10 Jahre Gewährleistung bei Möbelstücken?

Hallo,

ich bin Laie und kann mich auch nicht mehr genau erinnern,
aber da gab es doch mal was, dass z.B. für Teppiche, die durch
verkleben fest mit dem Gebäude verbunden werden, doch eine
längere Gewährleistung (10 Jahre) galt.

Ich weiß die entsprechenden Fristen nicht, aber es gibt im Bereich Bau die Gewährleistung nach VOB. Außerdem gibt es im BGB ebenfalls eine anderre Frist für Mängel am Bau, zu finden in §634a (http://dejure.org/gesetze/BGB/634a.html), die sich aber nicht auf die verwendeten Bauteile, sondern auf die Tätigkeiten (Werkvertrag) bezieht.
Beides hat aber natürlich mit den hier nachgefragten Möbeln nichts zu tun.
Gruß
loderunner (ianal)