§ 10 Abs. 6 EnEV 2009 - Wirtschaftlichkeit

Wer hat Praxis mit dem Umgang von § 10 (6) EnEV 2009 - der Energiesparverordnung 2009, in der eine Ausnahme definiert ist.

Danach entfällt nämlich die Dämmpflicht, wenn die für die Nachrüstung erforderlichen Aufwendungen durch die eintretenden Einsparungen nicht innerhalb angemessener Frist erwirtschaftet werden können.

Auf welchen Zeitraum beläuft sich die angemessene Frist?

Wer kann feststellen, ob tatsächlich eine Unwirtschaftlichkeit durch die gesetzlich vorgeschriebenen Dämmung vorliegt? Wie hoch sind die Kosten dafür?

Viele Grüße - ubis

Die Frage der Wirtschaftlichkeit kann beantwortet werden durch eine Energieberatung. Dort wird z.B. empfohlen das Dach zu dämmen. Gleichzeitig wird gerechnet wieviel Energie das spart und was die Investion kostet. Mit Hilfe der beispielsweise anzunehmenden Energeipreissteigerung von 8 bzw. 12% p.a.wird dann ermittelt: die Maßnahme amortisiert sich nach X Jahren. Wenn Du aufgrund Deines hohen Alters das nicht mehr erleben kannst, ist es unwirtschaftlich. Es ist auch unwirtschaftlich, wenn Du 30 Jahre alt bist und eine Amortisationszeit von 35 Jahren ererechnet wird.
Noch Fragen? Dann frag einen Energieberater. Oder du kennst den genauen Aufbau und Größe der Dachfläche und die Kosten für die Sanierung, dann rechne ich Dir das mal eben.
Grüße
Walter

Hallo Walter,

vielen Dank für Deine Antwort. Bei uns (in unserer Eigentümergemeinschaft) soll nicht dass Dach gedämmt werden, sondern die oberste Geschossdecke.

Gerne möchte ich Dein Angebot annehmen, mir bei Kenntnis der erforderlichen Daten mit einer Berechnung behilflich zu sein. Zur Info: Die Hausverwaltung möchte keinen Energieberater beauftragen.

Welche Daten benötigst Du bei einer Geschossdeckenabdämmung? Die Kosten für die Geschossdeckenabdämmung und die Größe der obersten Geschossdecke sind mir bekannt.

Viele Grüße - ubis

Hallo UBIS
Die Hausverwaltung möchte keinen Energieberater
beauftragen? Warum nicht? Weiß die Verwaltung alles besser? Oder sind die zu geizig?

Zur Berechnung brauche ich den aktullen U-Wert der obersten Geschossdecke, alternativ den Aufbau, zur Not kann auch ein Standardwert der Decke angenommen werden: dann brauche ich das Baujahr des Gebäudes und Art der Decke (also Balkendecke oder Massiv?)

Die Fläche der Decke (qm) und die Art der Dämmung (z.B. 200 mm Dämmstoff XY mit Lambda von 0,035) und wo soll welche Folie eingebaut werden. Am besten Schichtaufbau beschreiben von warm nach kalt
und die Kosten für die Geschossdeckendämmung; sonst nichts :smile:
Viele Grüße Walter

Hallo Walter,

vielen Dank für Deine Nachricht und Dein Angebot. Um die für Dich erforderlichen Daten zu ermitteln, habe ich mich erneut an die Hausverwaltung gewandt.

Die Hausverwaltung hält einen Energieberater für unnötig, da in ihren Augen die Geschossdeckenabdämmung in jedem Fall zu einer Energieeinsparung führt, die sich in den nächsten 10 Jahren amortisiert.

Genauere Daten zur Geschossdecke konnte ich nicht in Erfahrung bringen.

Inzwischen kommt sowieso noch neues Licht in die ganze Angelegenheit, denn es hat sich herausgestellt, dass das Dach bereits knapp 50 Jahre alt ist.

Dieses Ziegel-Schrägdach muss nach Meinung des Hausverwalters in den nächsten 5 Jahren sowieso komplett erneuert werden. Und daher bin ich der Meinung, dass die ganze Geschossdeckenabdämmung unwirtschaftlich ist.

Denn in 2. a) der Begründung der EnEV 2009, heisst es:

„Die Mehrkosten amortisieren sich je nach der einzelnen Anforderung generell innerhalb angemessener Fristen und deutlich vor Ablauf der
technischen Lebensdauer betroffener Bauprodukte.“

Noch genauer ist dies im Energieeinspargesetz geregelt, welches der EnEV zugrunde liegt. Dort heißt es in §5:

„Anforderungen gelten als wirtschaftlich vertretbar, wenn generell die erforderlichen Aufwendungen innerhalb der üblichen Nutzungsdauer durch
die eintretenden Einsparungen erwirtschaftet werden können. Bei bestehenden Gebäuden ist die noch zu erwartende Nutzungsdauer zu berücksichtigen.“

Das Dach hat noch eine Lebensdauer von 5 Jahren -
die Geschossdeckenabdämmung amortisiert sich frühestens nach 10 Jahren. Ein neues Dach beinhaltet bereits die Dämmung.

In meinem Sachverhalt soll die oberste Geschossdecke noch in 2011 abgedämmt werden.
Bisher ist weder das Dach noch die oberste Geschossdecke abgedämmt worden.

Ist damit die oberste Geschossdeckenabdämmung unwirtschaftlich?

Wie ist in dem geschilderten Sachverhalt die Rechtslage?

Danke - ubis

Hallo ubis

… da die Geschossdeckenabdämmung in jedem Fall zu einer Energieeinsparung führt, die sich in den nächsten 10Jahren amortisiert. …
RICHTIG sehe ich auch so

Dieses Ziegel-Schrägdach muss in den nächsten 5 Jahren sowieso komplett erneuert werden und die Geschossdeckenabdämmung sind 2 voneinander unabhängige Themen:

Das Schrägdach hat immer eine deutlich größere Fläche als die obere Geschossdecke, daher ist die Dämmung der Geschossdecke auch deutlich billiger. Zudem muss das Schrägdach auch aufgedoppelt werden, um die nötige Schichtdicke zu erreichen. Die Dämmung der obersten Geschossdecke ist zudem handwerklcih wesentlich einfacher zu realisieren. Wenn 2011 die Geschossdecke gedämmt wird, hat man sofort einen Energieeinspareffekt. Dann kann man das Dach sanieren, wenn es wirklich nötig wird und nicht wegen der EnEV2009, welche eine Dämmung der obersten Geschossdecke bzw. der Dachflächen bis spätestens zum 31.12.2011 vorschreibt. ACHTUNG Kontrolle durch Schornsteinfeger wahrscheinlich!
Damit ist die oberste Geschossdeckenabdämmung eindeutig wirtschaftlich!!
Die geschilderten Sachverhalt des Rechtslage ist richtig.

Aber nach § 16 ist ein Energieausweis erforderlich wenn Ihr das Dach gedämmt habt.
Viel Erfolg
Walter

p.s.
wo kann man die Begründung der EnEV 2009 downloaden?

EnEV 2009 - Wirtschaftlichkeit Begründung
Hallo Walter,

die Begründung zur EnEV 2009 kannst Du unter
http://www.enev-online.de/enev/080518_enev2009_begru…

(Wirtschaftlichkeit S. 8) lesen.

Für die einzelnen Wohnungen des genannten Gebäudes
wurde bereits in 2008 ein Energieausweis ausgestellt.

Muss nach der obersten Dachgeschossdeckenabdämmung ein neuer Energieausweis ausgestellt werden? Dies für das gesamte Gebäude oder wieder für jede einzelne Wohnung?

Danke, viele Grüße - ubis

Hallo ubis
nach der EnEV 2009 wird ein Energieausweis immer für das gesamte Gebäude ausgestellt. Man kan zwar für eine einzelne Wohnung einen Energieausweis erstellen, das hat aber nichts mit den gesetzlichen Bestimmungen zu tun.
UND:
Nach obersten Dachgeschossdeckenabdämmung ist ein neuer
Energieausweis auszustellen und zwar für das gesamte
Gebäude s. §§ 16ff EnEV. Der ist dann 10 Jahre gültig, es sei es werden relevante Änderungen am Haus vorgenommen.
Viele
Grüße
Walter