Mitbewerber verkauft GENERELL BESTIMMTE Produkte 10% unter dem eVP des Herstellers.
Ist das unlauterer Wettbewerb ??
Gruß
Fuchs2412
Mitbewerber verkauft GENERELL BESTIMMTE Produkte 10% unter dem eVP des Herstellers.
Ist das unlauterer Wettbewerb ??
Gruß
Fuchs2412
Mitbewerber verkauft GENERELL BESTIMMTE Produkte 10% unter dem
eVP des Herstellers.Ist das unlauterer Wettbewerb ??
Nein. Wettbewerblich anstößig wird es erst, wenn der Hersteller gegenüber dem Handel oder einzelnen Händlern versuchen sollte, die Einhaltung der „eVP“ zu erzwingen, oder wenn der Mitbewerber die Produkte dauerhaft unter seinem Einstandspreis verkaufen sollte (letzteres aber auch nur dann, wenn der Mitbewerber Marktbeherrscher ist).
Nein. Wettbewerblich anstößig wird es erst, wenn der
Hersteller gegenüber dem Handel oder einzelnen Händlern
versuchen sollte, die Einhaltung der „eVP“ zu erzwingen,
Mmmh…zu erzwingen ?? Wie darf bzw. muß das verstanden werden.
Bevor diese Produkte ins Programm genommen wurden, war eine Vorbesprechung (Messestand) bei der u.a. seitens des Herstellers darauf hingewiesen wurde, man möge sich an die eVP´s halten und dann gebe es keinen Grund, diese Produkte nicht zu vertreiben.
oder wenn der Mitbewerber die Produkte dauerhaft unter seinem
Einstandspreis verkaufen sollte (letzteres aber auch nur dann,
wenn der Mitbewerber Marktbeherrscher ist).
Einstandspreis = Einkaufspreis (netto?) ??
Die Produkte werden bei verschiedenen Großhändlern bzw. Direktlieferung vom Hersteller (Mitbewerber) eingekauft.
Mitbewerber (Marktbeherrscher)-- angeblich Gebietsgroßhändler
kauft aufgrund Großmengen günstiger ein.
Hallo,
Nein. Wettbewerblich anstößig wird es erst, wenn der
Hersteller gegenüber dem Handel oder einzelnen Händlern
versuchen sollte, die Einhaltung der „eVP“ zu erzwingen,Mmmh…zu erzwingen ?? Wie darf bzw. muß das verstanden
werden.Bevor diese Produkte ins Programm genommen wurden, war eine
Vorbesprechung (Messestand) bei der u.a. seitens des
Herstellers darauf hingewiesen wurde, man möge sich an die
eVP´s halten und dann gebe es keinen Grund, diese Produkte
nicht zu vertreiben.
es ist in Deutschland bei fast ausnahmslos allen Produkten untersagt, dass der Hersteller, Importeur etc. dem Händler den Preis diktiert.
http://de.wikipedia.org/wiki/Unverbindliche_Preisemp…
http://de.wikipedia.org/wiki/Preisbindung
Gruß
S.J.
Mmmh…zu erzwingen ?? Wie darf bzw. muß das verstanden
werden.
Wenn der Hersteller z.B. die Belieferung davon abhängig macht, dass ein bestimmter Preis eingehalten wird.
Bevor diese Produkte ins Programm genommen wurden, war eine
Vorbesprechung (Messestand) bei der u.a. seitens des
Herstellers darauf hingewiesen wurde, man möge sich an die
eVP´s halten und dann gebe es keinen Grund, diese Produkte
nicht zu vertreiben.
Der Hersteller kann sicherlich darum bitten, die eVP einzuhalten, darf aber nicht mit Nachteilen drohen etc.
Einstandspreis = Einkaufspreis (netto?) ??
Einstandspreis ist:
Preis je Einheit
− Kalkulationswirksame Preisabschläge (wie Rabatte, Skonti oder Boni)
Einstandspreis ist also der Preis, bei dem Du weder Gewinn noch Verlust machst, nachdem alle variablen Kosten berücksichtigt wurden.
Der Einstandspreis deckt noch nicht die Fixkosten, wie z.B. Mieten, Heizkosten, Gehälter.
Artikel regelmäßig unter Einstandspreis zu verkaufen, ist nicht sinnvoll, man kann sie dann besser aus dem Programm nehmen.
Natürlich kann man Ladenhüter unter Einstandspreis verkaufen, wenn die Alternative wäre, sie gar nicht zu verkaufen.
Grüße
Holygrail