Moin!
das Grundgesetz sagt dir aber was?
Ja. Dir auch?
ja
Und danach muss jede gleich
bestraft werden.Wovon träumst Du nachts?
Lege Dich doch mal mit einem Polizeibeamten privat auf der
Autobahn an und warte ab, was passiert…
was soll da passieren solange ich mich an die gesetze halten?
Das Leben ist eben nicht schwarz - weiss nach dem Gesetzestext zu führen, sondern bewegt sich weitestgehend in den Grauzonen. Und in diesen kann es passieren, dass man einen solchen Beamten trifft…
und selbst wenn der was will, dann lass ich das von einem
richter entscheiden. gibt ja eine gewaltenteilung in
deutschland
Was glaubst Du, wem der glaubt?
Ich weiß, dass unsere Generation sehr unkritisch und mit einem großen gottvertrauen durchs Leben stolpert.
Aber so läuft´s halt manchmal nicht…
Und wenn die Tat die Strafe zur Folge hat
muss man damit halt leben.
Da Du ja das „Grundgesetz“ kennst, empfehle ich eine
Weiterbildung in Sachen Instanzen.
Solange die letzte Instanz nicht ausgeschöpft ist, „muss“ ich
damit keineswegs „leben“.
Die Frage nach den Erfolgschancen ist eine andere, hierauf
ging ich ja bereits ein.
jawas, du bringst hier was durcheinander. die strafe mit der
man leben muss ist die, die man entweder annimmt oder gegen
die man keine rechtsmittel mehr einlegen will oder kann. dabei
ist es unerheblich, welche chance man haben könnte.
Ja, man muss dann mit dem Endergebnis leben. So wie Du es ausdrücktest, habe ich verstanden, dass man wie ein Schaf in sein Schicksal ergeben stillhalten und der Staatsgewalt huldigen müsse.
Und dem ist eben nicht so. Es gibt zahlreiche Rechtsmittel, Möglichkeiten der Hinterfragung von Beweisen u.s.w., welche ich v.a. im Bereich StVO nur empfehlen würde, auszunutzen. Sonst endet man halt arbeitslos „face down in the gutter with a cigarette for company and a needle for good times“, wenn man pech hat. Und nichts anderes möchte ich dem Fragesteller hier empfehlen: wehre Dich mit allen (legalen) Mitteln. Rechtzeitig und eisenhart.
Die Strafe werden nicht
ausgesprochen, um damit eine Existens zu vernichten, sondern
weil der Straftatbestand dies vorsieht.
Für den genannten „Straftatbestand“ ist, wie in den
allermeisten Fällen, ein sog. „Strafrahmen“ vorhanden.
Dieser wurde hier voll ausgeschöpft, was eben völlig
unangemessen ist. Kein Personenschaden, äußerst geringer
Sachschaden bei den Unfallgegnern und eine sehr hohe
Abhängigkeit von der Fahrerlaubnis gebieten hier eine
Geldstrafe und fertig.
Jeder vernünftige Mensch mit einem Funken Verständnis für das
Leben, wie es ausserhalb Siemens passiert, bestätigt Dir das.
Komisch, dass man darüber überhaupt diskutieren muss…
Bla! der strafrahmen wäre mit 2 jahren knast ausgeschöpft,
ohne freiheitsstrafe bewegt sich dieser straftatbestand doch
sehr weit unten.
No way. Knast gibt´s bei der Schwere des Vergehens nur bei Wiederholungstaten. Und vom Vorliegen einer solchen wissen wir hier nichts.
des weitern ist der 315c ein
gefährdungsstrafbestand und bedingt daher eben nur der
gefährdung. und allein dafür kann es eben bis zu 2 jahren in
den bau gehen. bei personenschäden und einem so vorsätzlich
falschen verhalten wäre es nicht bei einer geldstrafe
geblieben.
Der Gag ist der Vorsatz!
Hier gilt es einzuhaken!
Wer rast den vorsätzlich in den Gegenverkehr??G
die 10 monate sind übringens eine auflage zur
strafe und ich muss sagen, wer sich so im straßenverkehr
verhält, sollte auch dauerhaft nicht mehr dran teil nehmen.
Nur gut, dass Leute wie Du das meistens nicht zu entscheiden haben.
Ich möchte diese „Macht“ übrigens auch nicht, denn ich würde jeden Linksspurschleicher und Blind-Spurwechsler erst mal für 5 Jahre aus dem Verkehr ziehen, da ich diese Leute für wirklich gefährlich halte.
So ist eben alles relativ…
wer weiss ob er beim nächsten mal wieder soviel glück hat oder
ob dann eine person zu tote kommt.
Wer weiss…?
Wer weiss, ob er jetzt nicht noch besser aufpasst, als er es als Vielfahrer ohnehin schon tut.
Der Mann ist Familienvater. Davon marodieren eher wenige mit dem auto als Mordwaffe über Deutschlands Straßen.
Obwohl, wenn ich mir so manchen Radikalschleicher und Blind-Spurwechsler im Minivan ansehe…
…naja, lassen wir das.
Und mal ehrlich, 10 Monate bekommt man nicht für falsch Parken
und ohne vorherige Tatbestände.
Er schrieb, wofür er die 10 Monate „bekommen“ hat.
Es wurde wohl ein Exempel statuiert, normalerweise ist bei
solchen Unfällen, die rein auf einem Fahrfehler basieren und
nicht vorsätzlich z.B. im Überholverbot begangen wurden, eine
Geldstrafe von ein paar hundert Euro angemessen.
Diese unsinnige Führerschein-Emtzieherei generiert mit
Sicherheit keine Einsicht, sondern höchstens das Flüchten und
Ausschöpfen aller Rechtsmittel. Akzeptanz und Lerneffekte, was
ja eigentlich gewünscht sein sollte, hingegen erreicht man so
auf keinen Fall.klar ist der vorsätzlich, man kann nicht fahrlässig
autofahren.
Bitte?
Ich glaube, jetzt wird´s doof.
Beschäftige Dich einfach nochmal mit der Rechtslage im Allgemeinen, bevor Du so einen Unsinn in einem öffentlichen Forum erzählst. Merke: hier lesen auch andere mit…!
der vorgang des überholen war vorsätzlich und die
gefährdung wurde wenigstens billigende in kauf genommen, des
weitern besteht bei einem kfz immer eine grundgefährdung.
Du vermischst hier verschiedenstes.
Überholen kann, so wie es hier passiert ist, als fahrlässig angesehen werden. So einfach ist das.
Dann kommen wir zur Bewertung der Folgen. Hier die Exxistenz des Gegenverkehrs. Dass er hier nciht vorsätzlich „reingezogen“ ist, muss man bei einem psychisch gesunden menschen zunächst voraussetzen. Somit hat er, solange er nciht mit 150 unterwegs und die Stelle völlig übersichtlich war, eine ganz normale Fahrlässigkeit begangen.
und
du hast recht, entziehen würde da nicht reichen, da muss die
fahrerlaubnis dauerhaft weg. wer nicht in der lage ist ein
fahrzeug zu führen, fehler begeht und diese dann noch nicht
mal einsieht hat nichts im straßenverkehr zu suchen.
s.o.
Übringens sind gerade solche „Optionen“ der Grund, wieso
solche Leute dann nie wieder einen Führerschein bekommenDas wird wohl so schnell nicht passieren, ein Mensch mit einem
IQ oberhalb der Raumtemperatur wird wissen, welche der
Optionen sinnvoll sind und welche eben nicht.
Der Vollständigkeit halber wollte ich jedoch alles aufzählen.
Daran kannst Du Dich nun natürlich festbeissen und
fälschlicherweise behaupten, ich würde andere zum Fahren ohne
Führerschein ermutigen. Der Wahrheit entspricht das jedoch
nicht und wer lesen kann, müsste das sehen.
du hast aber nur diese option genannt und kein weitere
rechtwidrige, somit erkennt jeder, das sie für dich real
scheint
nein, ich fürchte, das erkennst hauptsächlich Du allein…
Ich fürchte, Du siehst mich als viel verdorbener, als ich es eigentlich bin…
und
in einem Rechtsstaat ist der Rechtsbruch weil man mit der
Strafe nicht einverstanden ist nie eine Option.
Schlau bemerkt. Wo liegt denn im vorliegenden Fall der
eindeutige, vosätzliche „Rechtsbruch“?
Ich fürchte, Du hast noch nicht ganz verstanden, worüber hier
diskutiert wird.
der liegt hier in 315c abs 1, 2b stgb und der richter plus
staatsanwalt sehen das auch so. selbst der anwalt reiht sich
ein und ich fürchte du hast nicht ansatzweise die ahnung,
worüber wir hier reden.
Oh mann…
M.
)