100 Flaschen Wein von SüfAfrica nach D-land

Hallo,

Beim privaten Umzug von SüdAfrica nach Deutschland, sollen unter anderem 100 Flaschen Wein (private Sammlung) mitgeschickt werden. Der Spediteur teilte uns mit, daß für die Verzollung hier jede einzelne Flasche nummeriert und auf einer Frachtliste mit Preisen angegeben werden müsste.
Könnte mir jemand Auskunft geben, ob diese Information so richtig ist?

Gruss
Jasmin

Hallo,

ja, das stimmt. „100 Flaschen Wein aus Südafrika“ kann man beim Zoll so nicht anmelden, sondern es muß sehr genau benannt werden um welche Weine es sich da handelt. Du kannst mal im elektronischen Zolltarif http://ec.europa.eu/taxation_customs/dds/cgi-bin/tar… schauen, für stinknormale Weine in üblichen Weinflaschen gibt es die Warentarifnummern 2204 21… und dann 11, 81, 87, 95 und 99. Klick’ dich mal weiter in diesen Unter-Kathegorien, dann stellst Du fest dass da in schöner europäischer Beamten-Manier noch sehr viele Unterscheidungen möglich sind.

Es kann sein dass die verschiedenen Flaschen in ganz unterschiedlichen Kathegorien eingestuft werden müssen und dann geht’s nicht ohne eine genaue Auflistung.

Wein ist auch deswegen ein sehr unglückliches Importgut weil darauf Verbrauchssteuern zu zahlen sind, genauso wie auf Kaffee, Tabak, Branntwein oder Benzin. Das alles korrekt anzumelden ist eine äußerst unangenehme Sache für die Spedition, weil mit viel Aufwand verbunden. Der europäischen Bürokratie sei dank…

Bei einem Umzug ist die Frage ob man den ganzen Krempel als „Umzugsgut“ anmelden kann. Ich weiß aber nicht genau wie und ob derartige Regelungen auf verbrauchssteuerpflichtige Waren anwendbar sind und wie die sonstigen Regeln, die es für Umzugsgut gibt, auf Wein angewendet werden können (was ist z. B. wenn man selbigen innerhalb der Sperrfristen trinken würde…?).

Ich beneide den Spediteur nicht, das ist ne Heidenarbeit und die Liste wird er brauchen.

Gruß,

MecFleih