10 jahre getrennt leben immer noch verheiratet!

Hallo,

ich bin sicher das Ihr mir hier helfen könnt.

Nehmen wir an dass :
ein Ehepaar seit 10 jahren getrennt, aber immer noch verheiratet ist.

Stimmt es das durch eine schriftliche Bestätigung z.b. dessen Kindern, das die Eltern seit 10jahren getrennt leben, dann möglich ist das die Ehefrau kein Recht mehr hat;
über Eintscheidungen die nochmaleirweise die Unterschrift vom Ehepaar benötigt
oder ein Anspruch auf grund- und geldbesitze?

danke für Eure hilfe
lolo

Hallo,

war da nicht mal so ein Gesetz in dem stand,
dass man nach 7 Jahren getrennt leben automatisch geschieden wird?
Möchte nix falsches behaupten, doch meine ich davon mal was gehört zu haben.

Hallo,

ich glaube fast, dass du das mit dem „für tot erklären“ verwechselst, wobei ich mir selbst da nicht sicher bin, ob das automatisch, ohne Antrag, passiert.

Gruß,
Markus

Hallo,

war da nicht mal so ein Gesetz in dem stand,
dass man nach 7 Jahren getrennt leben automatisch geschieden
wird?

in takatukaland vielleicht. nicht in D.

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Hi,

in D steht es jedem frei, seine Ehe so zu führen, wie er möchte.

Solange kein Scheidungsurteil oder eine Nichtigkeitserklärung vorliegt, ist die Ehe nicht geschieden. Damit gelten alles Regelungen des BGB zur Ehe.

Wurde überhaupt jemals beim Einwohnermeldeamt angegeben, daß man getrennt lebt?

grüße
miamei

Hi,

das war vor 2 Jahren ein Thema der bayerischen Gabriele Pauli. Diese sagte damals das sie einführen wolle, daß eine Ehe alle 7 Jahre auf Antrag verlängert werden müsse. Bei nicht erfolgter Verlängerung wäre die Ehe demnach aufgelöst.

http://www.stern.de/politik/deutschland/:stuck_out_tongue:rogramm-Pa…

Gruß
Tina

Hallo und danke für die Antwort.

also noch ein paar Punkten.

Wurde überhaupt jemals beim Einwohnermeldeamt angegeben, daß man getrennt lebt?

Nein, ist wurde kein änderung gemeldet in keiner form.

Solange kein Scheidungsurteil oder eine Nichtigkeitserklärung vorliegt, ist die Ehe nicht geschieden.

Wer kann diese Nichtigkeitserklärung machen bzw. beantragen muss das Ex-Ehepaar (beide) dann unterschreiben?
oder reicht es wenn ein „Zeuge“, z.b. ein Kind, bestätigt dass das Ehepaar getrennt lebt seit X Jahren…

Gruss//lolo

Hallo,

(mindestens) einer der beiden Ehegatten muss beim zuständigen (Familien)Gericht die Scheidung beantragen.
Für den Scheidungsprozess benötigt man dann auch mindestens einen Anwalt.
Gründe für die Nichtigkeit einer Ehe werden wohl eher selten vorliegen.

Gruss
Markus

Hallo,

also ist es nicht möglich das z.b. ein Kind
einen „eidesstattliche“ Attest macht/schreibt, wo drauf steht bzw. bestätigt dass die Eltern seit 10jahre getrennt leben?
Damit der Mann oder die Frau alleine entscheiden kann über Haus und weitere besitze?
Solange das Ehepaar, nicht geschieden ist, müssen immer beide unterschriften eingehen für änderungen und Haus- Grund- und Geldbesitz.

oder bin ich da falsch?

Danke + Gruss

Hallo,

Solange das Ehepaar, nicht geschieden ist, müssen immer beide
unterschriften eingehen für änderungen und Haus- Grund- und
Geldbesitz.

Vielleicht verstehe ich da jetzt etwas falsch, aber das hängt doch nicht primär mit verheiratet/getrennt/geschieden zusammen sondern damit, wem das Haus/Grundstück/Geld jeweils gehören?

Oder meinst du den Besitz eines minderjährigen Kindes, den die Eltern ggf. nur gemeinsam verwalten dürfen? Die Regelung dieser „Vermögenssorge“ müßte dann evtl. übers Jugendamt geklärt werden.

LG,
Markus

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Hallo Markus,

danke für deine Antworten.
Also nochmal einen kleinen Hinweis
das Ehepaar lebt getrennt seit 10jahre, möchte aber nicht scheiden.
Vor ein paar Tagen wurde behauptet dass wenn ein von den 3 Kindern (alle über 20j.) schriftlich bestätigt das die Eltern seit mehrere jahren getrennt leben, dann alle entscheidungen nur noch eine unterschrift benötigt.

Grund und Hausbesitzt gehören dem Ehepaar.

Danke

Hallo Lolo,

Vor ein paar Tagen wurde behauptet dass wenn ein von den 3
Kindern (alle über 20j.) schriftlich bestätigt das die Eltern
seit mehrere jahren getrennt leben, dann alle entscheidungen
nur noch eine unterschrift benötigt.

Kann ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass eine solche Bestätigung eines Kindes irgendwas an den Entscheidungsmöglichkeiten über das gemeinsame Eigentum ändern soll.
Aber vielleicht weiß ein Jurist da mehr.

LG,
Markus

Hallo,

eine Unterschrift der Kinder ist unnütz. Maßgeblich sind die im Grundbuch eingetragenen Verhältnisse.

Gruß
Tina