10 Monate Führerscheinentzug

Hallo,

Mister x ( Aussendienstmitarbeiter, fährt jährlich 80.000km) verursacht einen Verkejrsunfall.Er hatte ausser Orts einen LKW überholt und den Gegenverkehr übersehen.Um das schlimmste( frontalzusammenstoss) zu verhindern, ist er seitlich in den LKW gefahren und hatte das entgegenkommende Fahrzeu nur am Spiegel und leicht seitlich gestriffen.Verletzt wurde glücklicherweise niemand, der LKW Fahrer ist geflüchtet. Der Unfall kam aus einem Fahrfehler heraus zustande, es war weder Raserei noch Alkohol oder ähnliches im Spiel.Es war einfach ein Blackout. Überholverbot war nicht, jedoch war die Stelle unübersichtlich. Nun kam der Strafbefehl, 10 Monate FS Entzug sowie eine saftige Geldstrafe. Herr x ist Alleinverdiener, verheiratet, hat zwei Kinder und ein Haus zu bezahlen, d.h. dieses Urteil ist existenzvernichtend.Ohne etwas schön reden zu wollen, aber die Strafe ist auch lt Anwalt sehr überhöht, allerdings macht auch dieser wenig Hoffnung.
Kann jemand etwas dazu sagen?

Hi,
was willst du hören? Das dein Anwalt Unrecht hat? Oder das du keine Strafe zu erwarten hast, wenn du einen Unfall verschuldest?
Normalerweise sollte man davon ausgehen, das gerade die Leute die 80000km im Jahr fahren und auf ihr Auto angewiesen sind, besonderer Sorgfalt an den Tag legen. Dem war hier wohl nich und jetzt heißt es 10 Monate laufen. Gab es den schon vorher Auffälligkeiten?
Gruß

Moin!

Was Groby hier schreibt, hört man ja leider häufig von Menschen im Staatsdienst oder ähnlichen Arbeitsverhältnissen.
Wer weiß, wie Geld verdient wird, wird sich einer solch manierierten Ansicht kaum anschliessen.
Der Fall kann jedem, der ab und an Auto fährt und nicht den ganzen Tag für 300 Km Zeit hat, passieren.
Eine kleine Unaufmerksamkeit reicht da schon.
Die gute Reaktion von X hat Leben gerettet.

X hat nun mehrere Möglichkeiten:

  • das Urteil akzeptieren und Ausweichlösungen suchen. Das kann entweder „trotzdem fahren und gut aufpassen“ sein oder man sucht sich, was wohl eher Sinn macht, einen Chauffeur. Das kann eine studentische Aushilfe sein, mal kann die Frau einspringen, mal vielleicht Eltern und Schwiegereltern. Hier gilt es, gegen den staatlichen Schwachsinn zusammen zu halten. Ein Freund, der Urlaub hat, springt vielleicht mal 2 Tage ein. Dann noch den gesamten Jahresurlaub in die Zeit legen, evtl. 2 Monate innendienst / Akquise für ein eingeschränktes gehalt mit dem AG vereinbaren. Die Termine perfekt planen und die Tage, die man draussen chauffiert wird, effizient ausnutzen. Da ist meistens noch einiges drin beim durchschnittlichen AD, ich weiß das… :wink:

  • das Urteil anfechten / Berufung einlegen: das kann relativ lange dauern. Bis dann erneut verhandelt wird, ist die Strafe möglicherweise schon fast um. zudem bleibt das Restrisiko, dass die Strafe weiter verschärft wird.

  • aufgeben, den Job verlieren, und als Arbeitsloser den arroganten Leuten, die dieses unsinnige Urteil verbrochen haben sowie den ewigen besserwissern in Zukunft auf der Tasche liegen.

P.S.: war das in Bayern?
Hier haben wir ein paar entsprechend schwachsinnige Staatsanwälte, die sich in solche Lappalien verbeissen, um in der CSU nach oben zu kommen. Wenn man dann mal den Wiesheu vom Haken lässt, fällt´s nicht so auf…

Gruß,
M.

Expertenrat ??
Hallo,

X hat nun mehrere Möglichkeiten:

  • das Urteil akzeptieren und Ausweichlösungen suchen. Das kann
    entweder „trotzdem fahren und gut aufpassen“ sein …

Was ist denn das bitte schön für ein Rat? Gleich nochmal zur Straftat anstiften?

Hier gilt es, gegen den staatlichen Schwachsinn zusammen zu halten.

  • aufgeben, den Job verlieren, und als Arbeitsloser den
    arroganten Leuten, die dieses unsinnige Urteil verbrochen
    haben sowie den ewigen besserwissern in Zukunft auf der Tasche
    liegen.

P.S.: war das in Bayern?
Hier haben wir ein paar entsprechend schwachsinnige
Staatsanwälte, die sich in solche Lappalien verbeissen, um in
der CSU nach oben zu kommen.

Also Experte kannst du ja wohl offensichtlich nicht sein!
Ich bin zwar auch kein Experte, aber ich lerne gerne dazu und deine Antwort war wohl eher ein Griff ins Klo.

unverständliche Grüße
Jasmin

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Es war einfach ein Blackout.

Der Fahrer scheint gemeingefährlich zu sein!

d.h. dieses Urteil ist existenzvernichtend.

Der nächste Blackout kann noch schlimmere Folgen haben.

Gruß
Uli

Hallo,
der Groby ist selbstständig und braucht sein Auto gerade deswegen. Er ist sich aber klar geworden, das es nichts bringt, sein Leben und seine Existens aufs Spiel zu setzen, um Termine einzuhalten, die man nicht einhalten kann. Ein Anruf beim Kunden mit dem : Sorry ich steh im Stau wird meistens verstanden und mal ehrlich, wenn man weiss wie wichtig was ist, weiss man das auch schon vorher und muss das halt mit einplanen.

Zur Rechtlichen Aussage deinerseits:
Stimmt, im Knast braucht er mit Sicherheit kein Auto.

Gruß

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Hallo!

X hat nun mehrere Möglichkeiten:

  • das Urteil akzeptieren und Ausweichlösungen suchen. Das kann
    entweder „trotzdem fahren und gut aufpassen“ sein …

Was ist denn das bitte schön für ein Rat? Gleich nochmal zur
Straftat anstiften?

Ich stifte niemanden zu irgendetwas an, sondern fasse die vorhandenen Optionen zusammen.
Zudem gehe ich davon aus, dass wir es hier mit einem Erwachsenen zu tun haben, der diese Optionen selbstädig bewerten kann.

Also nicht gleich weinen.

Hier gilt es, gegen den staatlichen Schwachsinn zusammen zu halten.

  • aufgeben, den Job verlieren, und als Arbeitsloser den
    arroganten Leuten, die dieses unsinnige Urteil verbrochen
    haben sowie den ewigen besserwissern in Zukunft auf der Tasche
    liegen.

P.S.: war das in Bayern?
Hier haben wir ein paar entsprechend schwachsinnige
Staatsanwälte, die sich in solche Lappalien verbeissen, um in
der CSU nach oben zu kommen.

Also Experte kannst du ja wohl offensichtlich nicht sein!

Oh doch…

Ich bin zwar auch kein Experte, aber ich lerne gerne dazu und
deine Antwort war wohl eher ein Griff ins Klo.

Ich gebe zu, dass sie nicht ganz frei von persönlichen Einlassungen war.
Die möglichen Optionen sind jedoch hilfreich, sofern der Fragesteller sie noch nicht alle kannte.

Allerdings stehe ich in diesem Falle voll und ganz zu meiner Polemik. Was hierzulande oftmals an Urteilen für Vergehen im Straßenverkehr gesprochen wird, ist schlichtweg befremdlich.
Die Kriminalisierung eines Menschen und der Entzug seiner Existenz stehen zumeist in keinem Verhältnis zur eigentlichen „Tat“. Wie eben auch im hier diskutierten Bsp.

M.

Hallo

X hat nun mehrere Möglichkeiten:

  • das Urteil akzeptieren und Ausweichlösungen suchen. Das kann
    entweder „trotzdem fahren und gut aufpassen“ sein …

Was ist denn das bitte schön für ein Rat? Gleich nochmal zur
Straftat anstiften?

Ich stifte niemanden zu irgendetwas an, sondern fasse die
vorhandenen Optionen zusammen.

Eine Straftat ist also eine „Option“ für dich? Und du gehts davon aus, dass es andere auch so sehen?

Also Experte kannst du ja wohl offensichtlich nicht sein!

Oh doch…
Die möglichen Optionen sind jedoch hilfreich, sofern der
Fragesteller sie noch nicht alle kannte.

… Nö, iss klar …
Passt schoh

Grüße
Jasmin

Hallo,
das Grundgesetz sagt dir aber was? Und danach muss jede gleich bestraft werden. Und wenn die Tat die Strafe zur Folge hat muss man damit halt leben. Die Strafe werden nicht ausgesprochen, um damit eine Existens zu vernichten, sondern weil der Straftatbestand dies vorsieht.
Und mal ehrlich, 10 Monate bekommt man nicht für falsch Parken und ohne vorherige Tatbestände.
Übringens sind gerade solche „Optionen“ der Grund, wieso solche Leute dann nie wieder einen Führerschein bekommen und in einem Rechtsstaat ist der Rechtsbruch weil man mit der Strafe nicht einverstanden ist nie eine Option.
gruß

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Hi,

da hat Mister X eine nette Jahresfahrleistung, so was kann da schon mal vorkommen, also nicht verunsichern lassen. Solange es nur Blech ist, was solls.

Da dürfte wohl ein Strafbefehl gekommen sein mit dem netten § 315c StGB Gefährdung des Straßenverkehrs und der sieht eben für ganz nette Sanktionen für

b) falsch überholt oder sonst bei Überholvorgängen falsch fährt,
http://dejure.org/gesetze/StGB/315c.html
vor.

Gegen den Strafbefehl kann natürlich Einspruch eingelegt werden, und so versucht werden zumindest die Zeit ( mindestens 6Monate) bis zur Neuerteilung einer Fahrerlaubnis etwas zu verkürzen. Bis auf ein Fahrverbot ( 3Monate) wird es wohl nicht verkürzt werden können.

Wie gut die Aussichten die Zeit zu verkürzen sind, eher schlecht. Gefahr ist, der Führerschein wird beschlagnahmt, und insgesamt werden es sogar mehr als 10 Monate.

Der Anwalt, wenn er was taugt, sollte schon einschätzen können wie die Richter am Amtsgericht sind. Je nachdem vor welchem Richter ein Einspruch verhandelt wird, kann schon eingeschätzt werden ob ein Erfolg möglich ist, oder besser der Einspruch zurückgezogen werden sollte. Abweichungen sind in beiden Richtungen möglich.

Argumentieren könnte man mit einer weißen Weste, auf die hohe Jahresfahrleistung, und eben Augenblicksversagen.

Versuchen könnte man es, wenn es kein fiktiver Fall wäre.

Q-Gruß

Vielen Dank für den überaus hilfreichen Beitrag. Wenn man keine Ahnung hat, sollte man einfach die Klappe halten. Ich denke, wer nicht annähernd diese Kilometerleistung fährt, kann das in keinster Weise nachvollziehen.

Danke an Alle - auch an die Besserwisser
Ich habe heute ein recht gute NAchricht bekommen, wahrscheinlich wird es zu einem 3 monatigen Fahrverbot bekommen.
Danke für Euere Antworten, die meisten waren wohl recht gut gemeint. Leider gibt es, wie in jedem Forum, sehr viele Besserwisser, die einfach besser nichts schreiben sollten. Ich bin weder gemeingefährlich noch sonst etwas. Ich war auch nicht im Zeitdruck, noch habe ich Punkte in Flensburg. Ich bin lange genug im Vertrieb um mich ordentlich zu organisieren und meinen Tag zu planen.
Allerdings kann jemand, der vielleicht 30 km am Tag fährt, nicht mitreden wenn es um solche Dinge geht. Genauso wenig wie ich mitreden kann, wenn es um einen Bürojob oder Fabrikjob geht.Also bitte nur dann reden wenn man Ahnung hat!

Moin!

das Grundgesetz sagt dir aber was?

Ja. Dir auch?

Und danach muss jede gleich
bestraft werden.

Wovon träumst Du nachts?
Lege Dich doch mal mit einem Polizeibeamten privat auf der Autobahn an und warte ab, was passiert…

Und wenn die Tat die Strafe zur Folge hat
muss man damit halt leben.

Da Du ja das „Grundgesetz“ kennst, empfehle ich eine Weiterbildung in Sachen Instanzen.
Solange die letzte Instanz nicht ausgeschöpft ist, „muss“ ich damit keineswegs „leben“.
Die Frage nach den Erfolgschancen ist eine andere, hierauf ging ich ja bereits ein.

Die Strafe werden nicht
ausgesprochen, um damit eine Existens zu vernichten, sondern
weil der Straftatbestand dies vorsieht.

Für den genannten „Straftatbestand“ ist, wie in den allermeisten Fällen, ein sog. „Strafrahmen“ vorhanden.
Dieser wurde hier voll ausgeschöpft, was eben völlig unangemessen ist. Kein Personenschaden, äußerst geringer Sachschaden bei den Unfallgegnern und eine sehr hohe Abhängigkeit von der Fahrerlaubnis gebieten hier eine Geldstrafe und fertig.
Jeder vernünftige Mensch mit einem Funken Verständnis für das Leben, wie es ausserhalb Siemens passiert, bestätigt Dir das. Komisch, dass man darüber überhaupt diskutieren muss…

Und mal ehrlich, 10 Monate bekommt man nicht für falsch Parken
und ohne vorherige Tatbestände.

Er schrieb, wofür er die 10 Monate „bekommen“ hat.
Es wurde wohl ein Exempel statuiert, normalerweise ist bei solchen Unfällen, die rein auf einem Fahrfehler basieren und nicht vorsätzlich z.B. im Überholverbot begangen wurden, eine Geldstrafe von ein paar hundert Euro angemessen.
Diese unsinnige Führerschein-Emtzieherei generiert mit Sicherheit keine Einsicht, sondern höchstens das Flüchten und Ausschöpfen aller Rechtsmittel. Akzeptanz und Lerneffekte, was ja eigentlich gewünscht sein sollte, hingegen erreicht man so auf keinen Fall.

Übringens sind gerade solche „Optionen“ der Grund, wieso
solche Leute dann nie wieder einen Führerschein bekommen

Das wird wohl so schnell nicht passieren, ein Mensch mit einem IQ oberhalb der Raumtemperatur wird wissen, welche der Optionen sinnvoll sind und welche eben nicht.
Der Vollständigkeit halber wollte ich jedoch alles aufzählen. Daran kannst Du Dich nun natürlich festbeissen und fälschlicherweise behaupten, ich würde andere zum Fahren ohne Führerschein ermutigen. Der Wahrheit entspricht das jedoch nicht und wer lesen kann, müsste das sehen.

und
in einem Rechtsstaat ist der Rechtsbruch weil man mit der
Strafe nicht einverstanden ist nie eine Option.

Schlau bemerkt. Wo liegt denn im vorliegenden Fall der eindeutige, vosätzliche „Rechtsbruch“?
Ich fürchte, Du hast noch nicht ganz verstanden, worüber hier diskutiert wird.

M.

Moin,

X hat nun mehrere Möglichkeiten:

  • das Urteil akzeptieren und Ausweichlösungen suchen. Das kann
    entweder „trotzdem fahren und gut aufpassen“ sein …

Was ist denn das bitte schön für ein Rat? Gleich nochmal zur
Straftat anstiften?

Ich stifte niemanden zu irgendetwas an, sondern fasse die
vorhandenen Optionen zusammen.

Eine Straftat ist also eine „Option“ für dich?

Schrieb ich das.
Ich wäre an Deiner Stelle schon etwas vorsichtiger mit derlei Interpretationen. Guter Stil ist das nicht.

Und du gehts
davon aus, dass es andere auch so sehen?

Keineswegs.
Ich schrieb auf, was er nun tun kann. Was er dann wirklich tut, ist seine Sache. Er ist, da (Ex-)Führerscheininhaber, aller Wahrscheinlichkeit nach bereits erwachsen.

Also Experte kannst du ja wohl offensichtlich nicht sein!

Oh doch…
Die möglichen Optionen sind jedoch hilfreich, sofern der
Fragesteller sie noch nicht alle kannte.

… Nö, iss klar …
Passt schoh

Wohl kaum.

Arbeite an Deinem Stil und lege Leuten nicht Dinge in den Mund, die sie niemals gesagt / geschrieben haben.

M.

Hallo!

Das ist eben das Problem. Ich bin ja auch im Vertrieb mit ca. 80`km p.a.
Das fährt der Normalmensch in 5-8 Jahren, daher ist es für diesen auch nicht vorstellbar, dass ein Auto bei 200 Km/h durchaus noch sicher bewegt werden kann.

Die meisten Leute fahren eben von ihrem Dorf 5 Km zur Arbeit und einmal im Jahr 1.000 Km im Urlaub, wobei sie dann hunderte anderer massiv gefährden und vollkommen gestresst und überfordert sind.
Dass wir solche Strecken an einem Tag fahren und nebenbei noch 6h arbeiten, verstehen solche Leute nicht.

Ich wünsche Dir viel Glück beim weiteren Verlauf der Sache.

Gruß,
M.

Dass wir solche Strecken an einem Tag fahren und nebenbei noch
6h arbeiten, verstehen solche Leute nicht.

Hallo,

das verstehe ich ja alles. Nur - wenn so jemand schonmal Blackouts hat, ist er umso gefährlicher, je mehr Km - Leistung er hat.

Gruss

Uli

Moin!

das Grundgesetz sagt dir aber was?

Ja. Dir auch?

ja

Und danach muss jede gleich
bestraft werden.

Wovon träumst Du nachts?
Lege Dich doch mal mit einem Polizeibeamten privat auf der
Autobahn an und warte ab, was passiert…

was soll da passieren solange ich mich an die gesetze halten? und selbst wenn der was will, dann lass ich das von einem richter entscheiden. gibt ja eine gewaltenteilung in deutschland

Und wenn die Tat die Strafe zur Folge hat
muss man damit halt leben.

Da Du ja das „Grundgesetz“ kennst, empfehle ich eine
Weiterbildung in Sachen Instanzen.
Solange die letzte Instanz nicht ausgeschöpft ist, „muss“ ich
damit keineswegs „leben“.
Die Frage nach den Erfolgschancen ist eine andere, hierauf
ging ich ja bereits ein.

jawas, du bringst hier was durcheinander. die strafe mit der man leben muss ist die, die man entweder annimmt oder gegen die man keine rechtsmittel mehr einlegen will oder kann. dabei ist es unerheblich, welche chance man haben könnte.

Die Strafe werden nicht
ausgesprochen, um damit eine Existens zu vernichten, sondern
weil der Straftatbestand dies vorsieht.

Für den genannten „Straftatbestand“ ist, wie in den
allermeisten Fällen, ein sog. „Strafrahmen“ vorhanden.
Dieser wurde hier voll ausgeschöpft, was eben völlig
unangemessen ist. Kein Personenschaden, äußerst geringer
Sachschaden bei den Unfallgegnern und eine sehr hohe
Abhängigkeit von der Fahrerlaubnis gebieten hier eine
Geldstrafe und fertig.
Jeder vernünftige Mensch mit einem Funken Verständnis für das
Leben, wie es ausserhalb Siemens passiert, bestätigt Dir das.
Komisch, dass man darüber überhaupt diskutieren muss…

Bla! der strafrahmen wäre mit 2 jahren knast ausgeschöpft, ohne freiheitsstrafe bewegt sich dieser straftatbestand doch sehr weit unten. des weitern ist der 315c ein gefährdungsstrafbestand und bedingt daher eben nur der gefährdung. und allein dafür kann es eben bis zu 2 jahren in den bau gehen. bei personenschäden und einem so vorsätzlich falschen verhalten wäre es nicht bei einer geldstrafe geblieben. die 10 monate sind übringens eine auflage zur strafe und ich muss sagen, wer sich so im straßenverkehr verhält, sollte auch dauerhaft nicht mehr dran teil nehmen. wer weiss ob er beim nächsten mal wieder soviel glück hat oder ob dann eine person zu tote kommt.

Und mal ehrlich, 10 Monate bekommt man nicht für falsch Parken
und ohne vorherige Tatbestände.

Er schrieb, wofür er die 10 Monate „bekommen“ hat.
Es wurde wohl ein Exempel statuiert, normalerweise ist bei
solchen Unfällen, die rein auf einem Fahrfehler basieren und
nicht vorsätzlich z.B. im Überholverbot begangen wurden, eine
Geldstrafe von ein paar hundert Euro angemessen.
Diese unsinnige Führerschein-Emtzieherei generiert mit
Sicherheit keine Einsicht, sondern höchstens das Flüchten und
Ausschöpfen aller Rechtsmittel. Akzeptanz und Lerneffekte, was
ja eigentlich gewünscht sein sollte, hingegen erreicht man so
auf keinen Fall.

klar ist der vorsätzlich, man kann nicht fahrlässig autofahren. der vorgang des überholen war vorsätzlich und die gefährdung wurde wenigstens billigende in kauf genommen, des weitern besteht bei einem kfz immer eine grundgefährdung. und du hast recht, entziehen würde da nicht reichen, da muss die fahrerlaubnis dauerhaft weg. wer nicht in der lage ist ein fahrzeug zu führen, fehler begeht und diese dann noch nicht mal einsieht hat nichts im straßenverkehr zu suchen.

Übringens sind gerade solche „Optionen“ der Grund, wieso
solche Leute dann nie wieder einen Führerschein bekommen

Das wird wohl so schnell nicht passieren, ein Mensch mit einem
IQ oberhalb der Raumtemperatur wird wissen, welche der
Optionen sinnvoll sind und welche eben nicht.
Der Vollständigkeit halber wollte ich jedoch alles aufzählen.
Daran kannst Du Dich nun natürlich festbeissen und
fälschlicherweise behaupten, ich würde andere zum Fahren ohne
Führerschein ermutigen. Der Wahrheit entspricht das jedoch
nicht und wer lesen kann, müsste das sehen.

du hast aber nur diese option genannt und kein weitere rechtwidrige, somit erkennt jeder, das sie für dich real scheint

und
in einem Rechtsstaat ist der Rechtsbruch weil man mit der
Strafe nicht einverstanden ist nie eine Option.

Schlau bemerkt. Wo liegt denn im vorliegenden Fall der
eindeutige, vosätzliche „Rechtsbruch“?
Ich fürchte, Du hast noch nicht ganz verstanden, worüber hier
diskutiert wird.

der liegt hier in 315c abs 1, 2b stgb und der richter plus staatsanwalt sehen das auch so. selbst der anwalt reiht sich ein und ich fürchte du hast nicht ansatzweise die ahnung, worüber wir hier reden.

gruß

Hallo!

Das fährt der Normalmensch in 5-8 Jahren, daher ist es für
diesen auch nicht vorstellbar, dass ein Auto bei 200 Km/h
durchaus noch sicher bewegt werden kann.

ich fahr ähnlich viel und diese Aussage ist nur richtig, wenn du allein auf der Autobahn bist. Sobald du es nicht mehr bist ist die Aussage einfach falsch.

Die meisten Leute fahren eben von ihrem Dorf 5 Km zur Arbeit
und einmal im Jahr 1.000 Km im Urlaub, wobei sie dann hunderte
anderer massiv gefährden und vollkommen gestresst und
überfordert sind.

diese „überforderung“ wie du sie nennst kommt aber daher, weil leute sich eben weiter oberhalb ihrer fähigkeiten bewegen. und wenn jemand mit 200km/h über die autobahn fährt und dann einen unfall baut ist es der böse staat, der einem den führeschein rauben will und alle die sich wagen das rasen anzugreifen haben keine ahung und sind neidisch/büroarbeiter/busfahrer usw…

gruß

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Moin!

Das fährt der Normalmensch in 5-8 Jahren, daher ist es für
diesen auch nicht vorstellbar, dass ein Auto bei 200 Km/h
durchaus noch sicher bewegt werden kann.

ich fahr ähnlich viel

wieviel?

und diese Aussage ist nur richtig, wenn
du allein auf der Autobahn bist. Sobald du es nicht mehr bist
ist die Aussage einfach falsch.

Weshalb? Wenn alle die Regeln einhalten, sind auch hohe Geschw. leicht möglich.

Die meisten Leute fahren eben von ihrem Dorf 5 Km zur Arbeit
und einmal im Jahr 1.000 Km im Urlaub, wobei sie dann hunderte
anderer massiv gefährden und vollkommen gestresst und
überfordert sind.

diese „überforderung“ wie du sie nennst kommt aber daher, weil
leute sich eben weiter oberhalb ihrer fähigkeiten bewegen.

Weshalb tun sie das?
Weshalb fahren sie dann nicht vorsichtiger und nutzen den Rückspiegel intensiv? Rechtsfahrgebot, erhöhte Aufmerksamkeit beim Spurwechsel, Richtgeschw. Alles das sind regeln, bei deren Einhaltung die Sache stark entschärft werden kann. Fährt man natürlich 100 und zieht ohne Blinker und Spiegel einfach rüber, wird´s evtl. eng.

und
wenn jemand mit 200km/h über die autobahn fährt und dann einen
unfall baut ist es der böse staat, der einem den führeschein
rauben will und alle die sich wagen das rasen anzugreifen
haben keine ahung und sind neidisch/büroarbeiter/busfahrer
usw…

Oft ist es so, ja. Leider.
Den unfall baut in den allerwenigsten Fällen der Raser allein. Wenn überhaupt ein wirklich schnelles Fahrzeug an Autobahnunfällen beteiligt ist, wurde es wohl vorher ausgebremst.
Meistens sind es eben zwei „Deppen“, die schuld an einem unfall sind. Den bösen Raser pauschal zu veruteilen passt aber selbstverständlich besser in das deutsche Neiderklischee.

Mein Tip: lernt fahren, dann passiert auch nichts. Auch nicht bei 200

Gruß,
M.

Moin!

Dass wir solche Strecken an einem Tag fahren und nebenbei noch
6h arbeiten, verstehen solche Leute nicht.

Hallo,

das verstehe ich ja alles. Nur - wenn so jemand schonmal
Blackouts hat, ist er umso gefährlicher, je mehr Km - Leistung
er hat.

Anstelle des Autors wäre ich langsam sauer ob soviel Ignoranz und Arroganz…

M.