Angenommen:
Für eine Wohnung gibt es 2 Mietverträge für Person A und Person B.
A bekommt Grundsicherung.
B bekommt Rente und stellt einen Wohngeldantrag. Da die Rente niedrig ist, steht ihr Wohngeld zu.
Person A und B sind beide Hauptmieter.
Bekommt B nun Wohngeld oder gilt die Regelung: A und B leben schon länger als 2 Jahre zusammen in der Wohnung, und dann wird das Einkommen beider zusammen angerechnet?
Bin mal gespannt, wie diese Aufgabe gelöst wird.
Danke
[MOD] Vollzitat gelöscht
Hallo,
wenn A und B keine Haushaltsgemeinschaft bilden, dann ist es nicht erheblich, wie lange man in einer Wohnung lebt.
Wie ist den diese Konstellation bei der Grundsicherung von Person A bewertet worden?
Gruß
[MOD] Vollzitat gelöscht
A bekommt Grundsicherung, d. h. die Miete anteilig (Gesamtmiete / 2) plus Heizkostenanteil. A bewohnt lt. Mietvertrag 39 qm und B auch 39 qm.
Die Wohnsituation wurde vom Amt für Grundsicherung geprüft, ebenso im letzten Jahr von der Wohngeldstelle. Alles ist in Ordnung gewesen. Nun soll lt. Gesetz ab Januar 2009 die 2-Jahres-Regelung gelten.
Verstehe wer will.
Gruß Ingeborg
Hallo,
das Wohngeldgesetz http://bundesrecht.juris.de/wogg/__5.html verweist in §5(2) bei der Frage ob eine Wirtschaftsgemeinschaft vorliegt auf das SGB II §7 (3a) http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/__7.html.
Hier geht es nun darum, dass eine solche Gemeinschaft VERMUTET wird, wenn PARTNER länger als ein Jahr zusammenleben.
Nun stellt sich also die Frage, ob es sich um Partner handelt. Weiterhin steht es jedem frei, die VERMUTUNG des Willens füreinander Verantwortung zu tragen und einzustehen, zu widerlegen.
Das eigentlich neue ist jetzt lediglich, dass hier die Beweislast umgekehrt wurde. Früher mußte das Amt seine VERMUTUNG belegen können, heute muss man als Antragsteller die Vermutung widerlegen.
Wenn schon mal das Grundsicherungsamt festgestellt hat, dass keine Wirtschafts-/Haushaltsgemeinschaft vorliegt, dürfte das schon ein recht starker Beleg für das Wohngeldamt sein.
Gruß
1 „Gefällt mir“
Danke für die Antwort.
Nicht nur das Amt für Grundsicherung hat die Wohnung besichtigt, sondern auch das Wohngeldamt hat besichtigt und beide sind zu dem Schluss gekommen, es ist keine Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft.
Jetzt hat das Wohngeldamt auf die gesetzliche Regelung verwiesen. Es wird auch nicht mehr besichtigt.
Also müssen Person A und B den Gegenbeweis führen. Ist aber einfach da 2 Mietverträge, 2 Konten, jeder hat ein eigenes Zimmer und auch wohnlich eingerichtet.
Gruß
[MOD] Vollzitat gelöscht
Hallo,
na, das klingt natürlich ein bisschen komisch. Wenn man schon die Situation geprüft hat, dann muss das Amt auch nicht mehr von der Vermutung ausgehen. Aber wahrscheinlich will man sich Geld und Mühe sparen. Viele Menschen lassen sich leider von solchen Maßnahmen einschüchtern und geben klein bei. Das ist ganz offensichtlich so beabsichtigt.
Also dann eben die Vermutung widerlegen bzw. Widerspruch gegen einen ablehnenden Bescheid einlegen.
Gruß
Niedersachsen hat die höchste Ablehnungsrat beim Wohngeld und jeder Mitarbeiter im Amt möchte natürlich auch noch einsparen.
Person A lä´t sich aber nicht beirren und wird sein Recht einklagen. Wenn jede Person Hauptmieter ist und dies schon seit Jahren wird das nicht automatisch zur Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft (das Amt meint natürlich eheähnliche Gemeinschaft)
Wenn zwei männliche Personen mehrere Jahre als Hauptmieter in einer Wohnung leben werden sie auch nicht gleich zu einer Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft (eheähnlich)
Danke und Gruß
Niedersachsen hat die höchste Ablehnungsrat beim Wohngeld und
jeder Mitarbeiter im Amt möchte natürlich auch noch einsparen.
Person A lä´t sich aber nicht beirren und wird sein Recht
einklagen.
Na aber erstmal Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid einlegen.
Wenn jede Person Hauptmieter ist und dies schon
seit Jahren wird das nicht automatisch zur Wohn- und
Wirtschaftsgemeinschaft (das Amt meint natürlich eheähnliche
Gemeinschaft)
Wenn zwei männliche Personen mehrere Jahre als Hauptmieter in
einer Wohnung leben werden sie auch nicht gleich zu einer
Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft (eheähnlich)
Stimmt, da unterstellt man das komischerweise nicht so schnell. Da gibts offenbar ne positive Diskriminierung.
Ganz nebenbei noch bemerkt, kann man sich als Bedürftiger einen Beratungsschein beim Amtsgericht besorgen und sich damit bei einem Anwalt gegen 10€ Kanzleimaut beraten und notfalls auch vertreten lassen.
Oft hilft dann schon ein Brief von einem Anwalt und das Amt gibt seinen Versuch auf, den Bürger reinzulegen. Die bauen mit ihren pauschalen und ungerechtfertigten Ablehnungen nun mal darauf, dass sich die Masse einschüchtern und seine Ansprüche nicht prüfen läßt.
Soweit ist es leider nun mal schon gekommen.
Gruß