Hallo alle zusammen,
Und zwar hätte ich eine rein theoretische Frage. Wenn jemand sagen wir einfach einmal 100.000 € bei sich zu Hause zusammen gespart hat, über viele Jahrzehnte hinweg durch Restaurationen von Autos zB welche lange selbst genutzt wurden bis sie schliesslich gewinnbringend verkauft wurden und das Geld nie bei einer Bank einbezahlt wurde und sich die Person nun in ein paar Jahren eine Wohnung beispielsweise davon kaufen möchte, welche Probleme könnte das mit sich bringen zB wegen Steuern, Vermögensnachweise etc oder geht das so ohne weiteres?
Muss für mein Abi über Steuern eine Arbeit anfertigen und habe mir diesen Fall gerade vorgestellt und mich gefragt wie so etwas läuft.
Vielen Dank schon einmal für die hoffentlich hilfreichen Antworten.
Mfg
Kann mir niemand etwas dazu sagen?
Kenn mich mit Steuerrecht absolut noch nicht aus, wie gesagt bin ich noch Schüler deswegen auch die evtl etwas dumme Frage…
Mfg
etwas ot… sei geduldig…
Du hast die Frage nach 10 Uhr abends eingestellt und erwartest noch etwa 1 Std. schon eine Antwort…?
also ehrlich ausser uns Studenten und Schülern ist um die Uhrzeit kaum noch jemand wach
Warte mal bis morgen Abend, vielleicht hatte bis dahin jemand Zeit zu antworten…
und jetzt: schlaf schön 
Backs
Wird die Wohnung bar bezahlt dürfte es keine Probleme geben.
Wird das Geld vorher auf ein Konto eingezahlt wird die Bank nach dem Geldwäschegesetz die Identität des Einzahlenden feststellen. Ist der Bank dieser Vorgang verdächtig kann eine Verdachtsmeldung an die Staatsanwaltschaft/Polizei erfolgen welche möglicherweise dann unangenehme Fragen stellen kann.
Wenn man plausibel erklären kann woher das Geld stammt gibt es dann auch da keine Probleme. Erklärt man natürlcih das das Geld aus Geschäften stammt die steuerpflichtig waren und nicht verseuert wurden kann man natürlich Probleme mit dem Finanzamt bekommen.
bei einer Bank einbezahlt wurde und sich die Person nun in ein
paar Jahren eine Wohnung beispielsweise davon kaufen möchte,
Ich kann Dir n ur für diesen Fall eine auskunft geben. Das FA ist berechtigt in soc einem Falle eine Erklärung über die Herkunft des Eigenkapitals zu verlangen. Man will damit Geldwäsche erschweren.
Hallo,
von Autos zB welche lange selbst genutzt wurden
wenn die Autos genutzt wurden, waren sie ja angemeldet und das kann man auch später noch nachvollziehen, wenn es notwendig werden sollte.
Der Bank sagt man am besten gleich bei der Einzahlung, daß man seinen Oldtimer gegen bar verkauft hat. Die Daten des Käufers (der muß das viele Bargeld ja auch irgendwo her haben) hat man natürlich für alle Fälle auch aufgehoben.
Cu Rene