das ist Beweis genug.

LG Jasmin

Man kann es per fax schicken, am besten mehrmals. Jede Post
bietet diesen Service an. Einfach das schreiben der Dame am
Schalter geben und sie bitten es an die Nummer zu faxen und
dir die Sendebericht zu geben.

Ich hatte auch Probleme aus dem Vertrag raus zu kommen ^^ mit Fax ging es dann sofort. Habe kurz danach auch eine Bestädigung erhalten.

Nein, es gibt keine generelle Pflicht, Einschreiben entgegenzunehmen. Werden sie nicht angenommen, erfolgt kein Zugang; die Kündigung wird nicht wirksam.

Ich verschicke praktisch alles per normaler Post und habe nie Probleme damit.

Levay

Hallo,

man könnte die Kündigung per Einwurfeinschreiben schicken. Dann erhält man eine Bestätigung dafür, daß das Schreiben zu einem bestimmten Termin im Briefkasten von 1u1 gelandet ist. Das sollte eigentlich Beweis genug sein, zumindest wenn Du noch einen Zeugen dafür hast, daß in dem abgeschickten Brief tatsächlich die Kündigung enthalten war.

Gruß Ebi

Hallo

Man kann es per fax schicken, am besten mehrmals. Jede Post
bietet diesen Service an. Einfach das schreiben der Dame am
Schalter geben und sie bitten es an die Nummer zu faxen und
dir die Sendebericht zu geben.

Das ist Beweis genug.

Darüber ist man sich offenbar noch nicht so ganz klar.
einerseits:
http://www.heise.de/ct-tv/artikel/Video-Vorsicht-Kun…
In der Sendung vom 19.09 hatte jemand ein ähnliches Problem, dort sagte der Experte man bräuchte einen qualifizierten Sendebericht auf dem auch die erste Seite des zu faxenden Briefes in Kleinkopie drauf sei.
andererseits:
„OLG Celle hat im Urteil vom 19.06.2008 - Az. 8 U 80/07
OLG Celle: „OK-Vermerk“ auf Faxjournal kann Zugang eines Schreibens belegen.“
http://www.drbuecker.de/beitrag/164/OLG_Celle:_OK-Ve…

Wobei hier nur steht, „kann“ den Zugang belegen…

Gruß
Maja

Hallo,

man könnte die Kündigung per Einwurfeinschreiben schicken.
Dann erhält man eine Bestätigung dafür, daß das Schreiben zu
einem bestimmten Termin im Briefkasten von 1u1 gelandet ist.
Das sollte eigentlich Beweis genug sein

Ich meine, das Einwurf-Einschreiben reicht nicht für Nachweis der Zustellung…

MfG
Nikitozzzzz

Ich verschicke praktisch alles per normaler Post und habe nie
Probleme damit.

Und wie beweist du dann, dass der Empfänger den Brief auch erhalten hat?
Pontius

Wenn wir mal beim Beispiel Kündigung bleiben: Ich habe bislang noch immer eine Kündigungsbestätigung erhalten. Würde ich sie einmal nicht erhalten, würde ich mir vielleicht ein Einschreiben oder dergleichen überlegen. Bislang war das noch nicht nötig.

Abgesehen davon war ich noch nie in der Verlegenheit, eine Kündigung beweisen zu müssen. Bislang hat noch nie jemand behauptet, ich habe nicht gekündigt.

Levay