Liebe/-r Experte/-in,
meine Frau bekommt nun aufgrund ihrer schweren Krebserkrankung 100% Behindertenstatus „G“.
Meine Fragen sind folgende:
Wenn ich nun unser gemeinsames Auto auf meine Frau anmelde, was muß ich als Ehemann beachten?
Welche Einschränkungen sind damit verbunden?
Darf ich nur im beisein meiner Frau fahren?
Wie weit darf ich ohne beisein meiner Frau fahren(bespielsweise ich hole meine Enkel aus 500 km Entfernung zu uns in die Ferien)?
Was muss ich alles beachten???
Ich bedanke mich jetzt schon einmal für Ihre Hilfe und Meinungen.
Guten Tag Daylighter,
hier liegt ein Irrtum vor, sicher haben Sie mich versehentlich als Experten gewählt. Für dieses Thema bin ich nicht kompetent.
MfG.
Leider kann ich dazu keine Ratschläge geben, aber dafür gibt es ja die Auskunftstellen dort, wo man den Behindertenstatus beantragt und die Autoversicherung
Hallo Daylighter,
bei uns ist es genau umgekehrt, das Auto meiner Frau ist auf meinen Namen angemeldet.
Der Gebrauch durch sie unterliegt keinerlei Einschränkungen, sie kann damit fahren so oft und so weit weg wie sie will!
Worauf Du achten musst ist, daß Du keinerlei Privilegien beim Parken in Anspruch nehmen kannst, wenn Du das Auto benutzt!
Ich hoffe, Dir damit geholfen zu haben, herzliche Grüße!
Hallo,
tut mir leid, aber in punkto Steuern, staatliche Zuschüsse etc. - und ich nehme an, dass es darum geht - bin ich absoluter Laie. Dies dürfte auch aus meinem Profil zu erkennen sein, so dass ich an einen „Irrläufer“ glaube.
Trotzdem aus meinem „Allgemeinwissen“ bzw. meinem „Herumraten“:
Was sicher steuerlich (und vielleicht auch bei der Beantragung späterer Zuschüsse) hilfreich sein dürfte, ist ein Fahrtenbuch zum Nachweis, welche Fahrten (oder wieviel % der Autonutzung) tatsächlich auf die Behinderung zurückzuführen sind.
In der Regel werden derartige Daten jedenfalls bei einer Berechnung der Autonutzung und bei einem Ersatz von Aufwendungen erhoben. Damit sollte es auch möglich sein, dass Sie beliebig weit mit dem Auto fahren - allerdings werden die entsprechenden Kosten dann eventuell bei Zuschüssen „herausgerechnet“.
Jedoch wie gesagt: Darüber weiß ich nichts. Mögliche Anlaufstelle, die mir einfällt, wäre der VdK.
Viel Erfolg !
Liebe/-r Experte/-in,
meine Frau bekommt nun aufgrund ihrer schweren Krebserkrankung
100% Behindertenstatus „G“.
Meine Fragen sind folgende:
Wenn ich nun unser gemeinsames Auto auf meine Frau anmelde,
was muß ich als Ehemann beachten?
Hallo Daylighter,
leider kann ich diese Frage nicht genau beantworten. Der Behindertenstatus Ihrer Frau müsste allerdings u.a. auch die Voraussetzungen zum Fahren von einem KFZ preisgeben. Die Anmeldung des Wagens auf den Namen Ihrer Frau dürfte keinen besonderen Vorschriften unterliegen, allerdings müssten Sie sich als Fahrer eintragen lassen und können dann auch beliebig nach Überlassunng des Fahrzeugs durch Ihre Frau, mit und ohne Ihre Frau ohne Begrenzung damit fahren.
Freundliche Grüsse
A. Günther