Hallo zusammen,
ein guter Freund aus dem Einzelhandel hat mir gesagt, dass auf Möbelstücke (Kleiderschrank, Bett, Regale, usw…) 10 Jahre Gewährleistung / Garantie haben.
Er konnte mir jedoch kein Schriftstsück geben / zeigen.
Stimmt das?
Grüße Alex
Hallo zusammen,
ein guter Freund aus dem Einzelhandel hat mir gesagt, dass auf Möbelstücke (Kleiderschrank, Bett, Regale, usw…) 10 Jahre Gewährleistung / Garantie haben.
Er konnte mir jedoch kein Schriftstsück geben / zeigen.
Stimmt das?
Grüße Alex
Hallo,
Er konnte mir jedoch kein Schriftstsück geben / zeigen.
Kein Wunder. Lies mal dazu faq:1152
Gruß
loderunner
Hallo,
das die Gewährleistung grundsätzlich zwei Jahre beträgt ist mir bekannt / bewusst.
Mein Kumpel meinte dass es da eine Sonderregelung gibt, weshalb ich diesen Thread eröffnet habe.
Grüße
Hallo,
das die Gewährleistung grundsätzlich zwei Jahre beträgt ist
mir bekannt / bewusst.
Okay. Mir schien es so, als hättest Du Garantie und Gewährleistung als gleichbedeutend verwendet.
Mein Kumpel meinte dass es da eine Sonderregelung gibt,
weshalb ich diesen Thread eröffnet habe.
Nein, gibt es nicht.
Ich vermute mal einfach drauf los: er hat mal in einem Möbelgeschäft gearbeitet, dort gab es 10Jahre Garantie und das hat er unzulässigerweise verallgemeinert, weil er das nicht richtig verstanden hat.
Die in den FAQ angegebenen Gesetze (und einen Haufen weitere) kann man sich übrigens z.B. unter http://www.dejure.org anschauen (ganz oben den Paragraphen und das Gesetz eingeben).
Gruß
loderunner (ianal)
Hallo,
Okay. Mir schien es so, als hättest Du Garantie und
Gewährleistung als gleichbedeutend verwendet.
dann habe ich mich wohl zu ungenau ausgedrückt 
Mein Kumpel meinte dass es da eine Sonderregelung gibt,
weshalb ich diesen Thread eröffnet habe.Nein, gibt es nicht.
Okay --> Danke!
Die in den FAQ angegebenen Gesetze (und einen Haufen weitere)
kann man sich übrigens z.B. unter http://www.dejure.org
anschauen (ganz oben den Paragraphen und das Gesetz eingeben).
Die Seite ist bekannt, mit der arbeite ich desöffteren 
Grüße Alex
Hallo Loderunner,
ich bin Laie und kann mich auch nicht mehr genau erinnern, aber da gab es doch mal was, dass z.B. für Teppiche, die durch verkleben fest mit dem Gebäude verbunden werden, doch eine längere Gewährleistung (10 Jahre) galt.
Mir wurde damals erklärt, das gelte für alles, was so fest mit dem Gebäude verbunden wird, dass man es nur wieder lösen kann, indem man Schäden am Haus hinterläßt.
Kennst Du das?
Danke und Gruß
Didi
Hallo,
ich bin Laie und kann mich auch nicht mehr genau erinnern,
aber da gab es doch mal was, dass z.B. für Teppiche, die durch
verkleben fest mit dem Gebäude verbunden werden, doch eine
längere Gewährleistung (10 Jahre) galt.
Ich weiß die entsprechenden Fristen nicht, aber es gibt im Bereich Bau die Gewährleistung nach VOB. Außerdem gibt es im BGB ebenfalls eine anderre Frist für Mängel am Bau, zu finden in §634a (http://dejure.org/gesetze/BGB/634a.html), die sich aber nicht auf die verwendeten Bauteile, sondern auf die Tätigkeiten (Werkvertrag) bezieht.
Beides hat aber natürlich mit den hier nachgefragten Möbeln nichts zu tun.
Gruß
loderunner (ianal)
Hi,
ergänzend:
Bereich Bau die Gewährleistung nach VOB.
= 4 Jahre
BGB ebenfalls eine anderre Frist für Mängel am Bau, zu finden
in §634a (http://dejure.org/gesetze/BGB/634a.html),
= 5 Jahre
Gruß
Tina
Danke! (owt)
-nix-