1 Vermieter, 2 Mieter: Vermieter kündigt EINEM

Folgende Ausgangssituation:
Zeitmietvertrag aus November 2004 (Dauer 5 Jahre). 1 Vermieter, 2 Mieter; stehen beide gleichberechtigt im Mietvertrag. Nach Unstimmigkeiten kündigt der Vermieter schriftlich EINEM der Mieter. Der verbleibende Mieter übernimmt nach mündlicher Absprache die Wohnung. Nun möchte er auch raus. Muss er bis November warten oder ist der Mietvertrag ohnehin Geschichte? Hätte der Vermieter einen neuen Vertrag mit dem einen Mieter abschliessen müssen?

Hätte der Vermieter einen
neuen Vertrag mit dem einen Mieter abschliessen müssen?

Hallo,

korrekterweise hätte es schon einen neuen Vertrag geben müssen. Zwar ist auch ein mündlicher Vertrag ein Vertrag, aber da läßt sich schwer nachweisen, welche Abmachungen denn nun eigentlich getroffen worden sind.

Was die Kündigungsfrist angeht, so könnte der verbleibende Mieter eventuell geltend machen, dass die Kosten für ihn alleine nicht tragbar sind und die ursprünglichen Vertragsbedingungen somit nicht mehr gegeben sind.

Gruß!

Horst

Hallo,

Hätte der Vermieter einen
neuen Vertrag mit dem einen Mieter abschliessen müssen?

Hallo,

korrekterweise hätte es schon einen neuen Vertrag geben
müssen. Zwar ist auch ein mündlicher Vertrag ein Vertrag, aber
da läßt sich schwer nachweisen, welche Abmachungen denn nun
eigentlich getroffen worden sind.

Müsste man im Vertrag naschsehen. Üblicher Weise steht sowas drin wie mündliche Nebenabreden sind nichtig.

Was die Kündigungsfrist angeht, so könnte der verbleibende
Mieter eventuell geltend machen, dass die Kosten für ihn
alleine nicht tragbar sind und die ursprünglichen
Vertragsbedingungen somit nicht mehr gegeben sind.

Ist m.E. kein Argument um einen Vertrag nicht erfüllen zu können.

Gruß!

Horst

Grüße

Hier wäre überhaupt auch einmal zu prüfen, ob die Befristung des Mietvertrages wirksam war, wenn es sich um Wohnraummiete handelt. Sofern es sich um einen wirksamen Zeitvertrag handelt, ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Das befristete Vertragsverhältnis endet mit Ablauf der Zeit, für das es bestimmt worden war.

Nehmen wir mal theoretisch an, der Vermieter hat sich mit dem einem Mieter gemeinschaftlich geeinigt, dass dieser die Wohnung verlässt und der verbleibende Mieter hat mündlich zugesagt, die Wohnung zu übernehmen…

Nach meinem Rechtsempfinden hat sich dadurch der gesamte Mietvertrag in Luft aufgelöst und es hätte ein neuer abgeschlossen werden müssen (über die Restlaufzeit oder über welchen Zeitraum auch immer)!?