10 Jahre Scheidung - gemeinsamer Freistellungsauftrag

Wir wurden vor 10 Jahren geschieden. Mein Exmann hat den gemeinsamen Freistellungsauftrag für sein Konto bei seinem Geldinstitut nicht gelöscht, ich habe bei meinem Geldinstitut für mein Konto die Scheidung unverzüglich angegeben. Hat er sich strafbar gemacht?

Er hat vor 9 Monaten neu geheiratet und verlangt von mir nun eine Unterschrift, weil er diesen Freistellungsauftrag löschen will, damit er einen neuen gemeinsamen Freistellungsauftrag mit seiner neuen Ehefrau stellen kann.

Das ist doch nicht der Punkt. Oder ist das die Bank bei der euer Gemeinschaftskonto aus der Ehezeit war ?
Gemeinschaftliche Freistellungsaufträge kann man auch nur gemeinschaftlich (also beide) ändern oder widerrufen.
Dein Ex bittet um deine Zustimmung, das ist OK, aber reichlich spät.

Strafbar ?
Wenn er als nun Einzelperson unrechtmäßig zu wenig Steuer gezahlt hat, dann schon.

MfG
duck313

Und wo genau liegt das Problem, dass du ihm die Unterschrift nicht geben willst? Willst du ihm nach 10 Jahren noch eins reinwürgen, oder was ist hier das Thema?

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Ich finde es merkwürdig, dass er unsere Scheidung nicht einfach mit dem Scheidungsurteil bei der Sparkasse nachweist.

Du kannst es merkwürdig finden und trotzdem unterschreiben, meine Güte!:roll_eyes: Und falls du vergessen hast, wo du überall gefragt hast: hier hast du bereits eine Antwort bekommen.

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Was geht Sie das an, wo ich überall nach Antworten suche. Sie sollten mal Ihren Tonfall überprüfen. Ob und was ich unterschreibe bestimme immer noch ich.

Es reicht nicht die Scheidung mit dem Urteil nachzuweisen … Es braucht trotzdem deine Unterschrift :woman_shrugging:

Und das wissen Sie woher?

Gegenfrage:
Hast Du beim Beauftragen der gemeinsamen Freistellung Deine Heiratsurkunde vorgelegt oder hast Du das Bankformular unterschrieben?

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Denk mal ein bisschen nach … Kram die Bankpapiere nochmal heraus … lies sie durch … auch das Kleingedruckte … denk nochmal darüber nach - sei stark- du schaffst das :smiley:

O.k. ein paar Tipps noch :Willenserklärung - gemeinsame Willenserklärung - Schriftformerfordernis …

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