10 km/h zu viel in Österreich

Hi,
ich hab ein kleines Problem, denn bei meinem Ausflug nach Wien hab ich leider auch ein Ticket kassiert.
Normaler Weise wäre es auch nicht so das Problem für mich das zu bezahlen aber die Summe von 43 € fand ich dann doch etwas heftig.
Ich bin in einer 40er Zone 55 inner Orts gefahren, sie haben mir 10 km/h zu viel angekreidet und dann gleich 43 €??

Dann hab ich ein bisschen rumgeschaut ob das so okay ist, dann bin ich auf die HP vom Autoclub Österreich (http://www.oeamtc.at/netautor/pages/resshp/anwendg/1…) geraten und da stand
"Geschw. Überschr. bis 20 km/h im Ortsgebiet § 20 Abs 2 € 21 € 29 bis 36 ".
Okay, sie haben keinen einheitlichen Strafkatalog aber dennoch sollte es sich doch in diesem Rahmen bewegen, oder?

Ich würde jetzt gerne erfahren ob es sich überhaupt lohnt sich dabei zu beschweren.
Mfg ACE

als gelernte österreicherin
Servus, GuileACE,

Ich bin in einer 40er Zone 55 inner Orts gefahren, sie haben
mir 10 km/h zu viel angekreidet und dann gleich 43 €??

da waren sie glimpflich…normalerweise könnte eine überschreitung um mehr als 10% (wären 44km) eine anzeige bedeuten…unter 100€ ginge dann nichts

Okay, sie haben keinen einheitlichen Strafkatalog aber dennoch
sollte es sich doch in diesem Rahmen bewegen, oder?

zu den erlaubten 44km bewegen sich deine 55km schlicht um 11 km drüber. Und siehe oben…auch da bewegt sich deine überschreitung um mehr als 10%…sprich 100 euronen bei anzeige…ich finde, du kommst da relativ glimpflich weg:smile:
autofahrerisch gestresste grüsse , jenny

Ich würde jetzt gerne erfahren ob es sich überhaupt lohnt sich
dabei zu beschweren.

ich würde mal sagen, vergiss es…es könnte dir im endeffekt passieren, dass du , (selbst vom adac vertreten) in einen schlamassel reinkommst, den du nicht mehr überblicken kannst.
lass es…so wie wir ösis in bayern…buch es unter reisekosten *g*

Hi ACE,

Ich würde jetzt gerne erfahren ob es sich überhaupt lohnt sich dabei zu beschweren.

besser nicht. Vor 20 Jahren haben die Gendarmen mal einen Deutschen wegen Nachmaulens über Nacht ins Spritzenhaus gesperrt und ihn dort vergessen. Irgendwann beim nächsten Brand hat man seine verdorrten Knochen gefunden.

Gruß Ralf

Hallo!

Erstens mal vorweg: gesetzliche Toleranzen gibt es (entgegen der anderslautenden und weitverbreiteten Meinung) nicht, weder in Österreich noch in Deutschland. Wenn du in einer 40km/h Begrenzung 55km/h gefahren bist, dann sind das einmal grundsätzlich 15km/h zu schnell. Lastet dir die zuständige Behörde jetzt nur 10km/h an Übertretung an, dann ist das ein Entgegenkommen im Rahmen des Ermessens.

Der Strafrahmen bei einer Geschwindigkeitsübertretung geht bis 726,- Euro. Eine Organstrafverfügung oder Anonymverfügung mit 43,- ist nicht hoch. Übrigens gehören die österreichischen Verkehrsstrafen im europäischen Vergleich zu den niedrigsten überhaupt. Also persönlich habe ich überhaupt kein Verständnis für dein Jammern, zumal dir bekannt ist, dass eine Geschwindigkeitsübertretung nunmal nicht erlaubt ist, eine Strafsanktion nach sich zieht und du die Möglichkeit gehabt hast, die Geschwindigkeitsbeschränkung einzuhalten.

Aber jetzt mal das Juristische:
Du bist jedenfalls nicht verpflichtet, diese Organstraf- oder Anonymverfügung zu zahlen.Zahlst du das nicht, dann wird die Behörde ein Verwaltungsstrafverfahren einleiten, in dem du auch gehört wirst.

Hier kommt jetzt mein Hinweis: nach österreichischem Recht ist der Zulassungsbesitzer verpflichtet der Behörde darüber Auskunft zu geben, wer ein Kraftfahrzeug zu einem bestimmten Zeitpunkt gelenkt hat und zwar auch dann, wenn er sich selbst belasten würde. Wird diese Auskunft verweigert, dann ist dies ein eigener Verwaltungsstraftatbestand. Entgegen dem Abkommen zwischen Österreich und Deutschland vollstrecken die deutschen Behörden aber keine österreichischen Verwaltungsstrafen wegen Verletzung der Lenkerauskunftspflicht, weil, so die durchaus nachvollziehbare Ansicht Deutschlands, diese Bestimmung gegen den ordre public, nämlich den Grundsatz, sich als Beschuldigter nicht selbst belasten zu müssen, verstößt.

Daher geht folgendes: Man zahlt die Anonymverfügung nicht. Die Behörde leitet nun ein Verwaltungsstrafverfahren ein. Entweder sie erlässt zunächst im abgekürzten Verfahren eine sog. „Strafverfügung“. Gegen die müsste man einen Einspruch machen mit der Begründung, dass man das Fahrzeug nicht gelenkt hat (allgemein darf man ja als Beschuldigter lügen). Die Behörde wird dann eine Lenkerauskunft einholen, die man verweigert. Wenn die Behörde gleich ein ordentliches Verwaltungsstrafverfahren einleitet (also ohne Strafverfügung) wird sie gleich eine Lenkerauskunft einholen, die man verweigert.

Dies hat zur Konsequenz: gibt es keine Zeugen, die einem bei der Geschwindigkeitsübertretung gesehen haben (wie zB einen Gendarmen), dann kann die Geschwindigkeitsübertretung dem Lenker nicht nachgewiesen werden (um Motorradfahrer nämlich auch zu erwischen blitzen österreichische Radargeräte immer von hinten, nie von vorne) und dieses Verfahren wird eingestellt. Ein weiteres Verfahren wird aber eingeleitet werden und wahrscheinlich mit einem „Straferkenntnis“ enden (das ist ein Verwaltungsstrafbescheid), nämlich wegen Verletzung der Auskunftspflicht. Diese Straferkenntnis wird aber von deutschen Behörden aus oben genannten Gründen nicht vollstreckt! Mit diesem Trick kann man sich also elegant aus der Affäre ziehen, wobei so ein Straferkenntnis natürlich in Österreich (drei Jahre lang) vollstreckbar bleibt, was unangenehm sein kann, wenn einem dann an Ort und Stelle sein Auto gepfändet wird. Es macht daher nur Sinn, wenn man drei Jahre ab Rechtskraft des Straferkenntnisses nicht mehr nach Österreich fährt.

Um sich den Aufwand zu sparen, kann man natürlich auch einfach die 43,-Euro zahlen.

Gruß
Tom

Hallo!

Auch dir der Hinweis: 40km/h sind 40km/h und nicht 44km/h, auch dann wenn normalerweise faktisch 10% Toleranz gegeben werden, in manchen Bundesländern praktizierte größere Toleranzen sind eigentlich sowieso gesetzwidrig. Übrigens akzeptieren Gerichte (also wenn mal ein Unfall passieren sollte) völlig gesetzeskonform überhaupt keine Geschwindigkeitstoleranz.

Gruß
Tom

Hi!

Bist du dir da ganz sicher? Ich nicht. Es gibt nämlich sowas wie eine Messtoleranz.

Guckst du:http://www.oeamtc.at/netautor/pages/resshp/anwendg/1…

Grüße Dusan

Mathematischer Denkfehler
Hallo Dusan!

Natürlich gibt es eine Messtoleranz, weil Radargeräte nicht zu 100% genau messen können. Hier unterliegen aber sehr viele einem mathematischen Denkfehler:

Nehmen wir der Einfachheit halber mal folgendes an: wir haben eine 40km/h Begrenzung und messen mit einem Radargerät mit einer Ungenauigkeit von +/- 4km/h. Die Behörde gibt daher eine Messtoleranz von 4km/h.

Nehmen wir an man fährt korrekt 40km/h. Jetzt zeigt das Radargerät eine Geschwindigkeit zwischen 36km/h und 44km/h. Weil die Behörde jetzt 4 km/h Messtoleranz zugrundelegt, kann diesem Autofahrer nichts passieren.

Nehmen wir aber mal an, man fährt 44km/h. Wenn das Radargerät jetzt 40km/h oder 44km/h zeigt, dann passiert dem tatsächlich nichts. Es kann aber eben wegen der Schwankungsbreite auch passieren, dass das Gerät 48km/h anzeigt. Legt man jetzt die 4km/h Messtoleranz noch zu Grunde, dann ergibt dies genau eine Geschwindigkeit von 44km/h - und das ist exakt die tatsächliche Geschwindigkeit und das ist zu schnell. Dem nützt dann die Messtoleranz überhaupt nichts.

Daher beruht der Satz: ich habe x km/h Messtoleranz und kann daher x km/h schneller fahren als erlaubt auf einem mathematischen Denkfehler.

Tatsächlich geben Behörden aber zusätzlich oft noch eine Toleranz, was ab einem bestimmten Umfang eigentlich gegen das Gesetz verstößt, weil ein so breites Ermessen im Gesetz nicht vorgesehen ist. Trotzdem kann man sich als Rechtsunterworfener auf eine gesetzliche Toleranz nicht berufen (manche Richter, insb. Strafrichter, reagieren auf eine solche Rechtfertigung sehr unwirsch) nur auf die (technische) Messtoleranz, die einem aber, wie oben dargelegt, nicht immer etwas bringt.

Gruß
Tom

2 Like

Hallöchen, Tom:smile:

Daher beruht der Satz: ich habe x km/h Messtoleranz und kann
daher x km/h schneller fahren als erlaubt auf einem
mathematischen Denkfehler.

das ist sogar uns ösis klar…*lach*…deswegen stand in meinem posting ja auch dauernd der konjunktiv. Kurzum…messtoleranz hin oder her: mit der strafe kam er, m.E. gut weg…nix anderes wollte ich sagen.

Tatsächlich geben Behörden aber zusätzlich oft noch eine
Toleranz, was ab einem bestimmten Umfang eigentlich gegen das
Gesetz verstößt

das war ja nicht die frage…*lächel*…sondern ob sich der strassenkamerad ungerecht behandelt fühlt…und da war meine antwort:
NEIN, er sollte froh sein, damit durchgekommen zu sein.
Wenn wir das ganze radarmesstoleranzschwankungsbreitenmässig*
betrachten, hast du sowas von recht :smile:
liebe, (mess)tolerante grüsse aus ösiland, jenny

Du solltest dir über eines klar werden:

Fast nirgendwo auf der Welt ist zu schnell sein so günstig wie bei uns.

Leider musst du die Landesüblichen Tarife bezahlen.

Gruß Ivo

Vergessener Eingesperrter

besser nicht. Vor 20 Jahren haben die Gendarmen mal einen
Deutschen wegen Nachmaulens über Nacht ins Spritzenhaus
gesperrt und ihn dort vergessen. Irgendwann beim nächsten
Brand hat man seine verdorrten Knochen gefunden.

Du meinst nicht vielleicht jenen Vorfall im schönen Ländle Vorarlberg, wo ein Mann über eine Woche in einer Arrestzelle vergessen wurde? Der wurde nämlich (grad noch) lebend gefunden.

Livia

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Hurra, heissa hopsassa!
Hi Livia,

Du meinst nicht vielleicht jenen Vorfall im schönen Ländle Vorarlberg, wo ein Mann
über eine Woche in einer Arrestzelle vergessen wurde? Der wurde nämlich (grad noch)
lebend gefunden.

endlich die lang ersehnte Bestätigung, und das auch noch aus Wien! Aber Vorarlberg? Das gehört doch noch zum westlichen Kulturkreis.

Gruß Ralf

Hallo!

Da hat’s ja dann auch noch ein Verfahren gegeben. Der Fall ist eigentlich allgemein bekannt.

Gruß
Tom

Hallo, Tom!

Da hat’s ja dann auch noch ein Verfahren gegeben. Der Fall ist
eigentlich allgemein bekannt.

Allerdings! Der ging doch damals durch alle Zeitungen. Hmm, muss in den mittleren 80er Jahren gewesen sein, wenn ich mich recht erinnere.

Livia

Hallo Livia,

Hmm,
muss in den mittleren 80er Jahren gewesen sein, wenn ich mich
recht erinnere.

das war sogar noch früher, ich ging damals noch zur Schule.
Aber der Fall ist auch mir noch in lebhafter Erinnerung. 18 Tage ohne Wasser - dass der das überlebt hat!!!

Hanna

1979
Prost Neujahr an alle,

ich schwöre einen Eid drauf, daß das 1979 war. Ich erinnere mich gut daran: Ich las darüber in einer Zeitschrift, und die Tatsache, daß der Mann seinen Urin trank und die Lederbesätze seiner Jeans abnagte, hat mich als Achtjährige so geschockt, daß ich die ganze Zeit bei meinen Eltern im Zimmer schlief.

Das allerdings im Urlaub, und da ich mich an die Ferienwohnung und das ganze Drumherum erinnere, weiß ich noch das Jahr.

Gruß
mowei