1.Wohnsitz, was ist besser?

Hallo,
wenn ein Kind studieren geht und die Uni ist vom Heimatort nur 30km entfernt,
was ist dann günstiger in Bezug auf Steuern, Kindergeld, Bafög und eventuellen anderen staatlichen Zuschüssen.

  1. Wohnsitz am Studienort oder im Elternhaus?

Kann das Kind wenn es am Studienort wohnt ausser Bafög auch andere Hilfen nutzen, wie Wohngeld und ähnliches?

Hallo,

wenn ein Kind studieren geht und die Uni ist vom Heimatort nur
30km entfernt,
was ist dann günstiger in Bezug auf Steuern, Kindergeld, Bafög
und eventuellen anderen staatlichen Zuschüssen.

  1. Wohnsitz am Studienort oder im Elternhaus?

Kommt drauf an. Viele Gemeinden erheben Zweitwohnsitzsteuern, manche allerdings nicht, wenn möglich sollte man also den Zweitwohnsitz dort einrichten, wo keine solche Steuer anfällt.

Kann das Kind wenn es am Studienort wohnt ausser Bafög auch
andere Hilfen nutzen, wie Wohngeld und ähnliches?

Wohngeld gibt’s nicht, wenn man BAFöG bekommt, mir fallen spontan nur GEZ-Befreiung und Verringerte Grundgebühren bei der Telekom ein. Kabelfernsehen bekommt man manchmal auch günstiger (verhandeln!), bei Internettarifen gibt hie un da auch Anbieter, die Studenten Rabatt gewähren.

Gruß,

Malte.

Nachtrag
Evtl. lohnt es sich, sich einen Wohnberechtigungsschein zu besorgen (gibt’s beim Sozialamt), mit dem darf man Sozialwohnungen, also öffentlich geförderten Wohnraum, anmieten. Dadurch kann man bei der Miete einiges sparen, falls es nicht sowieso das Studi-Wohnheim wird.

Tststs…
Huhu Hkle, (ein Glück fehlt da ein a, sonst wäre ja Toilettenpapier *g*)

was ist dann günstiger in Bezug auf Steuern, Kindergeld, Bafög
und eventuellen anderen staatlichen Zuschüssen.

tststs, der Hauptwohnsitz ist natürlich immer dort zu wählen, wo die betreffende Person den Hauptteil ihrer Zeit verbringt. Sprich, ist Dein Spross eh jedes Wochenende daheim (am besten von Freitag früh bis Montag früh) plus alle Feiertage plus alle Ferien bleibt der Hauptwohnsitz bei den Eltern.
Kommt Spross nur einmal im Jahr heim um die dreckige Jeans gegen ne neue einzutauschen und wohnt ansonsten am Studienort so ist dort der Hauptwohnsitz (Nebenwohnsitz bei den Eltern dann optional). Soweit zumindest zur Theorie, wie mir die dumme Schnepfe freundliche und kompetente Mitarbeiterin des Einwohnermeldeamtes in Ulm mitteilte :wink:

Ach ja - generell sind Einwohnermeldeämter rattenscharf darauf, auch Studenten mit ihrem Hauptwohnsitz am Studienort zu haben. Die wahre Erklärung kenne ich nicht, vermute aber, dass die Städte gewisse Zuschüsse in Abhängigkeit von der Einwohnerzahl kriegen. Sprich, wenn Studi seinen Nebenwohnsitz im Studienort haben will, muss man erstmal argumentieren (siehe oben).

Ansonsten zieht ein neuer Hauptwohnsitz nach sich:

  • eventuell auf Dein Kind laufendes Auto muss umgemeldet werden
  • der Personalausweis muss geändert werden

Bafög ist (war zumnidest bei mir) unabhängig vom Hauptwohnsitz(*) Für weitere staatliche Hilfen (Wohngeld) bin ich überfragt, könnte mir aber schon vorstellen, dass die Gemeine gerne den Hauptwohnsitz sehen möchte bevor sie Wohngeld oder ähnliches springen lässt.

*wink*

Petzi

(*) Potentielle Ausnahme: Studi kriegt diese elternunabhängige Förderung die voraussetzt, mit seinen Eltern unwiderruflich überworfen zu sein. Dann wäre der Hauptwohnsitz bei den Eltern ein gewisses Problem *fg*

Moin,

Ach ja - generell sind Einwohnermeldeämter rattenscharf
darauf, auch Studenten mit ihrem Hauptwohnsitz am Studienort
zu haben. Die wahre Erklärung kenne ich nicht, vermute aber,
dass die Städte gewisse Zuschüsse in Abhängigkeit von der

Genau das bekommen sie.

Ansonsten zieht ein neuer Hauptwohnsitz nach sich:

  • eventuell auf Dein Kind laufendes Auto muss umgemeldet
    werden

Dem ist nicht so. Meine Versicherung (HuK) sagte mir, daß es egal ist. Dann wählt man doch den Ort mit dem günstigeren Tarif :smile:.

  • der Personalausweis muss geändert werden

Bafög ist (war zumnidest bei mir) unabhängig vom Hauptwohnsitz

Ist es m.E. immer.

Gruß,
Ingo

Huhu Hkle, (ein Glück fehlt da ein a, sonst wäre ja
Toilettenpapier *g*)

mich anschließ *fg*

Kommt Spross nur einmal im Jahr heim um die dreckige Jeans
gegen ne neue einzutauschen und wohnt ansonsten am Studienort
so ist dort der Hauptwohnsitz (Nebenwohnsitz bei den Eltern
dann optional).

Der Nebenwohnsitz ist dann nicht nur optional, wenn die Eltern noch Kindergeld/Steuerfreibetrag/Ausbildungsfreibetrag für ihr Kind zu erhalten wünschen. Aber Nebenwohnsitz reicht auch aus für diese Leistungen.

Gruß, Karin

Ergänzung zum Bafög
Hi,

wer bei den Eltern wohnt, bekommt weniger als jemand, der nicht bei den Eltern wohnt. Entscheidend ist in dem Fall aber nicht, wo der Wohnsitz ist, sondern ob man bei den Eltern wohnt. Weil dann ja davon auszugehen ist, dass man keine Miete zahlt und sich am Kühlschrank bedienen darf - nehme ich an. Für „Wohngeld“ (oder wie auch immer das heißt - ich krieg’s nicht) muss man eine Mietbescheinigung vorlegen. Das aber direkt mit dem zuständigen Studentenwerk abklären. Infos gibt’s auch unter http://www.bafoeg-rechner.de/

Hoffe, das hilft!

evtl. Lockangebote nutzen
Hallo hkle,

durch den Wechsel des Erstwohnsitzes entstehen dem Studenten eigentlich keine nachteile, gelegentlich aber Vorteile!
So ist es hier in Marburg so, daß ein Student, wenn er den Erstwohnsitz nach Marburg verlegt, 100 EUR geschenkt bekommt. Früher bekam man 11 EUR/Jahr für den ÖPNV, der im Studententicket enthalten ist, erstattet.
Man sollte prüfen, ob es in der Studienstadt solche Angebote gibt.

Gruß
L.

Danke für Eure zahlreichen Mitteilungen. Meine Fragen sind damit gut beantwortet. Aber eins würde ich noch gern wissen.
Wie sieht es aus mit Versicherungen, wenn das Kind nicht mehr bei den Eltern lebt?
Bei manchen Versicherungen sind die Kinder beitragsfrei mitversichert.
Muss sich das Kind dann selbst versichern oder reicht als Grund dass das Kind finanziell nicht unabhängig ist?

Das musst Du in den Versicherungsbedingungen nachlesen - kann man pauschal nicht beantworten.

Ich musste mich selbst Haftpflicht- und Hausrat-versichern, und spätestens ab 27 muß auch eine eigene Mitgliedschaf bei der Krankenkasse her.

Gruß,

Malte.

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Hallo Hkle!

Rechne einfach mal durch, wenn Du 5 mal 60 km in der Woche fährst, was das an Spritgeld kostet im Vergleich zur Warmmiete einer kleinen Wohnung/WG Zimmer, etc… nur so am Rande :wink:

Grüße,
Spotvolta

Hallo Hkle,

Muss sich das Kind dann selbst versichern oder reicht als
Grund dass das Kind finanziell nicht unabhängig ist?

in der Familienhaftpflicht ist meine Tochter noch drin, solange ich Kindergeld erhalte. Die Hausratversicherung wurde sicherheitshalber extra abgeschlossen, da nicht ganz klar war, ob die Sachen versichert seien. So teuer ist der Jahresbeitrag ja nicht.

Das musst Du in den Versicherungsbedingungen nachlesen - kann
man pauschal nicht beantworten.

Ich musste mich selbst Haftpflicht- und Hausrat-versichern,
und spätestens ab 27 muß auch eine eigene Mitgliedschaf bei
der Krankenkasse her.

Krankenversicherung wird normalerweise ab 25 fällig, wer Pflichtdienste nachweisen kann, der kriegt diese Zeit gutgeschrieben. Freiwilliges Soziales Jahr und andere freiwillige Dienste fallen gemeinerweise nicht darunter, so dass hier nicht die Rede davon sein kann, dass diese „mit allen Mitteln“ gefördert werden.

Gruß, Karin