Hallo,
wie ist der Satz im Arbeitsvertrag zu verstehen?
[blabla]… ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall beträgt 100%.
Davor und danach sind keine Angaben von Zeit gemacht worden. Wie lange Zahlt der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung? Zahlt der Arbeitgeber auch nach den 6 Wochen hinaus noch 100%?
MfG
Hallo,
wie ist der Satz im Arbeitsvertrag zu verstehen?
[blabla]… ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Die
Lohnfortzahlung im Krankheitsfall beträgt 100%.
Davor und danach sind keine Angaben von Zeit gemacht worden.
Wie lange Zahlt der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung? Zahlt der
Arbeitgeber auch nach den 6 Wochen hinaus noch 100%?
Nein, nach 6 Wochen, also mit Beginn der 7. Woche zahlt die Krankenkasse Krankengeld, der AG nichts mehr.
l G 
MfG
Aber wieso, wenn keinerlei Zeitangaben gemacht worden sind?
Hi, das kommt auf den Tarifvertrag an.
Im öffentlichen Dienst die Krankengeldfortzahlung durchaus länger sein, was sich dann aber auch nach den Dienstjahren und der Betriebszugehörigkeit richtet.
Mfg ramses90
Aber wieso, wenn keinerlei Zeitangaben gemacht worden sind?
Weil es das Gesetz so vorschreibt.
Anders wäre es vielleicht WENN Zeitangaben gemacht worden wären und es hiesse „über die 6. Woche hinaus“. Ist es aber nicht.
Aber wieso, wenn keinerlei Zeitangaben gemacht worden sind?
Weil Begriff und Mindestdauer der Lohnfortzahlung gestzlich bestimmt sind in § 3 EFZG:
http://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__3.html
Auch die Höhe ( „100%“) sind in diesem Gesetz in § 4 festgeschrieben:
http://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__4.html
Deswegen ist diese Klausel eigentlich völlig überflüssig, es sei denn, aus dem Gesamtzusammenhang ließe sich evtl. unter Umständen vielleicht herleiten, daß der AG länger als 6 Wochen EFZ zahlen will.
ebenfalls grußlos
Dann aber nur wenn vertraglich genaue Zeitangaben stehen würden…