100% schadensersatzpflichtig ohne Verurteilung?

Guten Tag,

bei einem Fahrradunfall kollidieren zwei Fahrradfahrer; Fahrer A ist, um Hindernissen auszuweichen, ganz links außen auf dem Fahrweg gefahren, Fahrer B hat über längere Zeit nicht nach vorne geschaut, den entgegenkommenden Radfahrer erst im letzten Moment gesehen und ist vor Schreck dann mit diesem kollidiert. Fahrer A ist leicht verletzt, Fahrer B bricht sich eine Rippe und ist deshalb 5 Wochen berufsunfähig. Fahrer A ist nicht haftpflichtversichert.
Bei der polizeilichen Vernehmung räumen beide Fahrer ein Fehlverhalten ein: Fahrer A, dass er links gefahren ist; Fahrer B, dass er nicht geschaut hat. Monate später erfährt Fahrer A, dass das gegen ihn laufende Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung nach § 170 Abs. 2 Strafprozessordnung und § 47 Abs. 1 OWiG eingestellt wurde. Dann erhält er von der Krankenkasse von Fahrer B eine Rechnung über einen vierstelligen Betrag, der sich aus Lohnfortzahlungen und medizinischen Leistungen für Fahrer B zusammensetzt und die er, da er nicht haftpflichtversichert war, persönlich bezahlen soll. Der Betrag wird zu 100% dem Fahrer A in Rechnung gestellt; es wird kein Mitverschulden von Fahrer B berücksichtigt.
Nun die Fragen: Kann sich Fahrer A gegen die 100%ige Schadensersatzforderung wehren, ohne einen Anwalt einzuschalten? Wie lässt sich die anteilige Schuld jedes Fahrers ermitteln, wenn diese weder von der Staatsanwaltschaft noch von der Polizei beziffert wurde? Handelt die Krankenkasse von B rechtmäßig, wenn sie trotz Einstellung des Verfahrens und des im Polizeibericht dokumentierten Eingeständnisses des Fehlverhaltens auch von B die gesamten Kosten A in Rechnung stellt?

Hallo,

A braucht unbedingt fachkundige Hilfe vor Ort. Deshalb sofort zum Rechtsanwalt ohne wenn und aber.

Gruss

Iru

Ja, in der Realität ist das schon klar. Nur wenn mir mein Jura-Prof solche Fragen stellt, bin ICH selbst ja der auszubildende Anwalt, dann kann ich mich nicht so rausreden. Kann mir denn da niemand weiterhelfen?