10 Jahres Frist beim Imobilienverkauf

Hi,

kann mir jemand sagen ob die neue 10-Jahresfrist rückwirkend gilt ?

Gruß+Dank
NoahDilar

Hi Noah :smile:

kann mir jemand sagen ob die neue
10-Jahresfrist rückwirkend gilt ?

Es gilt im allg. immer das Steuerrecht zum Zeitpunkt der Entstehung der Steuer.
Das heißt, wenn jemand in 1999 seine in 1992 erworbene Immobilie verkauft, gilt es u.U. den Veräußerungsgewinn zu versteuern.
Ausnahmen:

  • Gebäude, die innerhalb des Zeitraumes zwischen Anschaffung bzw. Herstellung und Veräußerung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden
  • Gebäude, die im Jahr der Veräußerung und den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden

Es bleibt aber abzuwarten, ob sich nicht jemand findet, der gegen diese Rückwirkung klagt!
*würdeichsoforttun*

M.f.G.

Undine

Hi Undine,

hat dir schon mal jemand gesagt das du ein Schatz bist :smile:

Danke für diese und stellvertretend alle Hilfen - auch für deine Korrektur weiter unten.

Liebe Grüße
NoahDilar

PS: Wollt eigentlich keinen Dank mehr ins Forum stellen da sich dadurch leider die Anzahl der lesbaren Beiträge zwangsläufig verringert, andererseits sollt` der Mensch nicht Sklave „reiner“ (ha) Ratio sein.

Welche Erfolgschance hat den eine solche Klage? Bei mir hat das neue Steuerrecht naemlich gleich doppelt zugeschlagen:

  1. Die 2jährige Spekulationsfrist war im August 98 abgelaufen
  2. Bei meiner vermieteten Eigentumswohnung handelte es sich um ein wesentlich umgestaltetes Wirtschaftsgut(ausgebautes Dachgeschoß). In solchen Faellen lag vor dem 1.1.99 nie ein Spekulationsgeschaeft vor!!!

Für Hinweise auf erfolgreiche Klagen waere ich Euch mehr als dankbar!!
Gruss AXEL