Hätte ich Anfang 2012 einen 10 Jahres Immobilienkredit / Vorausdarlehen abgeschlossen und würde nun von meinem Wiederspruchsrecht gebrauch machen wollen, welche Frist könne ich setzen, dass ich so bald wie möglich keine Zinsen mehr zahlen müsste!?
Hätte ich Anfang 2012 einen 10 Jahres Immobilienkredit /
Vorausdarlehen abgeschlossen und würde nun von meinem
Wiederspruchsrecht gebrauch machen wollen, welche Frist könne
ich setzen, dass ich so bald wie möglich keine Zinsen mehr
zahlen müsste!?
Hätte ich Anfang 2012 einen 10 Jahres Immobilienkredit /
Vorausdarlehen abgeschlossen und würde nun von meinem
Wiederspruchsrecht gebrauch machen wollen
Wie begründest Du ein Widerspruchsrecht?
Steht dazu etwas in deinem Kreditvertrag ?
Hätte ich Anfang 2012 einen 10 Jahres Immobilienkredit /
Vorausdarlehen abgeschlossen und würde nun von meinem
Wiederspruchsrecht gebrauch machen wollen,
Wieso glaubst Du nach 2 jahren noch ein Widerspruchsrecht zu haben ?
Hätte ich Anfang 2012 einen 10 Jahres Immobilienkredit /
Vorausdarlehen abgeschlossen und würde nun von meinem
Wiederspruchsrecht gebrauch machen wollen, welche Frist könne
ich setzen, dass ich so bald wie möglich keine Zinsen mehr
zahlen müsste!?
Der wahrscheinlich einzige Grund, jetzt dem Vertrag zu widersprechen, ist, dass Du zum Vertragsabschluß nicht geschäftsfähig warst (also einen Betreuer hast). Spreche dann den Betreuer an.
… es ging ja auch um einen Vertrag von Anfang 2012. Möglich zumindest. Bevor man kündigt aber eine neue Finanzierung suchen…
Aber bitte nicht bei uns wegen neuer Finanzierung anfragen . Solche Spi**** wie den Fragesteller (welche Möglichkeiten zum Vertragsbruch suchen) wollen wir nicht als Kunde .
Aber bitte nicht bei uns wegen neuer Finanzierung anfragen . Solche Spi**** wie den Fragesteller (welche Möglichkeiten
zum Vertragsbruch suchen) wollen wir nicht als Kunde .
Na, da mögen sich die Banken mit dem Weinen doch bitte zurückhalten. Wenn man zu dämlich ist eine rechtskonforme Widerrufsbelehrung zu verwenden, obwohl eine Beispielformulierung gegeben ist, sollte man sich hinterher nicht beschweren, wenn die Kunden ihr Recht fordern.
Na, da mögen sich die Banken mit dem Weinen doch bitte zurückhalten. Wenn man zu dämlich ist eine rechtskonforme Widerrufsbelehrung zu verwenden, obwohl eine
Beispielformulierung gegeben ist, sollte man sich hinterher nicht beschweren, wenn die Kunden ihr Recht fordern.
Es ging mir mehr um die Kunden, welche _versuchen_, Verträge zu brechen. Mit solchen Spin*** möchte niemand zusammenarbeiten.
Dass solche Spin*** (bei uns immer und ansonsten meist) erfolglos ist, weil die Verträge juristisch wasserdicht sind, ist eine andere Sache.