1 Woche urlaub während Arbeitslosigekeit

Hallo

eine Freundin von mir hat sich am 15.10. arbeitlos gemeldet, da ihr volontariat abgelaufen ist und sie noch nichts neues gefunden hat. Wir hatten nun vor, nächste Woche eine Woche lang in Skiurlaub zu fahren. Ist das möglich? Muss sie das dem Arbeitsamt melden und wenn ja, werden die das erlauben?? Ich mein sind ja nur 5 Werktage… was sagt ihr?

Gruß
hexe

Hallo Hexe,

Deine Freundin hat Anspruch auf 3 Wochen Urlaub im Jahr (§3 Abs.1 Satz1 Erreichbarkeits AO), allerdings muss sie dazu schon mindestens 3 Monate arbeitslos gemeldet sein (§ 3 Abs.1 Satz2 Erreichbarkeits AO).
Den beabsichtigten Urlaub muss sie selbstverständlich vorher dem Arbeitsamt melden. Wenn sie das nicht tut und das Arbeitsamt schickt ihr eine Einladung oder ein Stellenangebot, dem sie nicht nachkommt, bekommt sie eine Sperre.
Ich an ihrer Stelle würde versuchen, mit guten Argumenten und viel Freundlichkeit auf dem Arbeitsamt ein ausnahmsweises Absehen von der 3-Monats-Regelung zu erreichen.
Viel Glück
Jens

Hallo Hexe,

Es gibt keinen Urlaubsanspruch im Sinne des Gesetztes. Das Arbeitsamt ist gehalten 3 Wochen sogenannte Ortsabwesenheit zu genehmigen. Diese ergeben sich aus der Erreichbarkeitsanordnung. Aber dazu muss man 6 Monate Arbeitslos gewesen sein. Innerhalb der 6 Monate gibt es kaum eine Chance dies offiziell vom AA zu erhalten. Ich selber war 5 1/2 Monate arbeitslos und wollte 3 Wochen Urlaub haben. Dies wurde zuerst abgelehnt und nur nach massiven Druck meinerseits (Auflistung und Vorlage sämtlicher Bemühungen um eine Beschäftigung zu finden, Bildungsstand, 20 Jahre ununterbrochen Arbeitslosenversicherung bezahlt usw.) vom Arbeitsvermittler genehmigt.

In deinem Falle sehe ich (nun auch aufgrund der neuen Gesetze) keine Möglichkeit eine Genehmigung zur Ortsabwesenheit zu erhalten. Deine Chance besteht nur darin, einfach zu fahren und zu hoffen, das daß AA sich während dieser Woche nicht bei dir meldet. Um sicher zu gehen, hinterlasse deine Telefonnummer und bitte jemanden jeden Tag die Post zu kontrollieren damit du sofort informert wirst und dich auch melden kannst.

Bei einer Woche wird das sicherlich funktionieren.

Gruß

Markus

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Korrekt 3 Monate nicht 6 Monate. Ein kleiner Tippfehler.

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vielen dank für die antworten…
ich glaube eigentlich auch dass das bei einer woche machbar sein dürfte, wenn man erreichbar bleibt… trotzdem bleibt das schlechte gewissen… :wink:

vielen dank für die antworten…
ich glaube eigentlich auch dass das bei einer woche machbar
sein dürfte, wenn man erreichbar bleibt… trotzdem bleibt das
schlechte gewissen… :wink:

Dann wollen wir mal hoffe, dass sich beim Ski-fahren keiner die Haxen bricht und das AA im Nachhinein per gelbem Zettel Winde davon bekommt :wink:

Dann wollen wir mal hoffe, dass sich beim Ski-fahren keiner
die Haxen bricht und das AA im Nachhinein per gelbem Zettel
Winde davon bekommt :wink:

daran hab ich allerdings auch schon gedacht… das wär übel ;-(

Hallo,

man kann natürlich zu seinem Arbeitsvermittler gehen und einfach fragen - ein Anrecht ist ja was anderes als eine Möglichkeit!

Kollegin wurde gekündigt, hatte Urlaub schon lange geplant und gebucht und durfte auch vom AA aus dann fahren.

Wobei Jobangebote in ihrem Beruf auch nahezu nicht vorhanden waren.

Wendy