1000 DM wert

hallo.
ich kanns nicht glauben in meinem Zahnpass feht nur ein Stempel
1999 war ich nicht bei der Zahnkontrolle,
sonst sogar 2 mal pro Jahr.
darum ist der ganze Zahnpass praktisch wertlos.
ich bekomme nur 50% statt 75% Zahnbehandlungskosten.

-gibt es eine Rechtsgrundlage für diese Regelung der/meiner Krankenkasse?

danke
Friedrich

Hallo Friedrich!

Diese Zuzahlung ist ein Entgegenkommen der Kasse den Patienten gegenüber.
Warum solltest Du ein Geschenk fordern können?
Sei weniger vergeßlich!
Gruß Werner

hallo Friedrich,

diese Regelung wurde schon unter der CDU eingeführt. Wenn Du also nicht regelmässig zu den Untersuchungen gegangen bist, wird Dir beim Zuschuss tatsächlich ein Abzug gemacht. Du kannst diese Verordnung bei der Krankenkasse nachsehen. Sie ist - wenn ich mich nicht irre - im SGB oder in den Ausführungsbestimmungen zum SGB geregelt.

Gruss Günter

Der Zahnpaß, soso.
Vor ein paar Jahren war ich beim Zahnarzt und wollte diesen Zahnpaß, weil mir Bekannte davon erzählt haben. Ich lies mir einen Untersuchungstermin geben, lies meine Zähne nachsehen und fragte dann bei der Sprechstundenhilfe nach dem Zahnpaß. Die war total entsetzt und holte sogar noch den Zahnarzt aus einer laufenden Behandlung und zu zweit wurde ich darüber aufgeklärt, das es sowas schon seit vielen Jahren nicht mehr gibt.

Immer wieder höre ich von einem Zahnpaß, immer wieder sprach ich mal einen Zahnarzt (nutze drei Stück, jenachdem wo ich mich gerade aufhalte) darauf an und jedesmal wurde ich ganz verwundert darauf hingewiesen, das es sowas garnicht gebe.

Nett mal von jemanden zu hören, der so ein Ding hat.

Und wie kommt man überhaupt dazu???

Und wozu ist das Ding???

Winni the Pooh

Hallo!

Soso, es gibt ihn nicht… Ich habe Anfang letzten Jahres Kronen bekommen, hatte auch so einen Pass erst nachträglich erhalten (schließlich sind in der Kartei alle daten enthalten)
Ich brauchte ihn aber für die Krankenkasse (DAK) zur Vorlage, um ebenfalls zu hören, daß ich weniger Geld für die Kronen bekomme, weil ich auch nicht regelmäßig gegangen bin!!!
Lückenlos bringt er Geld!

Das also zum Thema „es gibt ihn nicht“!!

Gruß
Carmen

hi werner,

das ist hoffentlich ironisch gemeint.

ein „geschenk“ ist aufgrund der beiträge wohl was anderes.
gruß,
frank

Für mich persönlich ist der Zahnpaß bis heute nur eine Legende geblieben, obwohl ich schon mehrfach danach verlangte und damit nur Aufregung und Verwirrung gestiftet habe. Aber (wie ich auch hier lesen muß) muß es wohl Leute geben die einen haben oder einen bekommen haben. Meine Zahnärzte weisen den Wunsch nach einem Zahnpaß weit von sich. Deren Meinung nach, ist das ein „totgeborenes Kind“ aus der Vergangenheit, von dem heute keiner mehr reden würde.

Aber als mir jetzt ein Zahn zerbrochen ist sollte ich eine Krone bekommen … bzw erst einmal ein Kunststoffprovisorium mit einem Kostenvoranschlag, mit dem ich zur Krankenkasse gehe, die erstmal überlegen ob Sie zahlen, wenn ja gehe ich mit der (schriftlichen) Bestätigung wieder zum Zahnarzt der dann erst losarbeitet.

Ein bischen „krank im Kopf“, dieser ganze Ablauf.
Mein Verständnis ist da nicht vorhanden.
Warum habe ich jahrelang in die Krankenkasse einen Haufen Geld eingezahlt?

Genauso mit meiner Brille.
Die Kasse gibt DM 20,- dazu und meint, jeder Optiker wäre verpflichtet mir dafür eine Brille zu machen.

Wenn ich bei meinem Optiker die billigsten Gläser nehme und ein Vorführ-Brillengestell aus dem Regal, komme ich immer noch auf DM 180,- für eine Brille.
Meine aktuelle Brille kostet DM 680,- und ist nix dolles.

Ich kann die Leute verstehen, die hingehen und von der AOK weggehen zu Privatkassen (obwohl ich hier schon gehört habe, das es da auch viele „Blender“ geben würde, die auch nicht besser wie die AOK wären).

Auf jeden Fall ist dieses ganze System genauso krank und faul wie das Rentensystem und das ganze Sozialnetz zur Zeit sowieso.
Man muß jedes Jahr immer mehr bezahlen und bekommt immer weniger Leistungen.

Verständlich ist das nicht wenn ich dazu sehe, welche Traumhaften Paläste sich die Kassen leisten. SO schlecht scheint es denen mit meinem Geld doch wohl nicht zu gehen, oder ???

Winni

Informationen Bonusheft
Guten Abend,

hab zwar irgendwie den Eindruck, dass es hier weniger um das Bonusheft geht … hier trotzdem ein kleiner Auszug aus google.de:

***

Es gibt zwei Gründe, warum einem das „Bonusheft“ nicht egal sein sollte: Einerseits erinnert es daran, dass jeder regelmäßig etwas für die Gesunderhaltung seiner Zähne tun sollte. Zur „Prophylaxe“, also zur Vorbeugung von Mund- und Zahnerkrankungen, gehört nun mal auch der regelmäßige Kontrolltermin beim Zahnarzt. Andererseits hilft das Bonusheft beim Geldsparen. Wie das gemeint ist, erklären wir hier:

Bonusheft - für Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen längst selbstverständlich

Heute dürfte es eher die Ausnahme sein, dass ein Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung noch nichts vom Bonusheft gehört haben sollte. Denn schon seit 1989 ist dieses Nachweisheft für regelmäßigen Zahnarztbesuch durch das sog. „Gesundheitsreform-Gesetz“ eingeführt. Wer dennoch „ohne“ ist, sollte unbedingt beim nächsten Praxisbesuch seinen Zahnarzt darauf ansprechen.

Jedes Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung - und auch die mitversicherten Familienangehörigen, z.B. Kinder und Jugendliche - sollten ein Bonusheft haben! Es ist nicht größer als ein Personalausweis und passt in jedes Portemonnaie oder in die Brieftasche.

Mit „Bonus“ mehr Geld von der Krankenkasse

Ein regelmäßig geführtes Bonusheft ist bares Geld wert! Das macht sich dann bemerkbar, wenn im Falle des Falles Zahnersatz - eine Krone, eine Brücke oder herausnehmbare Prothese - notwendig wird. Wer sorgfältige Mundhygiene betreibt und sich regelmäßig vom Zahnarzt und seinem Team im Rahmen der Individualprophylaxe betreuen lässt - für den ist Zahnersatz vielleicht nie ein Thema. Aber Hand aufs Herz: Wer kann schon von sich sagen, dass er in Sachen Mundhygiene wirklich immer alles richtig macht? Manche Menschen haben aus verschiedenen Gründen Probleme mit sorgfältiger Mundhygiene, andere vernachlässigen bei Lebenskrisen für eine Zeitlang das Zähneputzen. Und nicht jeder hat in seiner Kindheit und Jugend richtiges Zähneputzen gelernt und verinnerlicht: Vor allem die heute Erwachsenen haben gegenüber den Kindern und Jugendlichen durchaus häufiger deutliche Defizite. Bei ihnen sind Zahnschäden leider noch nicht die Ausnahme, und Zahnersatz ist oft die letzte Rettung, um weiterhin gut kauen, verständlich reden und attraktiv lachen zu können. Die heutige Generation der Kinder und Jugendlichen ist besser dran: Sie haben von klein auf gelernt, dass ihre Zähne Pflege brauchen und wie man das am besten macht - deswegen ist im Durchschnitt die Zahngesundheit der Kinder und Jugendlichen heute auch weitaus besser als die der Erwachsenen. Das ist der beste Beweis, dass sich der kleine Aufwand für die Mundhygiene mit großen Erfolgen bezahlt macht.

Das Bonusheft soll jeden einzelnen dazu anhalten, regelmäßig zur Kontrolle beim Zahnarzt vorbeizuschauen. Regelmäßige Kontrolle - das bedeutet, dass erste leichtere Erkrankungen des Zahnes früh erkannt und dementsprechend mit relativ geringem Aufwand behandelt werden können. Das nützt nicht nur den Patienten, sondern auch der Krankenkasse, denn dadurch spart sie umfangreichere Behandlungskosten.

Sollte dennoch ein Zahn oder gar mehrere durch Zahnersatz - Brücke, Prothese, Krone - ersetzt werden müssen, dann belohnt die Krankenkasse die Tatsache, dass man regelmäßig die Kontroll-Termine wahrgenommen hat, mit einen Plus an Zuschuss.

Und so funktioniert das Bonusheft:

Nach der Rechtslage bekommt der Patient mit - regelmäßig geführtem - Bonusheft zum normalen Zuschuss seiner Krankenkasse einen Extra-Zuschuss (Bonus) von 10%. Irgendwann einmal nachschauen lassen, reicht dem Gesetzgeber aber nicht: Der Bonus wird erst dann fällig, wenn regelmäßige Untersuchungen beim Zahnarzt über einen Zeitraum von fünf Jahren lückenlos nachgewiesen werden. Können diese Kontrolluntersuchungen sogar über einen Zeitraum von 10 Jahren nachgewiesen werden, wird der Zuschuss der Krankenkasse noch einmal um 5 auf insgesamt 15% erhöht. Allerdings muss niemand ein Bonusheft führen - aber jedes Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung darf.

Patienten, die älter als 18 Jahre sind, sollen nach der Bonusregelung wenigstens einmal in jedem Jahr zu einer Untersuchung beim Zahnarzt gewesen sein. Für Kinder ab dem 6. Lebensjahr und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr gibt es ein spezielles Vorsorge-Programm, das unterschiedliche Aktivitäten zur Verhütung von Zahnerkrankungen beinhaltet. Dieses Spezial-Programm heißt abgekürzt „IP-Programm“ (IP=Individualprophylaxe) und erfordert von den Kindern und Jugendlichen zweimal im Jahr einen Besuch beim Zahnarzt. Die Untersuchung bzw. die Prophylaxe-Maßnahme ist an einen festgelegten Zeitrhythmus gebunden. Näheres sagt Ihnen Ihr Zahnarzt. Die Kosten für diese Vorsorgebehandlungen nach dem IP-Programm werden von der Krankenkasse übernommen. Im Bonusheft kreuzt der Zahnarzt entweder die „zahnärztliche Untersuchung“ eines Erwachsenen oder die „Individualprophylaxe“ bei einem Kind oder Jugendlichen an. Der Tag der Untersuchung bzw. IP-Behandlung wird festgehalten und mit einem Stempel des Zahnarztes betätigt.

Was tun, wenn der Stempel fehlt?

Wenn der Nachweis der regelmäßigen Untersuchungen im Bonusheft

bei Erwachsenen ein Stempel pro Jahr
bei Kindern und Jugendlichen zwei Stempel pro Jahr

fehlt, sollten Sie Ihren Zahnarzt bitten, den Stempel nachzutragen. In dem Fall sollten Sie nicht zu lange warten, um den Zahnarztbesuch nachtragen zu lassen. Voraussetzung für das „Nachstempeln“ ist allerdings, dass man im fraglichen Zeitraum die Untersuchung (Erwachsener) bzw. die Prophylaxe-Maßnahmen (Kinder, Jugendliche) hat durchführen lassen, was in der Patientenkartei dokumentiert ist. Bitte beachten Sie: Es ist Ihre Aufgabe, an einen Eintrag ins Bonusheft zu denken.

Wer die vorgeschriebenen Termine nicht wahrgenommen hat, kann auf die Vorteile des Bonusheftes nicht zurückgreifen, die Bonusregelung gilt nicht mehr. Dann muss man sozusagen von vorne anfangen und fünf Jahre lang warten (und regelmäßig die Zahnarzttermine einhalten), bis man wieder Anspruch auf die Bonus-Zuschüsse hat.

Was tun, wenn das Bonusheft nicht auffindbar ist?

Wenn das eigene Bonusheft oder das der Kinder verlorengegangen ist, hilft der Zahnarzt weiter - er kann ein neues Heft ausfüllen. Anhand der Patientenkartei ist ja nachvollziehbar, wann wer bei ihm zur Untersuchung oder Prophylaxe-Behandlung war. Das ist natürlich eine etwas aufwendige Aktion und sollte die Ausnahme bleiben! Am besten hat das Bonusheft zuhause einen festen Platz oder gehört zum Inventar der Brieftasche. Vielleicht kann man sich auch eine feste Wortkombination merken: „Zahnarzttermin & Bonusheft“.

Steht ein Zahnarztwechsel an, verliert das Bonusheft natürlich nicht seine Gültigkeit. Der neue Zahnarzt kann die notwendigen Einträge fortsetzen oder er stellt dem neuen Patienten ein weiteres Bonusheft aus. In diesem Fall darf das „alte" Bonusheft nicht in den Papierkorb wandern. Es ist zusammen mit dem 2. Heft bei einer vorgesehenen prothetischen Behandlung der Krankenkasse vorzulegen.

Nicht nur wegen des Bonus zum Zahnarzt!

Das Bonusheft ist im Fall des Falles später einmal bares Geld wert - wenn einmal Zahnersatz nötig wird. Es ist also keine Nebensächlichkeit oder lästige Pflichtübung. Allein wegen dieser finanziellen Vorteile sollte man aber eigentlich nicht regelmäßig zum Zahnarzt gehen: Im Vordergrund sollte die eigene Mundgesundheit und die möglichst lebenslange Gesunderhaltung der eigenen Zähne stehen! Kein Zahnersatz kann so gut sein wie das Original, das er ersetzt - und kein Bonus bringt soviel Geld ein, dass Zahnersatz damit vollständig bezahlt werden könnte. Das Wichtigste an regelmäßiger Prophylaxe ist also nicht der mögliche Spareffekt, sondern die Gesundheit von Zahn und Zahnfleisch. Schöne, gesunde Zähne - das ist ein natürliches Kapital und ein großes Stück Lebensqualität. Sie sind Ihre persönliche Visitenkarte!

aus:
http://www.kzbv.de/m42.htm?/patprx/patprx2.htm

***

Zuschuß bei Zahnersatz

Wer seine Zähne konsequent pflegt und regelmäßig zu seinem Zahnarzt geht, wird mit einem so genannten „Bonus“ belohnt. Der Zuschuß zum Zahnersatz seitens der TK fällt dann um einige Prozentpunkte höher aus.

Darum ist es wichtig, sich jeden Zahnarztbesuch im Bonusheft bestätigen zu lassen.

Als regelmäßig gilt mindestens eine Untersuchung im Kalenderjahr. Bis zur Vollendung des achtzehnten Lebensjahres (beginnend ab dem 6. Lebensjahr) müssen halbjährliche Vorsorgeuntersuchungen wahrgenommen werden. Nach Vollendung des h2. Lebensjahres werden die Vorsorgeuntersuchungen ins Bonusheft eingetragen. Es ist in jeder Zahnarztpraxis erhältlich. Termine, die wahrgenommen, aber nicht gleich ins Bonusheft eingetragen wurden, können selbstverständlich vom behandelnden Zahnarzt nachgetragen werden. Vor einem Zahnarzt-Wechsel empfiehlt es sich, das Bonus-Heft vollständig ausfüllen bzw. abstempeln zu lassen.

aus:
http://www.kariesprophylaxe.de/preview/zahnarzt/inde…

***

Das Bonusheft
Je eher eine Erkrankung erkannt und behandelt wird,desto geringer sind die Beschwerden und desto schneller kann eine Heilung erreicht werden. Das gilt besonders auch für die Zähne.

Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen daher ihren Mitgliedern zwei Vorsorgeuntersuchungen pro Jahr. Außerdem werden regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen durch eine geringere Eigenbeteiligung beim Zahnersatz per Gesetz belohnt. Als Nachweis dient das Bonusheft, daß der Zahnarzt bereithält.

Nach geltendem Recht erhalten Patienten ab dem 1.1.1989 bei regelmäßig geführtem Bonusheft nach fünf Jahren einen Extrazuschuß von 10 Prozent auf Zahnersatzbehandlungen und Kronen. Wenn das Bonusheft über 10 Jahre geführt wurde, erhöht sich der Zuschuß sogar nochmals um 5 Prozent auf 15 Prozent.

Alle Patienten bereits ab 6 Jahren benötigen dazu einen halbjährlichen Stempel und ab 18 Jahren nur noch einmal jährlich einen Stempel, den ihnen der Zahnarzt macht.

Dies gilt ab dem Jahr 2000 auch für Vollprothesenträger, die keine eigenen Zähne mehr haben.

Der Zahnarzt trägt auch gerne mal einen Stempel nach, falls dieser einmal vergessen wurde, oder stellt ein neues Heft aus, falls das alte verlorengegangen ist. Voraussetzung ist natürlich, daß in dem nachgetragenen Jahren auch eine Untersuchung stattgefunden hat.

Wichtig: Hat man wirklich einmal eine Untersuchung nicht gemacht, so muß man das Bonussparen leider wieder von vorne beginnen.

Diese Bonusregelung hat in den letzten Jahren zu einer Verbesserung der Mundgesundheit geführt, denn das frühzeitige Erkennen hilft größere Erkrankungen zu vermeiden.

aus:
http://home.t-online.de/home/birkhoff/bonus.htm

***

Viele Grüße
Gitte

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