Hi,
kann mir jemand sagen ob die neue 10-Jahresfrist rückwirkend gilt ?
Gruß+Dank
NoahDilar
Hi,
kann mir jemand sagen ob die neue 10-Jahresfrist rückwirkend gilt ?
Gruß+Dank
NoahDilar
Hi Noah 
kann mir jemand sagen ob die neue
10-Jahresfrist rückwirkend gilt ?
Es gilt im allg. immer das Steuerrecht zum Zeitpunkt der Entstehung der Steuer.
Das heißt, wenn jemand in 1999 seine in 1992 erworbene Immobilie verkauft, gilt es u.U. den Veräußerungsgewinn zu versteuern.
Ausnahmen:
Es bleibt aber abzuwarten, ob sich nicht jemand findet, der gegen diese Rückwirkung klagt!
*würdeichsoforttun*
M.f.G.
Undine
Hi Undine,
hat dir schon mal jemand gesagt das du ein Schatz bist 
Danke für diese und stellvertretend alle Hilfen - auch für deine Korrektur weiter unten.
Liebe Grüße
NoahDilar
PS: Wollt eigentlich keinen Dank mehr ins Forum stellen da sich dadurch leider die Anzahl der lesbaren Beiträge zwangsläufig verringert, andererseits sollt` der Mensch nicht Sklave „reiner“ (ha) Ratio sein.
Welche Erfolgschance hat den eine solche Klage? Bei mir hat das neue Steuerrecht naemlich gleich doppelt zugeschlagen:
Für Hinweise auf erfolgreiche Klagen waere ich Euch mehr als dankbar!!
Gruss AXEL