nix besonderes
Hallo,
Es ist doch eigentlich schon normal geworden, dass irgendwo
ein Politiker enttarnt wird, der sich Vergünstigungen besorgt.
so, dann wollen wir mal klären, was eigentlich passiert ist. Hier die Erklärung von Laurenz Meyer:
_Erklärung von CDU-Generalsekretär Laurenz Meyer:
Berlin: Im Zusammenhang mit meiner Zeit als CDU-Generalsekretär verweise ich auf meine Erklärung vom 17. Dezember 2004, der nichts hinzuzufügen ist.
Darüber hinaus erkläre ich Folgendes:
Am 23. Februar 1999 wurde ich zum Vorsitzenden der CDU-Landtagsfraktion Nordrhein-Westfalen gewählt. Daraufhin wurde eine Änderungsvereinbarung zum Anstellungsvertrag (ich bin am 1. Oktober 1975 in die Dienste der VEW eingetreten) zwischen mir und der VEW Energie AG mit Unterzeichnung von mir am 17. März 1999 und Gegenzeichnung durch den Vorstand der VEW Energie AG vom 30. März 1999, vorgenommen. Der wesentliche Inhalt dieser Änderungsvereinbarung war es, das bestehende Arbeitsverhältnis rückwirkend in ein ruhendes Arbeitsverhältnis zum 1. März 1999 zu überführen und mir eine Rückkehrklausel einzuräumen, die allerdings bis zum 30. Juni 2000 begrenzt war.
In der Änderungsvereinbarung zum Anstellungsvertrag wurde festgelegt, dass die Vertragsparteien einvernehmlich eine zusätzliche Regelung zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses treffen werden. Diese einvernehmliche Regelung wurde später unter den 30. April 1999 in einem Aktenvermerk festgehalten. Danach sollten als Abfindung und zur Leistung ausstehender Gehaltsansprüche 90.000 DM sofort und 160.000 DM im Mai 2000 (dem Monat der Landtagswahl) ausgezahlt werden. Es wurde aber auch präzisiert, dass bei Nicht-Rückkehr von mir nach der Landtagswahl das Arbeitsverhältnis ab dem 1. Juli endgültig beendet werde…/.
Mit dem Ausgang der Landtagswahl und der anschließenden Wahl von Dr. Jürgen Rüttgers zum Fraktionsvorsitzenden der CDU-Landtagsfraktion Nordrhein-Westfalen stand fest, dass ich von meiner Rückkehrklausel Gebrauch machen werde. Obwohl die einvernehmliche Regelung vor dem Hintergrund einer endgültigen Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses festgelegt wurde, wurde ausgezahlt, da Ausschließungsgründe für den Fall der Rückkehr nicht aufgeführt waren.
Die für Mai 2000 vorgesehene Auszahlung der vereinbarten 160.000 DM ist unter Abzug von Steuern am 19. Juli 2000 erfolgt.
Aufgrund der Vertragsgestaltung ist diese Zahlung rechtlich korrekt. Dennoch ist mir mit Blick auf die Probleme vieler Menschen in diesen Tagen bewusst, dass nicht verstanden wird, dass ich seinerzeit dieses Geld angenommen habe, obwohl ich ins Unternehmen zurückgegangen bin. Ich werde deshalb den mir aus diesem Vertrag am 19. Juli 2000 ausgezahlten Betrag für einen wohltätigen Zweck, und zwar die SOS-Kinderdörfer, spenden._
Und nun das Schicksal des Herrn R., einem Freund von mir:
Im August 2003 wurde er freundlich gebeten, das Unternehmen im gegenseitigen Einvernehmen zu verlassen. Um die Entscheidungsfindung zu erleichtern, bot man ihm eine Abfindung an, die sich in Monatsgehältern wie folgt errechnete Betriebszugehörigkeit in Jahren*1,6. Der Arbeitsvertrag endete demnach am 31.03.2004 (dann würde auch der überwiegende Teil der Abfindung gezahlt werden, ein keinerer Teil aus Steuergründen in 2003), wobei er allerdings schon im September 2003 freigestellt wurde (bei vollen Bezügen, versteht sich).
In dieser seiner Heimatstadt befand sich ebenfalls eine Niederlassung der seines Arbeitgebers und dort entschieden sich zwei Kollegen, einfach mal zu kündigen. Nun trat sein (noch-)Arbeitgeber an Herrn R. heran und bot ihm seine alte Stelle an, nur diesmal in seiner Heimatsstadt. Er überlegte und stellte dann fest, daß er eigentlich gerne eine Abfindung und einen Arbeitsplatz hätte und schlug vor, die ursprüngliche Abfindung im Rahmen eines Sonderbonuses oder so in Höhe von 50% auszuzahlen.
Bis man sich dann irgendwann geeinigt hatte, hatte Herr R. schon einen anderen Arbeitgeber gefunden und strich die volle Abfindung ein sowie ein höheres Gehalt.
Ein anderes Beispiel:
Herr S. erhält ein Angebot für eine Vorruhestandsregelung, die ihn zwar nicht verhungern läßt aber auch nicht wirklich glücklich macht. Herr S. sitzt in der Folge im Alter von 52 zuhause dumm herum und liest aus Langeweile noch einmal den fünf Seiten langen Vertrag. Er stellt fest, daß da jemand vergessen hat, eine Regelung für den Fall weiterer beruflicher Aktivitäten des Herrn S. festzulegen. Herr S. arbeitet heute wieder und bezieht zusätzlich noch seine Vorruhestandsbezüge.
Diese beiden Fälle mal als Beispiel dafür, was im Zusammenhang mit Abfindungen u.ä. an ganz normalem Wahnsinn alles so passiert. Bei Herrn Meyer war das natürlich alles eine Riesensauerei, während jeder, der sich hier so echauffiert, die Kohle auch eingesackt hätte.
Gruß,
Christian