10 Jahres Mietvertrag

Wer hat Informationen zu dem Thema „10 Jahresmietverträge“ ??
Sind diese heutzutage noch rechtens bzw. kann man diese kündigen ??

Wer hat Informationen zu dem Thema „10 Jahresmietverträge“ ??
Sind diese heutzutage noch rechtens bzw. kann man diese
kündigen ??

Eigentlich müsste man zunächst mal wissen: wurde der Vertrag vor oder nach dem 01.09.2001 (Mietrechtsreform/BGB-Änderung) geschlossen.

Hier ist aber die Rechtslage für alte und für neue Zeitmietverträge prima beschrieben - und auch die Unterscheidung Zeitmietvertrag = befristet oder normaler Vertrag = unbefristet (ggfs. mit Mindestlaufzeit).
http://www.berliner-mieterverein.de/recht/mieturteil…

Kurz könnte man zur o.g. Fragestellung damit antworten (aus obigem Artikel):

3.2 Die Neuregelungen des „qualifizierten“ Zeitmietvertrags nach § 575 BGB

Die Befristung auf fünf Jahre für qualifizierte Zeitmietverträge ist entfallen. Sämtliche Zeiträume bis 30 Jahre sind möglich (§575 Absatz 1 i.V.m. § 544 BGB). Grenzen für allzu lange bzw. kurze Zeiträume können sich aber im Einzelfall aus § 138 Abs. 1 BGB bzw. § 9 AGBG ergeben.72