Vielleicht bin ich ja etwas spät, hab aber heute die Meldung erst erhalten. Der BFH hat in seinem Urteil vom 10.02.2005 den eingeschränkten Vorsteuerabzug für nicht mit dem EU-Recht vereinbar eingestuft.
Ein Link, der meines wissens aber nach etwa 2 Monaten abgeschaltet wird:
Hi Barul,
würdest Du sagen, das kann man auch auf die ESt-70%-Regelung anwenden?
Nein, oder, denn ESt-Vorschriften können nur bei Vorliegen eines grenzüberschreitenden Elements gemeinschaftswidrig sein, während UST-Regelungen es auch bei rein nationalem Rechts sein können?
Gruss
derr