1% versteuerrung, Firmenwagen, Steuer

Liebe/-r Experte/-in,
mein Mann hat einen Firmenwagen, es wird mit 1%versteuert, und er bezahlt 302 jeden Monat, können wir die 302, in der Einkommensteuer berücksichtigen, wenn je wo tragen wir es ein. danke für die Antworten

Ich gehe davon aus, dass es um eine Steuererklärung Deutschland geht. Kann leider nur bei Steuern Schweiz helfen.

Gruss,
mirti

Sorry - da kann ich leider nicht weiterhelfen.

Hallo,

bitte schau mal bei Wikipedia vorbei. Wenn Fragen offen bleiben bitte erneut melden.

Fraglich ist aber warum Ihr 302 Euro bezahlt und gleichzeitig nach 1% Regel versteuert werdet?

Gruß

Michael

Leider bin ich keine Steuerexperte. Anruf beim Verbraucherschutz hilft Ihnen bestimmt weiter. Ansonsten gibt es ja noch die Einkommensteuer-Hilfen.
Hoffe Sie kommen damit weiter.
Liebe Grüße aus dem Hohen Norden sendet
hph49

Ich komme nicht so ganz mit. Wofür bezahlt er noch 302 EUR? Normalerweise wird der Sachbezug dem Gehalt für die Versteuerung hinzugerechnet und dann vom Netto wieder abgezogen. Das wird lediglich versteuert und hebt sich ansonsten auf.

ja genau so ist das, es wird vom Netto dann abgezogen, kann ich die dann nicht vom Steuer absetzen?

Natürlich nicht. Es handelt sich um Arbeitslohn, der nicht in Geld, sondern als Sachbezug gewährt wird. Diesen Sachbezug zieht man vom Netto ab. Den Rest des Gehaltes bekommt man als Geldzahlung. Warum sollte man das denn absetzen können? Die Geldzahlung kann man schließlich auch nicht absetzen (wäre ja auch zu schön, um wahr zu sein).