Moin!
das Grundgesetz sagt dir aber was?
Ja. Dir auch?
ja
Und danach muss jede gleich
bestraft werden.
Wovon träumst Du nachts?
Lege Dich doch mal mit einem Polizeibeamten privat auf der
Autobahn an und warte ab, was passiert…
was soll da passieren solange ich mich an die gesetze halten? und selbst wenn der was will, dann lass ich das von einem richter entscheiden. gibt ja eine gewaltenteilung in deutschland
Und wenn die Tat die Strafe zur Folge hat
muss man damit halt leben.
Da Du ja das „Grundgesetz“ kennst, empfehle ich eine
Weiterbildung in Sachen Instanzen.
Solange die letzte Instanz nicht ausgeschöpft ist, „muss“ ich
damit keineswegs „leben“.
Die Frage nach den Erfolgschancen ist eine andere, hierauf
ging ich ja bereits ein.
jawas, du bringst hier was durcheinander. die strafe mit der man leben muss ist die, die man entweder annimmt oder gegen die man keine rechtsmittel mehr einlegen will oder kann. dabei ist es unerheblich, welche chance man haben könnte.
Die Strafe werden nicht
ausgesprochen, um damit eine Existens zu vernichten, sondern
weil der Straftatbestand dies vorsieht.
Für den genannten „Straftatbestand“ ist, wie in den
allermeisten Fällen, ein sog. „Strafrahmen“ vorhanden.
Dieser wurde hier voll ausgeschöpft, was eben völlig
unangemessen ist. Kein Personenschaden, äußerst geringer
Sachschaden bei den Unfallgegnern und eine sehr hohe
Abhängigkeit von der Fahrerlaubnis gebieten hier eine
Geldstrafe und fertig.
Jeder vernünftige Mensch mit einem Funken Verständnis für das
Leben, wie es ausserhalb Siemens passiert, bestätigt Dir das.
Komisch, dass man darüber überhaupt diskutieren muss…
Bla! der strafrahmen wäre mit 2 jahren knast ausgeschöpft, ohne freiheitsstrafe bewegt sich dieser straftatbestand doch sehr weit unten. des weitern ist der 315c ein gefährdungsstrafbestand und bedingt daher eben nur der gefährdung. und allein dafür kann es eben bis zu 2 jahren in den bau gehen. bei personenschäden und einem so vorsätzlich falschen verhalten wäre es nicht bei einer geldstrafe geblieben. die 10 monate sind übringens eine auflage zur strafe und ich muss sagen, wer sich so im straßenverkehr verhält, sollte auch dauerhaft nicht mehr dran teil nehmen. wer weiss ob er beim nächsten mal wieder soviel glück hat oder ob dann eine person zu tote kommt.
Und mal ehrlich, 10 Monate bekommt man nicht für falsch Parken
und ohne vorherige Tatbestände.
Er schrieb, wofür er die 10 Monate „bekommen“ hat.
Es wurde wohl ein Exempel statuiert, normalerweise ist bei
solchen Unfällen, die rein auf einem Fahrfehler basieren und
nicht vorsätzlich z.B. im Überholverbot begangen wurden, eine
Geldstrafe von ein paar hundert Euro angemessen.
Diese unsinnige Führerschein-Emtzieherei generiert mit
Sicherheit keine Einsicht, sondern höchstens das Flüchten und
Ausschöpfen aller Rechtsmittel. Akzeptanz und Lerneffekte, was
ja eigentlich gewünscht sein sollte, hingegen erreicht man so
auf keinen Fall.
klar ist der vorsätzlich, man kann nicht fahrlässig autofahren. der vorgang des überholen war vorsätzlich und die gefährdung wurde wenigstens billigende in kauf genommen, des weitern besteht bei einem kfz immer eine grundgefährdung. und du hast recht, entziehen würde da nicht reichen, da muss die fahrerlaubnis dauerhaft weg. wer nicht in der lage ist ein fahrzeug zu führen, fehler begeht und diese dann noch nicht mal einsieht hat nichts im straßenverkehr zu suchen.
Übringens sind gerade solche „Optionen“ der Grund, wieso
solche Leute dann nie wieder einen Führerschein bekommen
Das wird wohl so schnell nicht passieren, ein Mensch mit einem
IQ oberhalb der Raumtemperatur wird wissen, welche der
Optionen sinnvoll sind und welche eben nicht.
Der Vollständigkeit halber wollte ich jedoch alles aufzählen.
Daran kannst Du Dich nun natürlich festbeissen und
fälschlicherweise behaupten, ich würde andere zum Fahren ohne
Führerschein ermutigen. Der Wahrheit entspricht das jedoch
nicht und wer lesen kann, müsste das sehen.
du hast aber nur diese option genannt und kein weitere rechtwidrige, somit erkennt jeder, das sie für dich real scheint
und
in einem Rechtsstaat ist der Rechtsbruch weil man mit der
Strafe nicht einverstanden ist nie eine Option.
Schlau bemerkt. Wo liegt denn im vorliegenden Fall der
eindeutige, vosätzliche „Rechtsbruch“?
Ich fürchte, Du hast noch nicht ganz verstanden, worüber hier
diskutiert wird.
der liegt hier in 315c abs 1, 2b stgb und der richter plus staatsanwalt sehen das auch so. selbst der anwalt reiht sich ein und ich fürchte du hast nicht ansatzweise die ahnung, worüber wir hier reden.
gruß