1. Wohnung / Grundversorgung Strom / anmelden?

Folgende Problemstellung:
Ich bin zu letztem Monat in die 1. eigene Wohnung gezogen. Meines Wissens nach ist es dann doch automatisch der Fall, dass man vom Grundversorger den Strom bezieht und keine Anmeldung nötig ist.

Jetzt wollte ich vor einiger Zeit von diesem Tarif zu einem anderen Anbieter wechseln, der neue Anbieter teilte mir aber mit, dass vom Grundversorger der Wechsel abgelehnt wurde. Dieser teilte mir dann mit, dass man mich „dort nicht kennt“.

Ich bin jetzt Momentan ein wenig ratlos. Muss ich mich jetzt rückwirkend doch beim Grundversorger anmelden und dann nochmal wechseln? Oder wie sollte ich vorgehen? Danke im Voraus.

Und woher soll der Grundversorger dann wissen, wer was zu zahlen hat? Wo er den monatlichen Abschlag abbuchen darf? Und in welcher Höhe?

Selbstverständlich hast DU DICH ANZUMELDEN! Und an Deiner Stelle würde ich auch den Zählerstand am Anfang und am Ende notieren - oder zahlst Du lieber alles, was seit dem Abmelden des letzten Nutzers verbraucht wurde? Z.B. das, was beim Renovieren angefallen ist? Oder was irgendwelche Verbraucher (Heizung, automatisches Licht etc.) während des Leerstands verbraucht haben?

Also: Anmelden! Rückwirkend! Und zwar schnell!

MWn, und so findet man es auch im Internet, solche Anmeldung durch den Vermieter erfolgt, und in Folge durch den Mieter mit „schlüssigem Handeln“ bestätigt wird, sprich, sobald man das erste Mal den Stromschalter betätigt.

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Dummes Zeug.
was hat Vermieter mit Strom zu tun ?
Nur bei Untermiete.

Das ist doch in fast 100% der Wohnungen allein Sache des Mieters, er ist selbst Kunde des Stromlieferanten, hat eigenen Zähler, meldet sich an, bezahlt selbst an den Versorger und eben nicht über den Vermieter wie bei den sonstigen Nebenkosten, etwa beim Wasser.

Und Du weißt hoffentlich auch, das Grundversorgung teuer ist ?

Würde ich gerne mal sehen, wo dieser Unsinn zu finden ist. Vielleicht steht dann dort ja auch, wie der Stromanbieter an den Namen und die Kontodaten kommt.

Du liest eindeutig auf den falschen Internetseiten. Nicht mal beim aktuellen Zustamd würde sowas unwidersprochen bei www geantwortet.

Normaler weise hätte dich dein Vermieter bei dem Grundversorger anmelden müssen, nachdem die Wohnungsübergabe stattfand. Tut er dies nicht, zahlt er den Strom. Während dem Leerstand muss der Vermieter den Strom auf sich anmelden.
Du kannst dich auch beim Grundversorger anmelden.

So? Muss er das? Wo steht das denn, dass er das muss? Und vor allem: wo genau steht denn, das ansonsten der Vermieter zahlen muss?

Sorry, Deine Behauptung ist schlicht FALSCH!

Wenn ich aus einer Wohnung ausziehe, melde ich mich beim Stromanbieter ab. Tue ich dies nicht, läuft der Strom weiterhin auf meine Rechnung.

Ich melde beim Auszug den Strom auf meinen Vermieter an. Der muss den Strom solange auf sich anmelden, bis zur Wohnungsübergabe.
Da meldet der Vermieter den Strom auf den Namen des neuen Mieters an. Der Versorger muss dann dem neuen Mieter einen Vertrag zuschicken. Der Mieter kann diesen annehmen oder sich einen anderen Anbieter suchen.

So läuft das normaler weise.

Wenn sich der Vormieter oder der Vermieter nicht vom Strom abmelden, dann müssen die den Strom zahlen. So läuft dass bei uns!

Bei mir ist das noch nie so gelaufen. Und ich bin nicht nur einmal umgezogen. Wie kommst Du also auf ‚normalerweise‘?

Und warum genau sollte es beim Fragesteller so gelaufen sein? Er hat KEINEN Vertrag vom Anbieter bekommen. Was beweist: Du liegst falsch.

Natürlich nicht. Zu bezahlen hat der, der verbraucht. Und hier hast Du das mal von ganz weit oben:


Bei Dir läuft offensichtlich was gewaltig falsch, wenn das so ist, wie Du hier behauptest.

  1. Er hat keinen Vertrag vom Anbieter bekommen, weil a) sich der Vormieter oder b) der Vermieter nicht abgemeldet haben.

Wieso sollte der den Strom bezahlen, der Ihn verbraucht? Es ist auch möglich, dass die Eltern für Ihr Kind, das z.b. Studiert, den Stromvertrag, für die Wohnung des studierenden, auf Ihren Namen laufen lassen.

Wenn ich zu meinem Nachbar sage: du, ich zahl dir den Strom. Dann kann ich auch einen Stromvertrag für dessen Haus machen und bezahlen.
Ich kann das, wenn ich den Wollte für die ganze Strasse machen.

Ja, gut du hast auch recht. Wer den Strom nutzt muss diesen auch zahlen.

Aber:

Wenn ich ausziehe, (was ich auch schon paar mal bin) dann sage ich den Stadtwerken, ich ziehe dann aus und teile den Zählerstand mit.
Dann schicken die SW einen Stromvertrag an den Eigentümer. Wenn der E keinen Vertrag abschließt, wird der Strom gesperrt.
Weil ich als Vermieter den Strom auch nicht weiterzahlen will, melde ich den neuen Mieter an.

Wenn man in eine Wohnung einzieht, dann kann man auch aktiv selbst einen Stromanbieter suchen und mit diesem einen Vertrag schließen. Das ist auch eine Möglichkeit.

Bei uns in der Gegend läuft das so, wie ich dir das beschrieben habe. Das kann ja, wie so vieles je nach Land oder Vermieter verschieden sein.

Soweit absolut richtig. Wobei „auf meine Rechnung“ nur heißt, dass der Versorger weiterhin die Rechnung an dich und an deine alte Adrese schickt. Zahlungspflichtig ist der, der den Strom nutzt.

Um aber Ärger zu vermeiden, meldet man sich ab. Genauer: Man kündigt den Vertrag.
Was man aber nicht machen kann:

Einige Versorger bitten um Benennung des Nachnutzers. Benennung - nicht Anmeldung.
Du kannst keinen Vertrag zwischen deinem Vermieter und dem Versorger schließen. Das kann nur der Vermieter.

In der Regel lassen die Versorger den Zähler noch eine Zeit lang eingebaut und die Anlage unter Spannung - weil sie wissen, dass Wohnungen in der Regel nicht leer bleiben, sondern in Kürze wieder neu bezogen werden.
Meldet sich dann niemand an, macht niemand einen Vertrag, dann wird (bei uns nach 3 Monaten) die Anlage außer Betrieb genommen.

Nee, nee. Die Rechnung geht natürlich an den, aber zahlen muss der tatsächliche Nutzer. Nur woher sollen die Versorger das wissen, wenn keine Meldung vorliegt, also geht die Rechnung an die falsche Person.

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Der Begriff „anmelden“ ist hier missverständlich. Man kann dem Versoger mitteilen, wer dort jetzt wohnt.
Anmelden im Sinne von „Vertrag abschließen“ kann der Vermieter nicht.

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JA, ich kann keinen Vertrag für den Vermieter abschliessen.

Aber, wenn ich die Wohnung übergebe, lese ich mit dem Vermieter alle Zähler ab. Den Stromzählerstand, melde ich meinem Anbieter und teile mit dass ich ausziehe und wohin die Schlussrechnung geschickt werden soll.
Dann bin ich raus.

Dann muss der Vermieter einen Stromvertrag machen. Für Renovierung, Licht bei Besichtigung etc.

Wenn die Wohnung neu Vermietet wird, meldet der Vermieter dem Stromanbieter (inkl. Zählerstand), dass die Wohnung jetzt an MieterIn XY vermietet wird.

Dann ist der Vermieter raus.

Der Grundversorger schickt dem neuen Mieter einen Vertrag. Diesen kann der neue Mieter unterschreiben oder sich einen anderen Anbieter suchen.

Das sage ich vom 1. Post an!