10 Monate Führerscheinentzug

Moin!

das Grundgesetz sagt dir aber was?

Ja. Dir auch?

ja

Und danach muss jede gleich
bestraft werden.

Wovon träumst Du nachts?
Lege Dich doch mal mit einem Polizeibeamten privat auf der
Autobahn an und warte ab, was passiert…

was soll da passieren solange ich mich an die gesetze halten?

Das Leben ist eben nicht schwarz - weiss nach dem Gesetzestext zu führen, sondern bewegt sich weitestgehend in den Grauzonen. Und in diesen kann es passieren, dass man einen solchen Beamten trifft…

und selbst wenn der was will, dann lass ich das von einem
richter entscheiden. gibt ja eine gewaltenteilung in
deutschland

Was glaubst Du, wem der glaubt?

Ich weiß, dass unsere Generation sehr unkritisch und mit einem großen gottvertrauen durchs Leben stolpert.
Aber so läuft´s halt manchmal nicht…

Und wenn die Tat die Strafe zur Folge hat
muss man damit halt leben.

Da Du ja das „Grundgesetz“ kennst, empfehle ich eine
Weiterbildung in Sachen Instanzen.
Solange die letzte Instanz nicht ausgeschöpft ist, „muss“ ich
damit keineswegs „leben“.
Die Frage nach den Erfolgschancen ist eine andere, hierauf
ging ich ja bereits ein.

jawas, du bringst hier was durcheinander. die strafe mit der
man leben muss ist die, die man entweder annimmt oder gegen
die man keine rechtsmittel mehr einlegen will oder kann. dabei
ist es unerheblich, welche chance man haben könnte.

Ja, man muss dann mit dem Endergebnis leben. So wie Du es ausdrücktest, habe ich verstanden, dass man wie ein Schaf in sein Schicksal ergeben stillhalten und der Staatsgewalt huldigen müsse.
Und dem ist eben nicht so. Es gibt zahlreiche Rechtsmittel, Möglichkeiten der Hinterfragung von Beweisen u.s.w., welche ich v.a. im Bereich StVO nur empfehlen würde, auszunutzen. Sonst endet man halt arbeitslos „face down in the gutter with a cigarette for company and a needle for good times“, wenn man pech hat. Und nichts anderes möchte ich dem Fragesteller hier empfehlen: wehre Dich mit allen (legalen) Mitteln. Rechtzeitig und eisenhart.

Die Strafe werden nicht
ausgesprochen, um damit eine Existens zu vernichten, sondern
weil der Straftatbestand dies vorsieht.

Für den genannten „Straftatbestand“ ist, wie in den
allermeisten Fällen, ein sog. „Strafrahmen“ vorhanden.
Dieser wurde hier voll ausgeschöpft, was eben völlig
unangemessen ist. Kein Personenschaden, äußerst geringer
Sachschaden bei den Unfallgegnern und eine sehr hohe
Abhängigkeit von der Fahrerlaubnis gebieten hier eine
Geldstrafe und fertig.
Jeder vernünftige Mensch mit einem Funken Verständnis für das
Leben, wie es ausserhalb Siemens passiert, bestätigt Dir das.
Komisch, dass man darüber überhaupt diskutieren muss…

Bla! der strafrahmen wäre mit 2 jahren knast ausgeschöpft,
ohne freiheitsstrafe bewegt sich dieser straftatbestand doch
sehr weit unten.

No way. Knast gibt´s bei der Schwere des Vergehens nur bei Wiederholungstaten. Und vom Vorliegen einer solchen wissen wir hier nichts.

des weitern ist der 315c ein
gefährdungsstrafbestand und bedingt daher eben nur der
gefährdung. und allein dafür kann es eben bis zu 2 jahren in
den bau gehen. bei personenschäden und einem so vorsätzlich
falschen verhalten wäre es nicht bei einer geldstrafe
geblieben.

Der Gag ist der Vorsatz!
Hier gilt es einzuhaken!
Wer rast den vorsätzlich in den Gegenverkehr??G

die 10 monate sind übringens eine auflage zur
strafe und ich muss sagen, wer sich so im straßenverkehr
verhält, sollte auch dauerhaft nicht mehr dran teil nehmen.

Nur gut, dass Leute wie Du das meistens nicht zu entscheiden haben.
Ich möchte diese „Macht“ übrigens auch nicht, denn ich würde jeden Linksspurschleicher und Blind-Spurwechsler erst mal für 5 Jahre aus dem Verkehr ziehen, da ich diese Leute für wirklich gefährlich halte.
So ist eben alles relativ…

wer weiss ob er beim nächsten mal wieder soviel glück hat oder
ob dann eine person zu tote kommt.

Wer weiss…?

Wer weiss, ob er jetzt nicht noch besser aufpasst, als er es als Vielfahrer ohnehin schon tut.
Der Mann ist Familienvater. Davon marodieren eher wenige mit dem auto als Mordwaffe über Deutschlands Straßen.
Obwohl, wenn ich mir so manchen Radikalschleicher und Blind-Spurwechsler im Minivan ansehe…

…naja, lassen wir das.

Und mal ehrlich, 10 Monate bekommt man nicht für falsch Parken
und ohne vorherige Tatbestände.

Er schrieb, wofür er die 10 Monate „bekommen“ hat.
Es wurde wohl ein Exempel statuiert, normalerweise ist bei
solchen Unfällen, die rein auf einem Fahrfehler basieren und
nicht vorsätzlich z.B. im Überholverbot begangen wurden, eine
Geldstrafe von ein paar hundert Euro angemessen.
Diese unsinnige Führerschein-Emtzieherei generiert mit
Sicherheit keine Einsicht, sondern höchstens das Flüchten und
Ausschöpfen aller Rechtsmittel. Akzeptanz und Lerneffekte, was
ja eigentlich gewünscht sein sollte, hingegen erreicht man so
auf keinen Fall.

klar ist der vorsätzlich, man kann nicht fahrlässig
autofahren.

Bitte?
Ich glaube, jetzt wird´s doof.

Beschäftige Dich einfach nochmal mit der Rechtslage im Allgemeinen, bevor Du so einen Unsinn in einem öffentlichen Forum erzählst. Merke: hier lesen auch andere mit…!

der vorgang des überholen war vorsätzlich und die
gefährdung wurde wenigstens billigende in kauf genommen, des
weitern besteht bei einem kfz immer eine grundgefährdung.

Du vermischst hier verschiedenstes.

Überholen kann, so wie es hier passiert ist, als fahrlässig angesehen werden. So einfach ist das.
Dann kommen wir zur Bewertung der Folgen. Hier die Exxistenz des Gegenverkehrs. Dass er hier nciht vorsätzlich „reingezogen“ ist, muss man bei einem psychisch gesunden menschen zunächst voraussetzen. Somit hat er, solange er nciht mit 150 unterwegs und die Stelle völlig übersichtlich war, eine ganz normale Fahrlässigkeit begangen.

und
du hast recht, entziehen würde da nicht reichen, da muss die
fahrerlaubnis dauerhaft weg. wer nicht in der lage ist ein
fahrzeug zu führen, fehler begeht und diese dann noch nicht
mal einsieht hat nichts im straßenverkehr zu suchen.

s.o.

Übringens sind gerade solche „Optionen“ der Grund, wieso
solche Leute dann nie wieder einen Führerschein bekommen

Das wird wohl so schnell nicht passieren, ein Mensch mit einem
IQ oberhalb der Raumtemperatur wird wissen, welche der
Optionen sinnvoll sind und welche eben nicht.
Der Vollständigkeit halber wollte ich jedoch alles aufzählen.
Daran kannst Du Dich nun natürlich festbeissen und
fälschlicherweise behaupten, ich würde andere zum Fahren ohne
Führerschein ermutigen. Der Wahrheit entspricht das jedoch
nicht und wer lesen kann, müsste das sehen.

du hast aber nur diese option genannt und kein weitere
rechtwidrige, somit erkennt jeder, das sie für dich real
scheint

nein, ich fürchte, das erkennst hauptsächlich Du allein…

Ich fürchte, Du siehst mich als viel verdorbener, als ich es eigentlich bin…

und
in einem Rechtsstaat ist der Rechtsbruch weil man mit der
Strafe nicht einverstanden ist nie eine Option.

Schlau bemerkt. Wo liegt denn im vorliegenden Fall der
eindeutige, vosätzliche „Rechtsbruch“?
Ich fürchte, Du hast noch nicht ganz verstanden, worüber hier
diskutiert wird.

der liegt hier in 315c abs 1, 2b stgb und der richter plus
staatsanwalt sehen das auch so. selbst der anwalt reiht sich
ein und ich fürchte du hast nicht ansatzweise die ahnung,
worüber wir hier reden.

Oh mann…

M.

Moin,

was soll da passieren solange ich mich an die gesetze halten?

Das Leben ist eben nicht schwarz - weiss nach dem Gesetzestext
zu führen, sondern bewegt sich weitestgehend in den Grauzonen.
Und in diesen kann es passieren, dass man einen solchen
Beamten trifft…

oder man wird von einem „schnellfahrer“ mit 200km/h dabei überfahren, sachen gibts…

und selbst wenn der was will, dann lass ich das von einem
richter entscheiden. gibt ja eine gewaltenteilung in
deutschland

Was glaubst Du, wem der glaubt?

im zweifel dem polizisten, wobei „solche“ von dir genannen leute sehr schnell auffällig werden, freund von mir ist der zuständige für dizi verfahren bei der polizei.

Ich weiß, dass unsere Generation sehr unkritisch und mit einem
großen gottvertrauen durchs Leben stolpert.
Aber so läuft´s halt manchmal nicht…

aber meistens gehts gut, leben ist halt kein ponyhof

Ja, man muss dann mit … Bereich StVO . Rechtzeitig
und eisenhart.

du hast schon irgendwie verpasst, das wir beim stgb und schon lange nicht mehr bei der stvo sind?

No way. Knast gibt´s bei der Schwere des Vergehens nur bei
Wiederholungstaten. Und vom Vorliegen einer solchen wissen wir
hier nichts.

oder bei vorstrafe, auffälligkeiten usw… daher wurde danach auch gefragt

Der Gag ist der Vorsatz!
Hier gilt es einzuhaken!
Wer rast den vorsätzlich in den Gegenverkehr??G

dritte art des vorsatz, das billigend in kauf nehmen, hat er damit sicher, wenn er an einer stelle überholt, wo die gefahr besteht, das er was übersehen kann

Nur gut, dass Leute wie Du das meistens nicht zu entscheiden
haben.
Ich möchte diese „Macht“ übrigens auch nicht, denn ich würde
jeden Linksspurschleicher und Blind-Spurwechsler erst mal für
5 Jahre aus dem Verkehr ziehen, da ich diese Leute für
wirklich gefährlich halte.
So ist eben alles relativ…

so schwer ist das entscheiden doch nicht. gucken wir mal in den sachverhalt. (kann das gern ausführen, aber gefallen wird dir das nicht :stuck_out_tongue:)

wer weiss ob er beim nächsten mal wieder soviel glück hat oder
ob dann eine person zu tote kommt.

wer 80000km im jahr fährt und solche ausfallerscheinungen zeigt ist eine sehr große gefahrenquelle

Wer weiss, ob er jetzt nicht noch besser aufpasst, als er es
als Vielfahrer ohnehin schon tut.
Der Mann ist Familienvater. Davon marodieren eher wenige mit
dem auto als Mordwaffe über Deutschlands Straßen.
Obwohl, wenn ich mir so manchen Radikalschleicher und
Blind-Spurwechsler im Minivan ansehe…

das weiss niemand und deswegen ist es eher so, das er bei einer geringen strafe schlimmer fährt, weil er damit ja problemlos durchkommt. er braucht den führerschein ja und deswegen darf man ihm den nicht wegnehmen.

Bitte?
Ich glaube, jetzt wird´s doof.

Beschäftige Dich einfach nochmal mit der Rechtslage im
Allgemeinen, bevor Du so einen Unsinn in einem öffentlichen
Forum erzählst. Merke: hier lesen auch andere mit…!

ok, fragen wir anders rum, was weisst du über die vorsatztheorien im strafrecht und im bezug auf den 315c?

Überholen kann, so wie es hier passiert ist, als fahrlässig
angesehen werden. So einfach ist das.

nein kann es nicht und selbst wenn, reicht bei dem 315c nach hm die fahrlässigkeit.

Dann kommen wir zur Bewertung der Folgen. Hier die Exxistenz
des Gegenverkehrs. Dass er hier nciht vorsätzlich
„reingezogen“ ist, muss man bei einem psychisch gesunden
menschen zunächst voraussetzen. Somit hat er, solange er nciht
mit 150 unterwegs und die Stelle völlig übersichtlich war,
eine ganz normale Fahrlässigkeit begangen.

das ist die frage, und vorallem bei dieser art der sorgfallspflicht verletzung, wie weit war sie fahrlässig? und selbst wenn, fahrlässigkeit reicht beim 315c

du hast aber nur diese option genannt und kein weitere
rechtwidrige, somit erkennt jeder, das sie für dich real
scheint

nein, ich fürchte, das erkennst hauptsächlich Du allein…

und viele andern auch, sonst würden sich nicht so viel dagegen wehren

Ich fürchte, Du siehst mich als viel verdorbener, als ich es
eigentlich bin…

ich fürchte eher, das du nie ein lehrbuch in der hand hattest zum thema jura

der liegt hier in 315c abs 1, 2b stgb und der richter plus
staatsanwalt sehen das auch so. selbst der anwalt reiht sich
ein und ich fürchte du hast nicht ansatzweise die ahnung,
worüber wir hier reden.

Oh mann…

genau, alle böse, selbst der sachverhalt…

gruß

Moin

ich fahr ähnlich viel

wieviel?

rund 70k, denke die 10k machen den bock nicht mehr fett

Weshalb? Wenn alle die Regeln einhalten, sind auch hohe
Geschw. leicht möglich.

ein reifen kann platzen, ein tier in die scheibe fliegen, was auf die bahn gewirbelt werden

Weshalb tun sie das?
Weshalb fahren sie dann nicht vorsichtiger und nutzen den
Rückspiegel intensiv? Rechtsfahrgebot, erhöhte Aufmerksamkeit
beim Spurwechsel, Richtgeschw. Alles das sind regeln, bei
deren Einhaltung die Sache stark entschärft werden kann. Fährt
man natürlich 100 und zieht ohne Blinker und Spiegel einfach
rüber, wird´s evtl. eng.

weil die leute mit 200 viel zu gern nötigen, zu dicht auffahren, sich überschätzen… usw. ich sehs täglich, das selbst bei dichten verkehr bei dem man maximal 1km wieder schnell fahren kann, leute drängeln wie die großen.

Oft ist es so, ja. Leider.
Den unfall baut in den allerwenigsten Fällen der Raser allein.
Wenn überhaupt ein wirklich schnelles Fahrzeug an
Autobahnunfällen beteiligt ist, wurde es wohl vorher
ausgebremst.
Meistens sind es eben zwei „Deppen“, die schuld an einem
unfall sind. Den bösen Raser pauschal zu veruteilen passt aber
selbstverständlich besser in das deutsche Neiderklischee.

klar, wobei der raser kausal für den unfall ist, wenn man max 130 fahren darf ist es nicht möglich, das man einen viel (+100 km/h) schnelleren auto vor das atuo zieht.

Mein Tip: lernt fahren, dann passiert auch nichts. Auch nicht
bei 200

es kann immer was passieren. ein augenblick unaufmerksamkeit reicht und der wird immer wahrscheinlicher, um so mehr man am stück fährt. und selbst wenn, wenn dir bei 200 der reifen platzt wars das, egal wie gut du vorher gefahren bist. und „fahren können“ ist relativ, sonst wären nicht in den schweren autounfällen soviel raser verwickelt.

1 „Gefällt mir“

schau mal hier:

http://www.berlin.de/lb/lkbgg/gewalt_und_kriminalita…

Gute Besserung

Uli

tach auch!

ich fahr ähnlich viel

wieviel?

rund 70k, denke die 10k machen den bock nicht mehr fett

machst Du noch irgendetwas zwischen den Fahrten…?

Weshalb? Wenn alle die Regeln einhalten, sind auch hohe
Geschw. leicht möglich.

ein reifen kann platzen, ein tier in die scheibe fliegen, was
auf die bahn gewirbelt werden

Die Welt kann untergehen, ein Meteorit kann auf einen fallen…
Ich hatte bislang 2 reifenplatzer auf der Autobahn. Einer bei 24, einer bei 180. Beide vorne. Kein Problem
Ein Tier >2cm flog mir bislang noch nicht in die Scheibe. Dreck auf der Bahn war bislang kein Problem.

Der Hirschbock allerdings wäre auch schon bei 50 Km/h eines. Ein massives…
Da kommt man dann nicht „raus“.
Mit 150 wäre ich allerdings schon vorbei gewesen, bevor er auf die Straße tritt… :wink:

Weshalb tun sie das?
Weshalb fahren sie dann nicht vorsichtiger und nutzen den
Rückspiegel intensiv? Rechtsfahrgebot, erhöhte Aufmerksamkeit
beim Spurwechsel, Richtgeschw. Alles das sind regeln, bei
deren Einhaltung die Sache stark entschärft werden kann. Fährt
man natürlich 100 und zieht ohne Blinker und Spiegel einfach
rüber, wird´s evtl. eng.

weil die leute mit 200 viel zu gern nötigen, zu dicht
auffahren, sich überschätzen… usw.

Das denkst Du gibt einem also das Recht, andere durch einen gefährlichen Spurwechsel zu nötigen?

ich sehs täglich, das
selbst bei dichten verkehr bei dem man maximal 1km wieder
schnell fahren kann, leute drängeln wie die großen.

Ich auch. Und?

Oft ist es so, ja. Leider.
Den unfall baut in den allerwenigsten Fällen der Raser allein.
Wenn überhaupt ein wirklich schnelles Fahrzeug an
Autobahnunfällen beteiligt ist, wurde es wohl vorher
ausgebremst.
Meistens sind es eben zwei „Deppen“, die schuld an einem
unfall sind. Den bösen Raser pauschal zu veruteilen passt aber
selbstverständlich besser in das deutsche Neiderklischee.

klar, wobei der raser kausal für den unfall ist, wenn man max
130 fahren darf ist es nicht möglich, das man einen viel (+100
km/h) schnelleren auto vor das atuo zieht.

Diese Begründung ist derart dumm, dass ich sie nicht weiter kommentieren möchte.

Mein Tip: lernt fahren, dann passiert auch nichts. Auch nicht
bei 200

es kann immer was passieren. ein augenblick unaufmerksamkeit
reicht und der wird immer wahrscheinlicher, um so mehr man am
stück fährt. und selbst wenn, wenn dir bei 200 der reifen
platzt wars das, egal wie gut du vorher gefahren bist.

s.o.

und
„fahren können“ ist relativ, sonst wären nicht in den schweren
autounfällen soviel raser verwickelt.

Es sind bei den meisten schweren Unfällen auf der Autobahn kaum Raser, wie Du sie definierst, verwickelt.
Eher LKW, Trailer, unaufmerksame Telefonierer oder es sind technische Defekte an überladenen Urlauberautos die Ursache.

Gruß,
M.

Tach!

was soll da passieren solange ich mich an die gesetze halten?

Das Leben ist eben nicht schwarz - weiss nach dem Gesetzestext
zu führen, sondern bewegt sich weitestgehend in den Grauzonen.
Und in diesen kann es passieren, dass man einen solchen
Beamten trifft…

oder man wird von einem „schnellfahrer“ mit 200km/h dabei
überfahren, sachen gibts…

Vielleicht ist der ja auch Beamter…?

und selbst wenn der was will, dann lass ich das von einem
richter entscheiden. gibt ja eine gewaltenteilung in
deutschland

Was glaubst Du, wem der glaubt?

im zweifel dem polizisten, wobei „solche“ von dir genannen
leute sehr schnell auffällig werden, freund von mir ist der
zuständige für dizi verfahren bei der polizei.

Ab einer gewissen Ranghöhe kann man sich in Bayern alles erlauben. Das durfte ich live erleben.

Ich weiß, dass unsere Generation sehr unkritisch und mit einem
großen gottvertrauen durchs Leben stolpert.
Aber so läuft´s halt manchmal nicht…

aber meistens gehts gut, leben ist halt kein ponyhof

So ist es.

Ja, man muss dann mit … Bereich StVO . Rechtzeitig
und eisenhart.

du hast schon irgendwie verpasst, das wir beim stgb und schon
lange nicht mehr bei der stvo sind?

No way. Knast gibt´s bei der Schwere des Vergehens nur bei
Wiederholungstaten. Und vom Vorliegen einer solchen wissen wir
hier nichts.

oder bei vorstrafe, auffälligkeiten usw… daher wurde danach
auch gefragt

…und wir wissen nichts davon.

Der Gag ist der Vorsatz!
Hier gilt es einzuhaken!
Wer rast den vorsätzlich in den Gegenverkehr??G

dritte art des vorsatz, das billigend in kauf nehmen, hat er
damit sicher, wenn er an einer stelle überholt, wo die gefahr
besteht, das er was übersehen kann

Keineswegs, denn er kann nichts „billigend in Kauf nehmen“, wovon er nichts weiß.

Nur gut, dass Leute wie Du das meistens nicht zu entscheiden
haben.
Ich möchte diese „Macht“ übrigens auch nicht, denn ich würde
jeden Linksspurschleicher und Blind-Spurwechsler erst mal für
5 Jahre aus dem Verkehr ziehen, da ich diese Leute für
wirklich gefährlich halte.
So ist eben alles relativ…

so schwer ist das entscheiden doch nicht. gucken wir mal in
den sachverhalt. (kann das gern ausführen, aber gefallen wird
dir das nicht :stuck_out_tongue:)

Bitte, ich bin ganz Auge…

wer weiss ob er beim nächsten mal wieder soviel glück hat oder
ob dann eine person zu tote kommt.

wer 80000km im jahr fährt und solche ausfallerscheinungen
zeigt ist eine sehr große gefahrenquelle

Wer so etwas pauschal behauptet ohne die Person gesehen und erlebt zu haben, ist ein oberflächlicher Spinner.

Wer weiss, ob er jetzt nicht noch besser aufpasst, als er es
als Vielfahrer ohnehin schon tut.
Der Mann ist Familienvater. Davon marodieren eher wenige mit
dem auto als Mordwaffe über Deutschlands Straßen.
Obwohl, wenn ich mir so manchen Radikalschleicher und
Blind-Spurwechsler im Minivan ansehe…

das weiss niemand und deswegen ist es eher so, das er bei
einer geringen strafe schlimmer fährt, weil er damit ja
problemlos durchkommt.

Wer sagt das?
Möglicherweise hat ihm der Unfall als Warnschuss völlig ausgreicht.

er braucht den führerschein ja und
deswegen darf man ihm den nicht wegnehmen.

Nein, wegen eines solchen Fehlers darf man das wirklich nicht.
Es ist schlichtweg der falsche Weg.

Bitte?
Ich glaube, jetzt wird´s doof.

Beschäftige Dich einfach nochmal mit der Rechtslage im
Allgemeinen, bevor Du so einen Unsinn in einem öffentlichen
Forum erzählst. Merke: hier lesen auch andere mit…!

ok, fragen wir anders rum, was weisst du über die
vorsatztheorien im strafrecht und im bezug auf den 315c?

So herum läuft das nicht.
Du hast eine Behaupotung aufgestellt, also belege sie oder ziehe sie zurück.

Überholen kann, so wie es hier passiert ist, als fahrlässig
angesehen werden. So einfach ist das.

nein kann es nicht und selbst wenn, reicht bei dem 315c nach
hm die fahrlässigkeit.

…und würde ein Bußgeld rechtfertigen.
Was hast Du nur immer mit dem 315c?
Die große frage hier ist doch, ob man sich überhaupt im StGB bewegen muss, oder ob es sich hier nicht um eine OWI handeln kann.
Man hat hier einfach zu scharf geschossen.

Dann kommen wir zur Bewertung der Folgen. Hier die Exxistenz
des Gegenverkehrs. Dass er hier nciht vorsätzlich
„reingezogen“ ist, muss man bei einem psychisch gesunden
menschen zunächst voraussetzen. Somit hat er, solange er nciht
mit 150 unterwegs und die Stelle völlig übersichtlich war,
eine ganz normale Fahrlässigkeit begangen.

das ist die frage, und vorallem bei dieser art der
sorgfallspflicht verletzung, wie weit war sie fahrlässig? und
selbst wenn, fahrlässigkeit reicht beim 315c

s.o.

du hast aber nur diese option genannt und kein weitere
rechtwidrige, somit erkennt jeder, das sie für dich real
scheint

nein, ich fürchte, das erkennst hauptsächlich Du allein…

und viele andern auch, sonst würden sich nicht so viel dagegen
wehren

Wo?
Ich lese nur zwei.

Ich fürchte, Du siehst mich als viel verdorbener, als ich es
eigentlich bin…

ich fürchte eher, das du nie ein lehrbuch in der hand hattest
zum thema jura

Ich wiederum fürchte, da liegst Du falsch.

der liegt hier in 315c abs 1, 2b stgb und der richter plus
staatsanwalt sehen das auch so. selbst der anwalt reiht sich
ein und ich fürchte du hast nicht ansatzweise die ahnung,
worüber wir hier reden.

Oh mann…

genau, alle böse, selbst der sachverhalt…

ja, offenbar.

M.

das bringt mit dir hier einfach nichts. ohne vorkenntnisse wirst du nicht verstehen, worauf es hier hinausgeht

  1. Vorsatz nachlesen
  2. Unterschied Ordnungswidrigkeit, Vergehen und Verbrechen lernen
  3. Grundlagen des Strafrechts nacharbeiten

dann gucken wir weiter und ansonsten, den Link mit dem Anti Aggressionstraining beachten

3 „Gefällt mir“