meine Frage betrifft den §103a AFG
hierin wird die Regelung von Schüler /Studenten behandelt.
Was ist, wenn man während dem Besuch einer Schule und einem „zur Verfügung stehen“ am Arbeitsmarkt - eine Weiterbildungsmaßnahme des Arbeitsamtes auf-„gezwungen“ bekommt ?
Es wäre doch unsinnig die Ausbildung wegen einer anderen abzubrechen. - oder müßte dies im Zweifel passieren ?
Gruß
Rainer