Hallo,
im Arbeitsvertrag sind wöchentlich 10h Überstunden vereinbart, die im Monatsentgelt bereits abgegolten sind und ohne Freizeitausgleich.
Sind solche Klauseln rechtskräftig?
Vielen Dank für Eure Antworten
Gruß
Katja
Hallo,
im Arbeitsvertrag sind wöchentlich 10h Überstunden vereinbart, die im Monatsentgelt bereits abgegolten sind und ohne Freizeitausgleich.
Sind solche Klauseln rechtskräftig?
Vielen Dank für Eure Antworten
Gruß
Katja
Könnte knapp werden
im Arbeitsvertrag sind wöchentlich 10h Überstunden
vereinbart, die im Monatsentgelt bereits abgegolten sind und
ohne Freizeitausgleich.
Wenn in einem solchen Arbeitsvertrag 40 h als Basiswochenarbeitszeit vorgesehen wären, würde damit eine regelmäßige Arbeitszeit von 50 h/Woche möglich sein.
http://dejure.org/gesetze/ArbZG/3.html
Bei Werktagen von Mo - Sa kommen daher die maximal 48 h/Woche maximaler Regelarbeitszeit nach BGB.
Hmm. Hmm.
Gruß
Stefan
Hi
Die Formulierung ist nicht ganz klar
ich vergleiche es mal mit dem Arbeitsvertrag der auf meinem Schreibtisch liegt
Hier steht auch : die Wochen Regelarbeitszeit beträgt 38.5 Std .
bis zur 40 Std wird kein Überstundenzuschlag vergütet , ab der 41 Std werden 25% Zuschlag bezahlt .
Die Wochenarbeitszeit kann bis max 50 Std in begründeten ausnahmefällen betragen
heisst in Klartext , es werden 50 Std gearbeitet , und das schon seit ettlichen Monaten , weil das Auftragsbuch überquillt , und im Elektrohandwerk kein Fachpersonal verfügbar ist , das noch zusätzlich eingestellt werden könnte .
rund 3 Millionen Arbeitslose und nicht ein Elektriker dabei !
Toni
Schön für Dich
Hi!
ich vergleiche es mal mit dem Arbeitsvertrag der auf meinem
Schreibtisch liegt
Und das hat dann genau WAS mit der Beantwortung der Frage zu tun?
Auf Deinen Vertrag gehe ich jetzt mal nicht ein, da es ein Verstoß gegen die FAQ:1129 wäre…
Gruß
Guido
Ist ein bißchen viel
Hi!
Sind solche Klauseln rechtskräftig?
Das kommt auf die Details an.
Dass wir für Arbeitnehmer, die keine leitenden Angestellten eine gesetzliche Höchstarbeitszeit haben, wurde ja schon erwähnt - wobei das ArbZG eindeutig von einem Durchschnitt spricht.
Ob man ohne Ausgleich mehr arbeiten muss, hängt von einigen Details ab.
Würden im Vertrag pauschal alle Überstunden genannt sein, also ohne transparente Nennung eines Wertes, könnte man ziemlich einfach sagen: Geht nicht.
Da allerdings eine Anzahl genannt ist, kann (bei 10 Std. pro Woche habe ich allerdings meine Zweifel) das Ganze wirksam sein, was Du aber besser hier nachliest.
VG
Guido
Guten Tag,im Arbeitsvertrag muß klar definiert sein, daß 10 Überstunden pro Woche z.b. mit einer zusätzlichen pauschale von EUR 100 abgegolten werden. Diese sollten auch separat auf der Lohn und Gehaltsabrechnung unter Überstunden aufgeführt werden. Alles andere ist arbeitsrechtlich sehr schwammig. Vorrangig zur Ausbezahlung von Überstunden gilt aber immer noch Freizeitausgleich. D.h. dein Chef kann dir nicht vorschreiben, wie du deine Überstunden abbauen sollst. Also zuerst Freizeitausgleich!!! Darauf kannst du bestehen.