10 Jahre Laufzeit anfechtbar ?

Hallo Experten,
mir hat mal jemand gesagt, es gibt ein Urteil, dass Versicherungsverträge (Hausrat, Unfall) mit 10 Jahren Laufzeit, abgeschlossen mit (ahnungslosen) Ossi’s kurz nach der Wende, anfechtbar seien. Was ist da dran, kennt jemand Näheres bzw. Quellen ?
Viele Grüsse, Frank

Hallo Experten,
mir hat mal jemand gesagt, es gibt ein
Urteil, dass Versicherungsverträge
(Hausrat, Unfall) mit 10 Jahren Laufzeit,
abgeschlossen mit (ahnungslosen) Ossi’s
kurz nach der Wende, anfechtbar seien.

stimmt schon, aber ist eh 10 Jahre her :wink:,
genaue Daten hab ich leider nicht, aber ich glaube, das war nur so 89-91.

Soweit ich weiß kann man jederzeit ab dem 5 Versicherungsjahr kündigen. Es sei denn die Verträge sind vor 01.01.91 abgeschlossen, dann kannst Du sofort kündigen. Ausserdem nach einem Schadensfall, ob reguliert oder nicht.

alf

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Guten Tag Herr Hillmann,
Bei Verträgen mit Abschluß

bis 31.12.90 gelten die vereinbarten Laufzeiten (aber hier sind die 10 Jahre ja fast um)

von 1.1.91 bis 24.6.94
Kündigungsrecht zum Ende des 3. Versicherungsjahres und danach immer jährlich zum Ende des Versicherungsjahres

nach dem 25.6.94
immer zum Ende des 5. Versicherungsjahres oder danach immer jährlich zum Ende des
Versicherungsjahres

Versicherungsjahr:
Beginn z.B. 4. Mai: Die Kündigung muß spätestens am 3. Februar per Einschreiben
Rückschein bei der Versicherung sein =
Kündigugnsfrist immer 3 Monate!
Man kann auch die Kündigung schon vorher
abschicken, denn der Versicherungsschutz
gilt bis zum Ablauf!

Diese Termine gelten für alte und neue
Bundesländer!

Viel Erfolg!
Heinz

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Urteil wird gesucht!

Hallo Experten,
mir hat mal jemand gesagt,

es gibt ein
Urteil, dass Versicherungsverträge
Das Urteil suche ich noch raus - sofern
ich´s finde!

(Hausrat, Unfall) mit 10 Jahren Laufzeit,
abgeschlossen mit (ahnungslosen) Ossi’s
kurz nach der Wende, anfechtbar seien.
Was ist da dran, kennt jemand Näheres
bzw. Quellen ?
Viele Grüsse, Frank

Urteile gefunden - es gibt mehrere!
Es gibt hier sogar mehrere Urteile - doch wird es auch mit Hinweis auf diese Entscheidungen sehr schwer sein, einen
Versicherungsvertrag anzufechten (also von
Beginn an aufzuheben und die Beiträge wieder zu bekommen), da die Versicherungen
davon ausgehen, daß jeder einzelne Fall „anders gelagert ist“.
Es würde den Rahmen hier sprengen, alles aufzuführen - die besten Informationen und die Urteile dazu finden sich im Buch „Kündigung langfristiger Versicherungsverträge“ der Verbraucherzentralen (DM 10,-)

Viel Erfolg wünscht
Heinz

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Hallo,

ich hätte hier eine Nachfrage. Soweit ich weiss, gilt das nur für Verträge, bei denen als „Gegenleistung“ für die lange Laufzeit kein Beitragsrabatt vereinbart wurde. Viele der Vesicherungen nach 1991 wurden aber, eben um dies zu umgehen, mit einigen % Laufzeit-Rabatt angeboten. Liege ich jetzt völig falsch oder wurde das in der Debatte hier nur noch nicht erwähnt?

micha

Guten Tag und hallo!

Das gesetzlich geregelte Kündigungsrecht
für die Versicherungsverträge gilt, ob ein Rabatt vereinbart wurde oder nicht.

Nachdem die Mindestlaufzeiten (3 Jahre bei Abschluß 1.1.91 - 24.6.94 bzw. 5 Jahre bei
Abschluß ab 25.6.94) bereits um sind, wurde wohl auf diese Möglichkeit nicht mehr eingegangen.

Es gibt hier noch die Variante, ob vom
Vertreter unterschiedliche Laufzeiten überhaupt angeboten wurden und ob und welche Rabatte dafür gegeben wurden.

Generell ist zu empfehlen, im Sachversicherungsbereich wie Haftpflicht, hausrat, Unfall, Gebäudeversicherung, REchtsschutz nur noch Jahresverträge abzuschließen und auf 10% RAbatt o.ä. zu
verzichten - Beispiel Privathaftpflicht:
Beitrag durchschnittlicher Anbieter DM 160 abzüglich 10% Laufzeitrabatt für 5 Jahre ist immer noch viel mehr als für einen
Jahresvertrag, der nur DM 92 kostet!

Das Buch der Verbraucherzentralen „Kündigung
langfristiger Versicherungsverträge“ kann
bei unklaren Fällen weiterhelfen - es sind
auch Musterbriefe enthalten.

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Lade von meiner Homepage aus der Downloadseite http://home.t-online.de/home/EBauder/download.htm unter Kündigungsfristen von 10 Jahresverträgen die Erklärung im Word97 -Format herunter, da steht alles drin

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Danke !!!
Vielen Dank an alle,
damit hat sich die Frage geklärt und wir können in unserem „Fall“ entsprechend
argumentieren.
Viele Grüße,
Frank