Ein deutscher Staatsangehöriger fährt in Österreich 200 km/h auf einer Straße, auf der die zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 100 km/h beschränkt ist.
Er wird deswegen von der Polizei angehalten.
Er hat alle nötigen Papiere und einen Personalausweis mit, aber kein Geld.
Was kommt auf ihn zu? Wie sieht das Prozedere in solch einem Fall aus?
Werden lediglich seine Personalien aufgenommen und er kann weiterfahren?
Was kommt auf ihn zu? Wie sieht das Prozedere in solch einem
Fall aus?
Hi,
da die Strafen in Österreich nicht überall gleich sind, schwer zu sagen.
Werden lediglich seine Personalien aufgenommen und er kann
weiterfahren?
Was sollen sie sonst machen. Durch Abkommen Deutschland Österreich ist es kein Problem die Strafen auch in Deutschland einzutreiben. Die Umstände sind bekannt, der Fahrer ist bekannt, kein Problem.
Es wäre nur ein Problem wenn, wie oft in Österreich üblich, von hinten geblitzt wurde und der Fahrer nicht feststeht.
Was sollen sie sonst machen. Durch Abkommen Deutschland
Österreich ist es kein Problem die Strafen auch in Deutschland
einzutreiben. Die Umstände sind bekannt, der Fahrer ist
bekannt, kein Problem.
Wie sieht es mit anderen europäischen Ländern aus?
wie zB Norwegen, Schweiz, Schweden, Finnland, Norwegen, Frankreich, Spanien, Italien und Portugal?
Gibt es irgendwo eine Übersicht, mit wem inwiefern welche Abkommen bestehen?
Es wäre nur ein Problem wenn, wie oft in Österreich üblich,
von hinten geblitzt wurde und der Fahrer nicht feststeht.
Es geht mir immer nur um direkte Anhaltemanöver der Polizei und dann darum, ob bei (erheblichen) Geschwindigkeitsüberschreitungen etwas anderes passieren kann, als dass sie einen weiterfahren lassen.
es wird auch gerne mal das Fahrzeug als Pfand für die Zahlung der Buße festgesetzt, wobei dies mit der kommenden Vollstreckung quer durch Europa vermutlich nicht mehr so das große Problem sein dürfte.
Wie sieht es mit anderen europäischen Ländern aus?
wie zB Norwegen, Schweiz, Schweden, Finnland, Norwegen,
Frankreich, Spanien, Italien und Portugal?
Hi,
nur bares ist Wahres, sonst wird eben ein Pfand einbehalten, und wenn es das Auto ist.
Gibt es irgendwo eine Übersicht, mit wem inwiefern welche
Abkommen bestehen?
Ja hier die vollständige Liste
Österreich, wenn die Ermittlungen deutschem Standard entsprechen darf vollstreckt werden.
Die bringen wohl nie die Vollstreckungsabkommen gebacken. Jetzt im Herbst sollen sie mal ( möglicherweise, vielleicht, könnte sein usw. )unter Dach gebracht werden.
mal angenommen, es wäre auch ein Fahrverbot für Österreich zu
verhängen, wie würde das dann weitergehen?
Hi,
Fahrverbote gelten nur für das Land welches das Fahrverbot verhängt hat. Mit deutschen Führerschein könnte derjenige in D fahren.
Aber wenn in D einer mit Fahrerlaubnis aus D ein Fahrverbot hat, darf er meist im Ausland auch nicht fahren, weil diese Länder das Fahrverbot mit übernehmen. Auch wenn theoretisch das Fahrverbot nur für D gilt.
Falls jetzt jemand stutzt, der Führerschein ist in amtlicher Verwahrung, aber die Fahrerlaubnis ist nicht entzogen.
Hallo,
das Abkommen für alle EU-Länder muß, soweit ich weiß, nur noch vom Bundespräsidenten unterschrieben werden, um im Oktober in Kraft zu treten.
Wenn es kein Abkommen gibt, ist die Wahrscheinlichkeit groß, daß man ohne Bezahlung nicht mehr weiter kommt. Die nehmen aber normalerweise auch Kreditkarte oder Maestro (dann hat man wenigstens eine Quittung ), weil so ganz ohne jedes Zahlungsmittel im Ausland mit dem Auto rumzufahren kommt sehr selten vor. Im schlimmsten Fall kann man sicher auch zu Hause anrufen und jemand weist es per Western Union an die zuständige Zahlstelle an (wenn die gerade besetzt ist).