Guten Tag zusammen.
Ich habe da mal zwei sehr spezielle Fragen, die aus einer Diskussion heraus entstanden sind:
Angeblich war nach 1918 im Versailler Vertrag festgelegt
worden, daß deutsche Porzellanmanufakturen ihre Waren nicht
marken durften um dem französischen „Marken“-Porzellan
eine Absatzchance zu geben… Zeitraum dürfte aber, wenn,
nur kurzfristig gewesen sein und ob überhaupt…
Im Vertrag habe ich aber nur diesen Artikel gefunden, der evtl. eine Handhabe der Behörden gegeben haben könnte:
http://www.documentarchiv.de/wr/vv10.html
„Artikel 274.
Deutschland verpflichtet sich, alle erforderlichen Gesetzgebungs- oder Verwaltungsmaßnahmen zu treffen, um die Roh- oder Fertigerzeugnisse einer jeden alliierten oder assoziierten Macht gegen jede Art von unlauteren Wettbewerb im Handelsverkehr zu schützen.
Deutschland verpflichtet sich, durch Beschlagnahme und durch alle anderen geeigneten Rechtsbehelfe die Ein- und Ausfuhr sowie für das Inland die Herstellung, den Umlauf, den Verkauf und das Feilbieten aller Erzeugnisse oder Waren zu unterdrücken und zu verhindern, die auf dem betreffenden Gegenstand selbst oder seiner unmittelbaren Aufmachung oder seiner äußeren Verpackung irgendwelche Marken, Namen, Aufschriften oder Zeichen tragen, welche unmittelbar oder mittelbar falsche Angaben über Ursprung, Gattung, Art oder charakteristische Eigenschaften dieser Erzeugnisse oder Waren darstellen.“
Die zweite Geschichte: daß nach 1945 etliche Manufakturen
statt Gold das sogenannte Altgold verwendet haben (gelb) ist
ja bekannt, eben auch deshalb, weil man es nicht bekommen
konnte. Aber angeblich soll es ein Verbot des Vergoldens gegeben haben
Sofern jemand sich die Mühe macht, schon mal vielen Dank
Peter