Hallo liebe WWW-Gemeinde,
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wenn ein Immobiliendarlehen 2008 aufgenommen wurde - muss die Bank den Zins senken, wenn sich der Leitzins ändert? - Festzinsdarlehen!
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Wenn der Schuldner ein besseres Darlehen (zinstechnisch) findet - muss die Bank einer vorzeitigen Auflösung nebst Vorfälligkeitsentschädigung zustimmen?
Meine Antworten wären
- nein
- nein
aber mir fehlen die juristischen Grundlagen! Bei 2. außer Verkauf, das ist klar.
Bin auf Eure Antworten gespannt!
VG
Mela
- wenn ein Immobiliendarlehen 2008 aufgenommen wurde - muss
die Bank den Zins senken, wenn sich der Leitzins ändert? - Festzinsdarlehen!
Nein, sonst würde die Zinsfestschreibung keinen Sinn machen. Es gibt auch Darlehen mit variablem Zins.
- Wenn der Schuldner ein besseres Darlehen (zinstechnisch)
findet - muss die Bank einer vorzeitigen Auflösung nebst
Vorfälligkeitsentschädigung zustimmen?
Nein.
- wenn ein Immobiliendarlehen 2008 aufgenommen wurde - muss
die Bank den Zins senken, wenn sich der Leitzins ändert? -
Festzinsdarlehen!
Nein.
- Wenn der Schuldner ein besseres Darlehen (zinstechnisch)
findet - muss die Bank einer vorzeitigen Auflösung nebst
Vorfälligkeitsentschädigung zustimmen?
Nein.
Bei 2. außer Verkauf, das ist klar.
NEIN!
Du kannst die Immobilie nicht verkaufen, ohne daß der Kreditgeber zustimmt! Auf die Zustimmung hast Du keinen Rechtsanspruch!
Erdbeerzunge
- wenn ein Immobiliendarlehen 2008 aufgenommen wurde - muss
die Bank den Zins senken, wenn sich der Leitzins ändert? -
Festzinsdarlehen!
Nein muss er nicht, weil es vertraglich vereinbart ist.
- Wenn der Schuldner ein besseres Darlehen (zinstechnisch)
findet - muss die Bank einer vorzeitigen Auflösung nebst
Vorfälligkeitsentschädigung zustimmen?
Nein muss er nicht, weil er nur zustimmen muss, wenn der Darlehensnehmer das Sicherungobjekt verkaufen will (§490 BGB, Abs2)
Bei 2. außer Verkauf, das ist klar.
siehe oben
Du kannst die Immobilie nicht verkaufen, ohne daß der
Kreditgeber zustimmt! Auf die Zustimmung hast Du keinen
Rechtsanspruch!
Doch hast du, aber Vorfälligkeitsentschädigung ist zu zahlen. Wobei Diskutiert wird ob die Bank dazu verpflichtet ist, im Zuge der Schadenminderungsobliegenheit (§254 BGB, Abs.2)bei Stellung eines Ersatzkreditnehmer zu akzeptieren oder wenn sie ablehnt keinen Anspruch auf Vorfälligkeitsentschädigung mehr hat. Gibt es ein Urteil des Landgerichts München gegen die Comerzbank (meine ich).
Gruss Harry
NEIN!
Du kannst die Immobilie nicht verkaufen, ohne daß der
Kreditgeber zustimmt! Auf die Zustimmung hast Du keinen Rechtsanspruch!
Das ist kompletter Blödsinn. Ich muß doch die finanzierende Bank nicht fragen, ob ich mein Haus verkaufen darf ! Im Verkaufsfalle muß die Bank sogar den Kredit zurücknehmen (BGH-Urteil), darf allerdings eine Entschädigung verlangen.
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Kompetenzfrage
Hallo Nordlicht,
wie passt die Antwort von Erdbeerzunge zu ihrer ViKa?
Fragt sich
Andreas
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NEIN!
Du kannst die Immobilie nicht verkaufen, ohne daß der Kreditgeber zustimmt! Auf die Zustimmung hast Du keinen Rechtsanspruch!
Das ist kompletter Blödsinn. Ich muß doch die finanzierende Bank nicht fragen, ob ich mein Haus verkaufen darf ! Im Verkaufsfalle muß die Bank sogar den Kredit zurücknehmen (BGH-Urteil), darf allerdings eine Entschädigung verlangen.
In der Theorie und als gerichtliche Einzelfallentscheidung mag das alles so sein.
In der Praxis wird die Immobilie nur dann verkauft, wenn die vorher finanzierende Bank die Löschungsbewilligung der Grundschuld liefert.
In der Praxis wird die Bank keinen Kreditvertrag mit einem Käufer mit schlechter Bonität abschließen. Alternativ dazu wird die geforderte Vorfälligkeitsentschädigung ggf. so hoch sein, daß das ganze für den Verkäufer uninteressant wird.
Immobilienfinanzierung ist zugegebenermaßen aber nicht mein Spezialgebiet.
wie passt die Antwort von Erdbeerzunge zu ihrer ViKa?
Fragt sich
Andreas
Wie schon auf http://www.wer-weiss-was.de/app/service/board_navi?A… gepostet:
Die Theorie ist die eine Sache. Die Praxis eine andere.
In der Theorie und als gerichtliche Einzelfallentscheidung mag
das alles so sein.
In der Praxis wird die Immobilie nur dann verkauft, wenn die
vorher finanzierende Bank die Löschungsbewilligung der
Grundschuld liefert.
Und die liefert sie…sobald Kohle am Horizont zu sehen ist
In der Praxis wird die Bank keinen Kreditvertrag mit einem
Käufer mit schlechter Bonität abschließen.
Soll Menschen geben die cash bezahlen, es gibt mehr als eine Bank und nicht jeder potentielle Kreditnehmer ist notorisch schlecht.
:wird die geforderte Vorfälligkeitsentschädigung ggf. so hoch
sein, daß das ganze für den Verkäufer uninteressant wird.
Ist in Ö. im Kreditvertrag geregelt - bzw wird in nächster Zeit überhaupt gekippt…
Immobilienfinanzierung ist zugegebenermaßen aber nicht mein
Spezialgebiet.
OFFENSICHTLICH 
In der Theorie und als gerichtliche Einzelfallentscheidung mag
das alles so sein.
nein, ist ist Routine, bei allen meinen eigenen Immobiliengeschäften und allen, bei denen ich die Finanzierung vermittelt habe.
In der Praxis wird die Immobilie nur dann verkauft, wenn die
vorher finanzierende Bank die Löschungsbewilligung der
Grundschuld liefert.
Umgekehrt. Beim Verkauf löst der Notar mit dem Verkaufserlös die Darlehen ab und die Bank erteilt die Löschungsbewilligung. Ich habe es noch nie erlebt, dass der Verkaufserlös nicht ausreichte, um die Darelehen zu tilgen. Deswegen kann ich nicht sagen, wie sich Banken in so einem Fall verhalten.
In der Praxis wird die Bank keinen Kreditvertrag mit einem Käufer mit schlechter Bonität abschließen.
Stimmt, aber was hat das mit der Ausgangsfrage zu tun ?
Alternativ dazu
wird die geforderte Vorfälligkeitsentschädigung ggf. so hoch
sein, daß das ganze für den Verkäufer uninteressant wird.
Manchmal ist ein Käufer gezwungen zu verkaufen.
Immobilienfinanzierung ist zugegebenermaßen aber nicht mein Spezialgebiet.
Das hast Du eindrucksvoll unter Beweis gestellt.
Hallo Andreas,
wie passt die Antwort von Erdbeerzunge zu ihrer ViKa?
Gar nicht, ich staune auch immer wieder.
Gruß
Nordlicht