§10i EStG: Status?

Hallo, Experten

Ich habe mir 1999 eine selbstgenutzte Eigentumswohnung zugelegt. Damals hat mir ein Finanzbeamter erklärt, die 22.500 DM Erhaltungsaufwendungen vor Bezug würden zwar durch die Steuerreform gestrichen, es wäre seines Wissens aber noch nicht entgültig - ich sollte die Belege mal sammlen. Heute sagt mir eine andere Finanzbeamtin, ich könne die Belege verbrennen.

Weiss jemand, wie der Status jetzt tatsächlich ist? Ist da mal wieder irgendeine Gerichtsentscheidung anhängig?

Gruß
Stefan

Hi Stefan,
diesmal keine Gerichtsentscheidung fällig!
Das Steuergesetz 1999 wurde zum 1.4.99 nochmals (!) geändert. der § 10i ist damit für alle Fälle gestrichen, die nach dem 1.1.99 gekauft oder Bauantrag gestellt haben.
Pech gehabt!

Gruß
Peter

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Dankeschön (oT)
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