Hallo zusammen …
Ich bin gerade dabei meine laufenden Versicherungen fürs kommende Jahr neu zu regeln, sprich, wieder nach einem günstigeren Anbieter zu suchen.
Nun ist es ja so, dass bei langen Laufzeiten durchaus große Rabatte drin sind. Und in diesem Zusammenhang habe ich erfahren, dass es seit dem 1.1. ein neues Gesetz gäbe, dass besagt, dass man 10-Jahres-Verträge nach dem dritten Jahr schon kündigen und beenden kann. Stimmt das?
Weiß jemand wie in solchen Fällen verfahren wird?
Würde dann der zuviel berechnete Rabatt, der ja für die 10 Jahres-Bindung galt, nachberechnet?
Seit 01.01.2008 gilt ein neues Versicherungs-Vertrags-Gesetz (VVG). Seither ist nur noch der Abschluss von Versicherungen mit maximal drei Jahren Laufzeit erlaubt. Für „Alt“-Verträge gilt eine Übergangsfrist bis 01.01.2009.
Was heißt das jetzt? Laufende Versicherungs-Verträge, die mit ihrer Hauptfälligkeit im Jahre 2009 ihr drittes Jahr voll haben, können somit fristgerecht unter Hinweis auf das neue VVG gekündigt werden. Wenn die einzuhaltende Frist wiederum im Jahr 2008 liegt, ist diese Kündigung jedoch (noch) nicht möglich.
danke für die antwort.
wäre nur noch interessant zu wissen ob ein gewährter rabatt bei 10-jahres-abschluss nachberechnet wird, wenn ich den vertrag schon nach drei jahren kündige !?
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wäre nur noch interessant zu wissen ob ein gewährter rabatt
bei 10-jahres-abschluss nachberechnet wird, wenn ich den
vertrag schon nach drei jahren kündige !?
Weiß ich leider auch nicht. Einfach mal bei der Gesellschaft anrufen und nachfragen.