10 Fragen zur Bedeutung Vollmacht Rechtsanwalt

Mal angenommen, eine Frau (F) hat ein Klagebegehren dem Sozialgericht zugesandt und hat den gesamten Vorlauf mit Antrag und späterem Widerspruch und der Klageschrift selbst, eigenständig umgesetzt und sich dann einen Anwalt ausgesucht für die weitere Vertretung vor Gericht. Antrag auf PKH hat sie ebenfalls alleine gestellt.
RA nimmt den Fall ‚gerne‘ an und bittet um Übersendung einer Vollmacht (V).
F überliest kurz den Vordruck und stutzt, denn sie empfindet diese V als komplette Entmündigung im weiteren Verlauf des Rechsstreites.
Denn dort steht:
(V)zur Prozessführung und außergerichtlichen Vertretung und außergerichtlichen Verhandlungen aller Art (Frage 1= welche könnten das sein?)

(V) zur Begründung und Aufhebung von Vertragsverhältnissen (Frage 2= hä?)und zur Abgabe und Entgegennahme von einseitigen Willenserklärungen (Frage 3 = von wem?)in Zusammenhang mit dem (vorliegenden)Rechtsstreit
V gilt für alle Instanzen (Frage 4= Gerichtsinstanzen oder wie?) auch auf Neben- und Folgeverfahren aller Art,… Zustellungen zu bewirken und entgegenzunehmen, die Vollmacht ganz oder teilweise auf andere zu übertragen (Frage 5= auf wen- und ohne F vorher zu fragen?)Rechtsmittel einzulegen, zurückzunehmen oder auf diese zu verzichten (Frage 6 = auch ohne F vorher zu fragen?). V= den Rechtsstreit zu erledigen durch außergerichtliche Verhandlungen, = Vergleich, Verzicht oder Annahme eines Anerkenntnisses zu erledigen, Geld, Wertsachen und Urkunden und insbesondere den Streigegenstand (Wert rund 3000€) und die vom Gegner, von Justizkasse oder anderen Stellen zu erstattenden Beträge entgegenzunehmen (Frage 7 = wieso?), sowie Akteneinsicht zu nehmen (Anmerkung,= ja klar, RA sollte ja auch Bescheid wissen, worum es geht).

Hm, besagte F gibt nicht gerne die Zügel aus der Hand und pauschalierte Vollmachten sind eh mit Vorsicht zu genießen, auch - und gerade diejenigen von RAen.

F kann ja verstehen, dass RA Geld verdienen und sich absichern muss durch einen Vertrag, aber mit einer Vollmacht- in oben genannter Form? ist das jetzt auch ein Vertrag? (

Hallo.
Du schreibst gegen Ende deines Artikels, Frau F lässt sich nicht gerne „die Zügel aus der Hand nehmen“. Warum nimmt sie denn überhaupt einen Rechtsanwalt?
Wenn Frau F nun schon einen Rechtsanwalt beauftragt, den Rechtsstreit für sie abzuarbeiten, dann sollte sie den Rechtsanwalt auch vertrauen. Ungeklärte Fragen bzw. Bedenken betr. Vollmacht kann hier sowiso nicht geklärt werden.
Gruss Peter

Hallo,

F überliest kurz den Vordruck und stutzt, denn sie empfindet
diese V als komplette Entmündigung im weiteren Verlauf des
Rechsstreites.

hier gilt es zunächst die Vertretungsvollmacht im Innen- und Außenverhältnis zu unterscheiden.

Damit man sich von einem anderen (z.B. Anwalt) nach außen vertreten lassen kann, muss diesem eine Vertretungsvollmacht erteilt werden. Damit sich der Anwalt nicht für jede Handlung eine Einzelvollmacht einholen muss, wird eine weitgehende Vollmacht wie in diesem Fall erteilt. Rechtsgrundlage:

http://dejure.org/gesetze/BGB/174.html

Das heißt aber nicht, dass der Anwalt nun tun und lassen kann, was er will. Vereinbart man mit dem Anwalt bestimmte Schritte, so ist er an diese Weisung auch gebunden.

Vertraut man dem Anwalt nicht, so sollte man sich einen anderen suchen. Hat man generell Vorbehalte gegen Anwälte, was hier der Fall zu sein scheint, sollte man auf deren Hilfe verzichten. Allerdings frage ich mich, wie man ohne Anwalt einen Rechtsstreit führen kann, wenn man schon mit dem Inhalt einer Vollmacht Probleme hat.

Gruß

S.J.

Hallo.
Du schreibst gegen Ende deines Artikels, Frau F lässt sich
nicht gerne „die Zügel aus der Hand nehmen“. Warum nimmt sie
denn überhaupt einen Rechtsanwalt?

Antwort: Da F vermutlich noch nie vor einem Gericht zugegen war und das Procedere dort daher nicht kennt. Zudem vermutet vermutlich F, dass bei einer Rechtsberatung nicht die Belange der beratenden Person zur Sprache kommen :smile:

Wenn Frau F nun schon einen Rechtsanwalt beauftragt, den
Rechtsstreit für sie abzuarbeiten, dann sollte sie den
Rechtsanwalt auch vertrauen.

Antwort: Ach dem Rechtsanwalt vertraut F wohl schon, sie versteht nur nicht die Hintergründe für diese Form von Vollmacht. Nach F’s Meinung ist blindes Vertrauen (in Menschen oder Schriftstücke) schlicht doof und dumm und eines erwachsenen Menschen unwürdig!

Ungeklärte Fragen bzw. Bedenken

betr. Vollmacht kann hier sowiso nicht geklärt werden.

Antwort: naja eher Frage, wieso nicht? In diesem Forum können alle möglichen Fragen geklärt werden.

Gruss Peter

Mit gutem Gruss zurück von ThelmaLouise

Danke für diesen Hinweis!

Bisherige Zuschriften scheinen ein Vetrauensmanko bei der F.(= Unfähigkeit mit RA zusammen zu arbeiten, rsp. zu wollen) zu unterstellen. Ist das Hinterfragen von Zusammenhängen und Erfassen von Situationen unüblich oder nur bestimmten Menschen vorbehalten? Vertrauen muss sich schon bilden können, damit es mal da ist. Für diesen Prozess der Vertrauensbildung ist Transparenz und Information ein sehr wichtiges Kriterium! Daher auch die Fragen in diesem Zusammenhang.

Wenn F zu naiv ist, zu verstehen, was diese Vollmacht bewirken soll und außerdem was diese bewirken können, wäre es doch sehr nett, ihr auf die Sprünge zu helfen- oder?
Mit bestem Gruß für alle
ThelmaLouise

Bisherige Zuschriften scheinen ein Vetrauensmanko bei der F.(=
Unfähigkeit mit RA zusammen zu arbeiten, rsp. zu wollen) zu
unterstellen. Ist das Hinterfragen von Zusammenhängen und
Erfassen von Situationen unüblich oder nur bestimmten
Menschen vorbehalten?

Hi,

nein, aber es handelt sich doch schlicht und ergreifend um eine Standardvollmacht. Ich kenne Vollmachten, die sind noch weit umfangreicher, dort wird u.a. auch über Scheidungsverfahren bevollmächtigen, obwohl man wegen einer ganz anderen Sache anwaltlichen Beistand braucht.

Vertrauen muss sich schon bilden können,

damit es mal da ist. Für diesen Prozess der Vertrauensbildung
ist Transparenz und Information ein sehr wichtiges Kriterium!
Daher auch die Fragen in diesem Zusammenhang.

Wie gesagt, es sind Standardvollmachten, die es so fertig zu kaufen gibt, es wird nicht für jeden Fall eine genau auf den Fall zugeschnittene Vollmacht erstellt.

Wenn einem etwas unklar ist, sollte man eben den Anwalt befragen. Sagt einem etwas nicht zu, kann man die betreffende Passage in der Vollmacht durchstreichen.

Wenn F zu naiv ist, zu verstehen, was diese Vollmacht bewirken
soll und außerdem was diese bewirken können, wäre es doch sehr
nett, ihr auf die Sprünge zu helfen- oder?

Ich verstehe nur nicht, warum man den Anwalt nicht selbst befragt.

Gruß
Tina

Wenn einem etwas unklar ist, sollte man eben den Anwalt
befragen. Sagt einem etwas nicht zu, kann man die betreffende
Passage in der Vollmacht durchstreichen.

Ich verstehe nur nicht, warum man den Anwalt nicht selbst
befragt.

Tja, dass ist ja das Problem, es soll manche Leute, unter anderem könnten sogar RAte darunter sein, schon in die Osterferien verschlagen haben! Gegönnt sei es ihnen. Nur möchte besagte fiktive F die Zeit nutzen, sich möglicherweise zu informieren und, gesetzt den Fall sie schaffe dieses sogar, das Gefühl entwickeln die Arbeit anderer, zum Besispiel von Rechtsanwälten, gebührend würdigen zu können, imstande sein…

es grüßt und grübelt weiter
ThelmaLouise