was kann man nun tun ? ist 1&1 nicht verpflichtet briefe
anzunehmen ? grade wenn sie auf postweg dazu aufrufen zu
kündigen ?
Man kann es per fax schicken, am besten mehrmals. Jede Post bietet diesen Service an. Einfach das schreiben der Dame am Schalter geben und sie bitten es an die Nummer zu faxen und dir die Sendebericht zu geben.
Man kann es per fax schicken, am besten mehrmals. Jede Post
bietet diesen Service an. Einfach das schreiben der Dame am
Schalter geben und sie bitten es an die Nummer zu faxen und
dir die Sendebericht zu geben.
Ich hatte auch Probleme aus dem Vertrag raus zu kommen ^^ mit Fax ging es dann sofort. Habe kurz danach auch eine Bestädigung erhalten.
Nein, es gibt keine generelle Pflicht, Einschreiben entgegenzunehmen. Werden sie nicht angenommen, erfolgt kein Zugang; die Kündigung wird nicht wirksam.
Ich verschicke praktisch alles per normaler Post und habe nie Probleme damit.
man könnte die Kündigung per Einwurfeinschreiben schicken. Dann erhält man eine Bestätigung dafür, daß das Schreiben zu einem bestimmten Termin im Briefkasten von 1u1 gelandet ist. Das sollte eigentlich Beweis genug sein, zumindest wenn Du noch einen Zeugen dafür hast, daß in dem abgeschickten Brief tatsächlich die Kündigung enthalten war.
Man kann es per fax schicken, am besten mehrmals. Jede Post
bietet diesen Service an. Einfach das schreiben der Dame am
Schalter geben und sie bitten es an die Nummer zu faxen und
dir die Sendebericht zu geben.
Das ist Beweis genug.
Darüber ist man sich offenbar noch nicht so ganz klar.
einerseits: http://www.heise.de/ct-tv/artikel/Video-Vorsicht-Kun…
In der Sendung vom 19.09 hatte jemand ein ähnliches Problem, dort sagte der Experte man bräuchte einen qualifizierten Sendebericht auf dem auch die erste Seite des zu faxenden Briefes in Kleinkopie drauf sei.
andererseits:
„OLG Celle hat im Urteil vom 19.06.2008 - Az. 8 U 80/07
OLG Celle: „OK-Vermerk“ auf Faxjournal kann Zugang eines Schreibens belegen.“ http://www.drbuecker.de/beitrag/164/OLG_Celle:_OK-Ve…
man könnte die Kündigung per Einwurfeinschreiben schicken.
Dann erhält man eine Bestätigung dafür, daß das Schreiben zu
einem bestimmten Termin im Briefkasten von 1u1 gelandet ist.
Das sollte eigentlich Beweis genug sein
Ich meine, das Einwurf-Einschreiben reicht nicht für Nachweis der Zustellung…
Wenn wir mal beim Beispiel Kündigung bleiben: Ich habe bislang noch immer eine Kündigungsbestätigung erhalten. Würde ich sie einmal nicht erhalten, würde ich mir vielleicht ein Einschreiben oder dergleichen überlegen. Bislang war das noch nicht nötig.
Abgesehen davon war ich noch nie in der Verlegenheit, eine Kündigung beweisen zu müssen. Bislang hat noch nie jemand behauptet, ich habe nicht gekündigt.