hallo werte w-w-w-gemeinde,
habe das archiv durchsucht und keinen eintrag gefunden, der mir weiterhilft. falls ich einen entsprechenden post übersehen haben sollte, entschuldige ich mich im voraus für das erneute posting.
nun zu meiner frage:
ist es rechtlich zulässig, wenn in einem arbeitsvertrag steht, dass bis zu 10 überstunden monatlich unentgeltlich und ohne freizeitausgleich geleistet werden müssen?
ich danke euch im voraus für euere antworten
kölle alaaf!